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Morgige Entscheidung zur Konzessionsrichtlinie im EU-Parlament:

Trinkwasser: Kommunale Freiheit bei der Trinkwasserversorgung erhalten

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Vor der morgigen Entscheidung im Europäischen Parlament zur EU-Konzessions-Richtlinie appelliert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) an die Abgeordneten des Europäische Parlaments, alles dafür zu tun, die jetzige kommunale Struktur der Wasserversorgung weiter zu ermöglichen. "Die Pläne der Europäischen Kommission zur Einführung einer EU-Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen würden mit Blick auf die Wasserwirtschaft ein bestehendes, gut funktionierendes System in Frage stellen: Städte und Gemeinden können heute selbst entscheiden, wie sich die Wasserversorgung vor Ort am besten organisieren lässt: Ob in Eigenregie, ob zusammen mit anderen Kommunen oder gemeinsam mit geeigneten privaten Partnern. Die geplante EU-Richtlinie würde diese Wahlmöglichkeiten der Kommunen faktisch beenden, sofern nicht im Europäischen Parlament andere Weichenstellungen vorgenommen werden", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute in Berlin. Morgen wird der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments über mehrere Änderungsanträge zum Richtlinienvorschlag der Kommission abstimmen, der für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen europaweit einheitliche Vergaberegelungen vorsieht.


BDEW: Richtlinie bringt keinen Nutzen, sondern stellt bewährte kommunalwirtschaftliche Strukturen in Frage

"Die Wasserwirtschaft hat die Einführung einer solchen Richtlinie mit Nachdruck abgelehnt, da sie aus unserer Sicht keinen Nutzen bringt", so Weyand. "Deshalb fordern wir, sollte sich die Kommission trotz gewichtiger Einwände nicht von ihrem Vorhaben abbringen lassen, die Wasserwirtschaft vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen. Zumindest sollten - wie in einem aktuellen Entwurf des Berichterstatters im Europäischen Parlament angelegt - ausreichende Übergangsfristen vorgesehen werden. Die jetzigen Vorschläge des Berichterstatters müssen hierzu aber substantiell nachgebessert werden."

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