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Versicherung: Als freiberufliche Sporttrainer richtig versichert?

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Sporttrainer sollten richtig versichert seinDie Vielzahl von Bezeichnungen für Sporttrainer in Verbindung mit der angebotenen Sportart ist nicht einfach, aber auch nicht immer einfach zu versichern. Dabei ist der Versicherungsschutz wichtig. Wer als Trainer keine AGB´s hat, sollte sich solche zulegen und darin klar benennen, dass sportübliche Verletzungen in der angebotenen Sportart ausgeschlossen sind. Und dennoch hat in einem Schadenfall der "Kunde" das Recht, entgegen der AGB´s seine Ansprüche geltend zu machen. In einem solchen Fall ist es für den Trainer gut zu wissen, über die Haftpflichtversicherung eine Art "Schutzschild" zu haben.


Aber kommt der Trainer so ohne weiteres an dieses Schutzschild?

Der Autor hat sich dieser Frage angenommen und erschrocken festgestellt, dass es gefährliche Fußangeln gibt. Jeder Trainer hat letztlich etwas mit "Fitness" zu tun, so glaubt er, aber nicht jede Sportart wird beim Versicherer als "Fitness" angesehen und erst recht nicht versichert. Die Definitionen sind nicht einheitlich.

Solange man als Trainer in einem klassischen Fitnessstudio arbeitet oder Zumba-Kurse anbietet, ist das in jeder Berufshaftpflichtversicherung für Trainer abgedeckt und stellt kein Problem dar. Auch Aqua-Gymnastik wird ohne Weiteres versichert. Wer nun aber glaubt, auch Versicherungsschutz für Schwimmunterricht zu haben, kann bereits bei der Wahl seines Versicherers aufs falsche Pferd gesetzt haben.

Ein großer "Fitness-Versicherer" definiert die Möglichkeit, sich über seinen Tarif zu versichern, wie folgt: "Durchführung von branchenüblichen Kursen (Gruppenfitnesstraining) und Trainingsstunden mit Klienten".

Das verführt Vertreter und Kunden natürlich zur Annahme, dass es im Antrag genügt, lediglich "Fitnesstrainer" als Risikobeschreibung einzutragen. Im Schadenfall wird dies zu einer Auslegungssache, wenn der Versicherungsnehmer nicht nur klassischer Fitnesstrainer im Studio ist, sondern in einer Körperkontaktart (Kampfsport) das reine Fitnessprogramm, nicht Kampftechniken, durchführt und dabei ein Schadenfall eintritt.

Diese Mehrgleisigkeit bieten zunehmend freiberufliche Trainer an, auch aus dem Berufsbild "Personal-Trainer" Unterricht in Selbstverteidigung, Kindersegeln oder Tennis. Kombinationen mit diesen Sportarten werden oft nicht versichert, oder zu deutlich dreistelligen Prämien. Das GUT-NASS Versicherungsmaklerbüro hat diese Entwicklung frühzeitig erkannt. "Dieses Problem gehört in unserer Police der Vergangenheit an", so Frank Baumgarten von GUT-NASS. "Bei genauerer Betrachtung sind die Risiken bei anderen Sportarten nicht wirklich größer, so dass wir, bis auf wirkliche Risikosportarten, alles, bis auf Motorensport, über einen Kamm scheren.

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