Diese Regelung stellt Langzeitkranke zwar besser als normale Arbeitnehmer, die ihren Urlaub spätestens bis Ende März des nächsten Jahres nehmen müssen. Andererseits sorgt sie dafür, dass Kranke ihre Urlaubsansprüche nicht mehr unendlich ansammeln können. Diese Auffassung wurde vom Europäischen Gerichtshof bestätigt.
Recht auf bezahlten Urlaub hat ein kranker Mitarbeiter sogar, wenn er eine befristete Erwerbsminderungsrente bezieht und das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Regelung im Arbeitstarif ruht. Im Fall von Bernd L. kam es zum Streit mit dem Arbeitgeber, weil dieser ihm nachträglich keinen Urlaub geben wollte. Herr L. ist schwerbehindert und war im Job lange ausgefallen. "Die Sachlage ist eindeutig", erklärt Nill, die Bernd L. beraten hat. "Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nach Rückkehr in den Job rechtzeitig anmeldet, muss der Arbeitgeber ihn gewähren."
UPD-Tipp: Ab einem Behindertengrad von 50 Prozent bekommen schwerbehinderte Arbeitnehmer fünf Urlaubstage mehr. Keinen Anspruch auf zusätzliche Tage haben Arbeitnehmer mit einem Behindertengrad ab 30 Prozent – auch wenn sie ansonsten den Schwerbehinderten rechtlich gleichgestellt sind.
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