Die Bundesregierung und Kanzlerin Merkel sollten ihr diskriminierende .Politik gegenüber Lebenspartnern endlich aufgeben. Nach nunmehr fünf Verurteilungen wegen der Diskriminierung der Lebenspartner müsste auch der letzte Hardliner begreifen, dass eine solche Politik rechtswidrig ist.
Bislang ist es adoptierten Kindern verwehrt, von der zweiten Mutter oder dem zweiten Vater adoptiert werden zu können. Diese Praxis hat das Gericht als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot gewertet und für verfassungswidrig erklärt. Artikel § 9 Abs. 7 LPartG muss nun so ausgelegt werden, dass auch die Co-Adoption durch den anderen Partner bzw. die Partnerin möglich ist.
Für Kinder in Regenbogenfamilien bedeutet die Entscheidung zusätzliche Rechtssicherheit, sowie verdoppelte Anrechte auf Unterhalt und Erbe.
Hintergrundinformationen zum Adoptionsrecht für Lesben und Schwule: http://lsvd.de/1210.0.html