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Welche Versicherungen sind auf der Skipiste unverzichtbar?
Damit die Wintersportler in jeder Situation bestmöglich abgesichert sind, benötigen sie neben einer privaten Haftpflichtversicherung auch eine Unfallversicherung sowie bei Urlauben im Ausland eine Auslands-Krankenversicherung.
Private Haftpflichtversicherung
Vor allem auf gut besuchten Skipisten passiert es schnell, dass man gegen einen anderen Skifahrer stößt. Meist passiert bei solchen kleinen Remplern nichts, doch stürzt der Skifahrer und verletzt sich, dann müssen die Verursacher dieses Unfalls hierfür haften. Je nach Verletzung kann das den Unfallverursacher teuer zu stehen kommen. Neben den Behandlungskosten müssen auch der Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld bezahlt werden. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall diese Ansprüche und darf daher auf keinen Fall auf der Skipiste fehlen. Auch Schäden, die man beim Skifahren an Sachgegenständen verursacht, werden von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen.
Private Unfallversicherung
Nicht nur die Ansprüche anderer sollten vor dem Skiurlaub versichert werden, auch der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist vor der Abfahrt ratsam. Verletzt man sich beim Skifahren, tritt die private Unfallversicherung für die finanziellen Folgen ein. Auch Bergungs- und Rettungskosten werden bis zu einer vertraglich festgelegten Grenze übernommen. Vor allem eine schwerwiegende Verletzung, die bleibende Schäden nach sich zieht, ist mit hohen Kosten für die Betroffenen verbunden. Die private Unfallversicherung übernimmt in diesem Fall nicht nur kostspielige Reha-Maßnahmen, sondern bezahlt auch notwendige Umbauten oder eine monatliche Rente.
Auslands-Krankenversicherung
Bei einem Skiurlaub im Ausland sollte man sich zusätzlich noch mit einer Auslands-Krankenversicherung absichern. Denn nicht immer werden die notwendigen Behandlungskosten im Ausland von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt und müssen vom Urlauber selbst übernommen werden. Eine Auslands-Krankenversicherung kommt nicht nur für alle ambulanten oder stationären Behandlungskosten auf, sondern bezahlt zudem auch den Krankentransport nach Deutschland oder im Todesfall auch die Überführung.