NGO-Online: Manche Krankenkassen üben Druck aus, dass ihre Versicherten ihren Widerstand gegen die e-Card aufgeben. Bin ich denn gezwungen, eine elektronische Gesundheitskarte zu beantragen?
Kathrin Vogler: „Nein, es gibt kein Gesetz, in dem steht, dass sich alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Gesundheitskarte ausstellen lassen müssen.“
NGO-Online: In den Anschreiben der Krankenkassen stehen aber manchmal Formulierungen, die genau das zumindest suggerieren. Wozu verpflichtet denn das Gesetz?
„Wenn die Kassen ehrlich und korrekt informieren, dann müssen sie mitteilen, dass die Kassen für ihre Verwaltungsausgaben weniger Geld aus dem Gesundheitsfonds erhalten, wenn sie nicht bis Ende 2012 mindestens 70 Prozent der Versicherten mit der e-Card ausstatten. Über diese finanzielle Daumenschraube sind die Kassen- wenn man so will – indirekt gezwungen, sich für die e-Card stark zu machen, aber nicht die Versicherten.“
NGO-Online: Kann ich auch noch mit meiner alten Krankenversicherungskarte zum Arzt gehen?
„Selbstverständlich! Solange diese noch gültig ist, darf ich mich damit auch weiterhin beim Arzt oder im Krankenhaus ausweisen. Es gibt sogar Kassen, die neuen Mitgliedern auch noch diese „alten“ Krankenversicherungskarten ausstellen, denn noch lange alle Ärzte haben Lesegeräte für die e-Card.“
NGO-Online: Die Techniker Krankenkasse verlautbarte, Patienten ohne e-Card würden das Risiko eingehen, vom Arzt eine Privatrechnung zu erhalten, und diese Kosten könnte die Kasse nicht erstatten. Stimmt das denn?
„Das ist eine dreiste Lüge. Wenn meine alte Karte abgelaufen sein sollte und ich keine e-Card haben möchte, dann darf ich meinen Versicherungsschutz auch anders nachweisen, zum Beispiel mit einer Bescheinigung meiner Krankenkasse, dass ich zahlendes Mitglied bin. Dann besteht weiterhin voller Versicherungsschutz. Es ist nur etwas mehr Arbeit für die Arzthelferin, weil meine Daten per Hand eingegeben werden müssen.
Das läuft dann auch weiter wie bisher nach dem „Sachleistungsprinzip“, also der Arzt rechnet weiter direkt mit der Kasse ab. Dazu gibt es vertragliche Regelungen(Bundesmantelverträge) zu Ersatzverfahren zwischen Ärzten beziehungsweise Zahnärzten und Krankenkassen. Das hat mir die Bundesregierung auf Anfrage bestätigt.“
NGO-Online: Was spricht denn eigentlich gegen diese so genannte E-Card?
„Den Versicherten wird weisgemacht, ihre Daten würden auf der Karte gespeichert. Das stimmt aber so nicht, die Karte ist nur der Schlüssel, mit dem man Zugriff auf die Daten bekommt. Gespeichert werden sie aber auf zentralen Servern und über eine Internet-Verbindung zugänglich gemacht. DIE LINKE meint: Patientendaten gehören nicht auf irgendeinen Server, sondern in die Hand der Patientinnen und Patienten. Diese Daten sind hoch sensibel, sie dürfen nicht in falsche Hände gelangen. Außerdem gibt es noch gar keine Anwendungsmöglichkeiten, die den Versicherten nutzen. Das Ganze ist im Moment eine riesige Geldverbrennungsmaschine zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Aus guten Gründen sind die privaten Krankenversicherungen ausgestiegen: zu unsicher, zu teuer, zu nutzlos. Ich möchte dass dezentrale Alternativen für die Datenspeicherung geprüft werden, statt weiter dieses tote Pferd zu reiten.“
Vielen Dank Kathrin Vogler für Ihre Zeit
Kathrin Vogler ist Bundestagsabgeordnete der LINKEN und stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses http://tiny.cc/neasrw [1] http://www.tagesspiegel.de/politik/elektronische-gesundheitskarte-krankenkassen-drohen-ihren-versicherten/7699976.html