Kriminaldirektor Siegfried Kollmar erklärte, der getötete Ehemann habe vor seinem Tod zu einem seiner drei Söhne gesagt: Er habe ein ungutes Gefühl, da der Ex-Freund seiner Frau labil sei und bekannt sei, dass er Waffen bei sich habe. Es sei auffällig, so Kollmar, dass der 59jährige Täter kurze Zeit nach dem Ende der Beziehung angefangen habe, sich als Sportschütze zu betätigen.
Schon am 1. Januar waren in Eberbach der 65jährige Lehrer und Stadtrat Harald Grothe sowie seine 56jährige Frau Dorothee Thaler, eine Kinderärztin, erschossen worden. Der Mord wurde erst bekannt, nachdem der zweijährige Enkelsohn des Ehepaars zwei Tage später weinend vor dem Haus stand. Offenbar war er rund sechzig Stunden mit den Leichen seiner Großeltern in der Wohnung allein.
Als grüner Stadtrat (AGL) hatte sich der nun Ermordete vehement gegen den Besitz von tödlichen Sportwaffen ausgesprochen: „Eine Neun-Millimeter ist kein Sportgerät, sondern eine Kriegswaffe“, hatte er im Stadtrat mehrfach gesagt. Erschossen wurde Harald Grothe mit einer Pistole SIG Sauer, 9 Millimeter. Eine solche Pistole hatte auch der Attentäter beim Grundschul-Massaker in Newtown im Dezember bei sich. Auch das halbautomatische Bushmaster-Sturmgewehr, mit dem in Newtown zwanzig Schüler und sechs Lehrer erschossen wurden, wird von deutschen Sportschützen legal verwendet. Ebenso die Glock-Pistole, wie sie der Newtown-Mörder bei sich trug. (Bei den Sportschützen-Massakern in Erfurt und auf Utøya schossen die Täter ebenfalls mit einer Glock.)
Nach Recherchen der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ wurden in Deutschland seit 1991 mehr als 132 Menschen mit Waffen von Sportschützen erschossen. Davon mindestens 28 seit der angeblichen Verschärfung des Waffengesetzes im Juli 2009 nach dem Winnender Amoklauf. Roman Grafe, Sprecher der Initiative: "Der Doppelmord von Eberbach zeigt erneut, dass das Risiko tödlicher Sportwaffen nicht beherrschbar ist. Wer mehr als fünf Millionen private Schusswaffen in Deutschland erlaubt, riskiert Legalwaffen-Massaker, ja er ermöglicht sie."
Im Februar 2013 will das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerden von zwei Hinterbliebenen des Winnender Schulmassakers sowie des Sprechers der Sportmordwaffen-Initiative gegen das Waffengesetz entscheiden. Ziel der Beschwerdeführer ist ein Verbot tödlicher Schusswaffen für den Schießsport. Die Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen!“ hofft, dass die Karlsruher Richter den Legalwaffen-Wahn in Deutschland beenden.