Seit dem 21. Dezember dürfen die Versicherungen nur noch einheitliche Tarife für beide Geschlechter anbieten. Die Einführung der sogenannten Unisex-Tarife führte jedoch hierzulande zu so mancher Verwirrung. Denn eine Woche vor dem Stichtag hatte der Bundesrat das Gesetz für die Umsetzung des Urteils gestoppt. Diese Entscheidung hatte jedoch keine Auswirkungen auf die Einführung der Unisex-Tarife zum 21. Dezember. Das Europarecht genießt einen Vorrang gegenüber dem deutschen Recht. Aus diesem Grund ist das deutsche Gesetz europarechtswidrig und die Unisex-Tarife müssen auch in Deutschland angeboten werden.
EU-Kommission überwacht Einführung der Unisex-Tarife
Ab dem Stichtag müssen die Versicherungen entsprechende Unisex-Tarife für Männer und Frauen anbieten. Diese Umstellung nutzten nun viele Unternehmen, um die Beiträge für beide Geschlechter zu erhöhen. Allerdings will die EU-Kommission die Einführung der neuen Unisex-Tarife auch weiterhin im Auge behalten. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission kritisierte zudem die Erhöhung der Versicherungsprämien. Trotz der neuen Unisex-Tarife sollten die Versicherungsunternehmen in der Lage sein, attraktive Angebote für beide Geschlechter anzubieten, ohne dass sich diese Entscheidung auf das Preisniveau der Branche auswirkt. Immerhin hatten die Versicherungsunternehmen 21 Monate Zeit, um die Umstellung auf die neuen Tarife zu realisieren. Diese Regelung gilt für Neuverträge, die nach dem 21. Dezember geschlossen werden. Bereits bestehende Verträge sind von dieser Neuregelung nicht betroffen.