Welche Urlaubsversicherung sollte jeder Urlauber haben? Auch bei den Urlaubsversicherungen gibt es einen Basisschutz, über den jeder Urlauber bei einer Reise ins Ausland verfügen sollte. Hierzu zählen:
Versicherungen
- Auslandskrankenversicherung – Für Notfälle im Ausland unverzichtbar!
- Mietwagen-Haftpflichtversicherung – Absicherung gegen Unfälle mit dem Mietwagen
- Unfallversicherung – Nicht nur für Risikosportler empfehlenswert
- Reisehaftpflichtversicherung und Gepäckversicherung notwendig?
- Arbeitgeberpräsident Hundt fordert Abspecken der Unfallversicherung
- Arbeitgeber wollen nicht mehr für Wegeunfälle zahlen
Auslandskrankenversicherung – Für Notfälle im Ausland unverzichtbar!
Zwar übernehmen die deutschen Krankenkassen die Behandlungskosten im europäischen Ausland. Doch werden diese nach deutschen Sätzen abgerechnet. Das bedeutet, dass mögliche Differenzen von den Urlaubern selbst getragen werden müssen. Zudem werden die Versicherungskarten nicht überall akzeptiert und so müssen die Patienten die Behandlungskosten bei Notfällen häufig aus eigener Tasche bezahlen. Bei Urlaubsreisen außerhalb von Europa übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten überhaupt nicht. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für die Behandlung im Ausland, sondern bezahlt auch den Klinikaufenthalt und wenn nötig auch den Rücktransport.
Mietwagen-Haftpflichtversicherung – Absicherung gegen Unfälle mit dem Mietwagen
Wer das Urlaubsland mit einem Mietwagen erkunden möchte, der sollte auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Zwar sind die Mietwagen bereits durch eine Haftpflichtversicherung über den Vermieter versichert, doch decken diese Versicherungen nicht alle Schäden ab. Im Zweifelsfall muss der Urlauer dann selbst für die entstandenen Kosten aufkommen. Doch nicht immer ist der Abschluss einer separaten Mietwagen-Haftpflichtversicherung notwendig, denn bei manchen Anbietern ist eine entsprechende Absicherung bereits in der Kfz-Versicherung enthalten.
Unfallversicherung – Nicht nur für Risikosportler empfehlenswert
Wer im Urlaub stürzt und sich ein Bein bricht, fällt unter Umständen über einen längeren Zeitraum aus. Durch eine Unfallversicherung können die damit verbundenen finanziellen Folgen abgefedert werden. Wenn bereits eine private Unfallversicherung abgeschlossen wurde, sollte man vor der Abreise überprüfen, welche Unfälle dadurch abgesichert sind. Im Zweifelsfall kann man auch noch eine spezielle Reiseunfallversicherung abschließen, um rundum geschützt zu sein.
Reisehaftpflichtversicherung und Gepäckversicherung notwendig?
Eine spezielle Reisehaftpflichtversicherung ist in der Regel nicht nötig, denn die meisten Personen- und Sachschäden werden auch von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Schäden, die beim Surfen verursacht werden, sind hier nicht enthalten. Wer also einen Surf-Urlaub plant, sollte unbedingt eine entsprechende Reisehaftpflichtversicherung abschließen.
Viele Urlauber möchten sich gegen Diebstahl oder den Verlust ihres Gepäckes absichern und schließen aus diesem Grund eine Gepäckversicherung ab. Wenn die Versicherung jedoch den Verlust ersetzen soll, werden viele Zahlungen schlichtweg abgelehnt. Denn viele Gepäckversicherungen zahlen zur dann, wenn die Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Als grobe Fahrlässigkeit kann jedoch schon das Mitführen von Kameras und anderen Wertgegenständen gewertet werden oder aber wenn man den Koffer kurz abstellt und dieser dann geklaut wird. Häufig sind auch Geld, Notebooks und Handys nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Unternehmen weiter entlasten
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt fordert eine grundsätzliche Reform der Unfallversicherung. Künftig sollte eine klare Abgrenzung zwischen betriebsspezifischen und allgemeinen Lebensrisiken gezogen werden, sagte Hundt der Chemnitzer Zeitung "Freie Presse" laut einem Vorabbericht. Die Unternehmen dürften nur noch für Unfälle herangezogen werden, auf die sie auch tatsächlich Einfluss hätten. Insbesondere Wegeunfälle, auf die rund 15 Prozent der Ausgaben entfielen, "müssen aus dem Leistungskatalog gestrichen werden".
Wie die Beschäftigten ihren Weg zur Arbeitsstätte zurücklegten, sei nicht Sache der Unternehmen. Der Arbeitgeber als alleiniger Beitragszahler könne dafür nicht in Haftung genommen werden.
Kritik übte Hundt auch an einer "bestehenden Überversorgung durch Doppelbezüge von Arbeitsentgelt und Unfallrente" sowie von Unfall- und Altersrente. Vor allem sollte die Unfallrente nur noch bis zum Zeitpunkt des Eintritts in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Mit derartigen Korrekturen ließe sich eine Beitragsentlastung von rund 25 Prozent erreichen.
Am 29. Mär. 2005
Flexibilität und Mobilität
Die Arbeitgeber fordern die große Koalition auf, Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu streichen. Auf Wegeunfälle habe der Arbeitgeber keinen Einfluss, sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt am 29. Mai in Berlin zur Begründung. Durch die Ausgliederung könnte die Unfallversicherung langfristig um rund ein Fünftel der Leistungsausgaben entlastet werden.
"Seit ihrer Einführung unter Bismarck besteht die Unfallversicherung in ihren wesentlichen Grundzügen unverändert", so Hundt. "Und wenn gesetzliche Änderungen vorgenommen wurden, bezogen sich diese regelmäßig nur auf Leistungsausweitungen." Langfristig lasse sich "eine Beitragsentlastung von 25 Prozent erreichen", ohne eine "angemessene" soziale Absicherung der Versicherten in Frage zu stellen, sagte der Arbeitgeberpräsident.
Hundt: Mehrbelastungen für Arbeitgeber geplant
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, bis zur Mitte der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Reform der Unfallversicherung vorzulegen.
Vom Grundkonzept her sei diese Neuordnung des Unfallrentenrechts überzeugend, so Hundt. So begrüßte er, dass die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von 26 auf 9 Träger reduziert werden sollen. Die positiven Reformansätze würden jedoch "durch Leistungsausweitungen und Systembrüche konterkariert". Hundt behauptete, die bisherigen Planungen aus dem Arbeitsministerium führten zu Mehrbelastungen für die Arbeitgeber. Notwendig seien vielmehr Entlastungen.
Seit 1991 habe sich die Zahl der Arbeitsunfälle halbiert, während die Beitragsbelastung der Arbeitgeber nur um sechs Prozent auf 1,31 Prozent der Lohnsumme gesunken sei, beklagte Hundt.
Buntenbach: Reine Stimmungsmache
"Die von der BDA beklagte angebliche Überversorgung ist pure Stimmungsmache, um weitere Entlastungen für Arbeitgeber zu erreichen und die Risiken von Arbeits- oder Wegeunfällen auf die Beschäftigten abzuwälzen", meint DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.
Der DGB lehnte die Forderungen der Arbeitgeber ab. Der DGB begrüße zwar eine Reform der Unfallversicherung, wenn die Risiken für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer "zielgenauer und effizienter abgesichert" werden, so Buntenbach. "Wir können die Koalition aber nur davor warnen, sich von scheinheiligen Begründungen für Leistungsabbau blenden zu lassen." Insbesondere die Forderung der Arbeitgeber, Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung zu streichen, lehnt der DGB ab.
Wer den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein immer höheres Maß an Flexibilität und Mobilität abverlange, dürfe ihnen nicht auch noch die Risiken eines Unfalls aufbürden, meint Buntenbach. "Wegeunfälle fallen auch in die Verantwortung der Arbeitgeber, denn die Arbeitsverdichtung und damit der Stress haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Wer den Kopf voll hat mit Sorgen fährt unkonzentrierter und aggressiver, ist also einem höheren Unfall-Risiko ausgesetzt."
Buntenbach bemängelte, dass die Vorschlage der Koalition noch nicht konkret genug seien, um sie zu bewerten. Die Reform der Unfallversicherung dürfe aber kein Kürzungsgesetz werden, warnte die DGB-Funktionärin.
Die Arbeitgeber seien aufgefordert, die betriebliche Prävention auszubauen, um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. "Dadurch könnten auch die anderen Sozialversicherungen, insbesondere die Gesetzliche Krankenversicherung, erheblich entlastet werden", so Buntenbach.
Am 29. Mai. 2007