„Um diese fragwürdigen Machenschaften in die Schranken zu verweisen, darf die Bundesregierung das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken nicht länger verschleppen und muss es noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen“, fordert Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die Missstände bei urheberrechtlichen Abmahnungen, im Inkassowesen und bei unerlaubter Telefonwerbung müssen endlich beseitigt werden.“
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung trägt nicht dazu bei, die unseriösen Praktiken bei den fragwürdigen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen einzudämmen. Wichtig wäre unter anderem eine Begrenzung des Streitwerts bei der ersten Abmahnung auf 500 Euro mit der Folge, dass sich die Abmahngebühr auf etwa 90 Euro begrenzt. Auch im Fall einer erneuten Abmahnung durch den Rechteinhaber muss sichergestellt werden, dass die Abmahnkosten für die Verbraucher verhältnismäßig sind.
„Die geplanten Maßnahmen zur Eindämmung unseriöser Massenabmahnungen sorgen nicht für mehr Rechtssicherheit und die damit verbundenen Anwaltskosten stellen eine Verschlechterung gegenüber dem Status Quo dar. “, kritisiert Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff. „Sie werden weiterhin die Gerichte zu Klarstellungen herausfordern. Rheinland-Pfalz beabsichtigt deswegen dem Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs, der morgen im Bundesrat eingebracht wird, beizutreten. Wir fordern eine Begrenzung des Streitwertes bei einmaligen geringfügigen Urheberrechtsverstößen auf 500 Euro.“ Er sieht grundsätzlichen Reformbedarf beim Urheberrecht.
Die Vorschläge der Bundesregierung zur Eindämmung unseriöser Inkassopraktiken gehen in die richtige Richtung, enthalten aber noch Lücken. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale müssen die Informationspflichten bei der ersten Zahlungsaufforderung klar geregelt werden. Zudem muss der Inkassodienstleister verpflichtet sein, bei der ersten Zahlungsaufforderung alle relevanten Informationen zu erteilen, damit der Schuldner überprüfen kann, ob die Forderung berechtigt ist. Außerdem muss geregelt werden, welche Entgelte für die Inkassotätigkeit vergütungsfähig sind.
Auch die geplanten Regelungen zur Eindämmung unerlaubter Telefonwerbung greifen zu kurz, da sie sich nur auf den Sektor Gewinnspiele konzentrieren. Die Verbraucherzentrale fordert, eine Bestätigungslösung einzuführen, den Bußgeldtatbestand auch auf automatische Anrufmaschinen auszudehnen, die Anforderungen an die Einwilligungserklärung zu konkretisieren, die Bußgeldobergrenze auf 300.000 Euro zu erhöhen.
VZ-RLP