Der Rentendschungel
Die Altersrente
Die Altersrente greift ab einem gewissen Alter. Es finden sich jedoch auch gewisse Abstufungen wie beispielsweise die Altersrente für Personen, die bereits über einen besonders langen Zeitraum versichert sind, die Altersrente für behinderte Menschen, die Altersrente für Bergleute, welche unter Tage beschäftigt sind, die Arbeitslosigkeits-Altersrente und auch die Altersrente speziell für Frauen. Letztere greift jedoch nur bei Frauen, welche vor dem 01.01.1952 geboren wurden.
Die Regelrente greift ab dem 65. Lebensjahr, dafür sind jedoch mindestens 5 Jahre Versicherungszeit notwendig, sonst besteht kein Anspruch auf diese Rentenform. Wer insgesamt eine Versicherungszeit von 35 Jahren erfüllt, der kann vorzeitig in Rente gehen und die Altersrente für langjährig versicherte in Anspruch nehmen. Bei 45 Jahren Pflichtbeiträgen greift die Altersrente für Langzeit-Versicherte. Schwerbehinderte Menschen können schon vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen. Hierfür ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 erforderlich. Wer vor 1952 geboren wurde, kann abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen. Wer sich für 60 Jahre entscheidet, muss hingegen mit Abschlägen rechnen. Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit gilt für Versicherte, die vor dem Jahre 1952 geboren wurden, es ist jedoch eine Versicherungszeit von 15 Jahren vorausgesetzt. Wichtig ist bei allen Altersrenten, dass die Altersgrenzen sich teils jährlich verändern.
Die Erwerbsminderungsrente
Neben den gesetzlich festgelegten Renten gibt es auch noch die Erwerbsminderungsrente. Auf jene haben Menschen Anspruch, die aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr, oder nur teilweise erwerbsfähig sind. Es gibt eine Unterteilung zwischen der teilweisen Erwerbsminderung und der Rente bei voller Erwerbsminderung. Ersteres liegt vor, wenn der Versicherte nur noch zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist. Wer hingegen gar nicht mehr arbeiten kann, hat auf die volle Rente Anspruch.
Die Hinterbliebenenrente
Die Hinterbliebenenrente umfasst sowohl die Witwenrente als auch die Waisenrente. Sie dienen dazu, Angehörigen eines Verstorbenen in gewisser Art und Weise finanziell abzusichern. Gerade wenn beispielsweise der Ehemann stirbt, können die finanziellen Einbußen groß sein. Mit dieser Rente wird zumindest das Überleben gesichert. Ein Anspruch besteht jedoch nur, wenn mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde. Wichtig ist auch zu beachten, dass nicht nur verheiratete Partner Anspruch haben, auch eine Eingetragene Lebenspartnerschaft garantiert die Auszahlung. Der Anspruch für die Waisenrente besteht beim Tod eines unterhaltspflichtigen Elternteils. Dabei ist jedoch nicht zwingend die biologische Verwandtschaft notwendig, auch Adoptiveltern gelten.
Die private Vorsorge
Die private Rente wird unabhängig von gesetzlichen Renten abgeschlossen. Es gibt unterschiedliche Modelle aus denen gewählt werden kann. Generell vereinbart man eine gewisse Summe, die monatlich entrichtet wird. Am Ende kann entschieden werden, ob die Rente in einer Gesamtsumme ausgezahlt wird, oder eine monatliche Ausschüttung stattfindet. Diese Rente erfreut sich aktuell großer Beliebtheit, da sie eine gewisse Absicherung darstellt. Wer sie besonders früh abschließt, kann auf gute Konditionen zurückgreifen. Wie hoch die Rente ausfällt, hängt zu großen Teilen davon ab, wie hoch die monatlichen Einzahlungen ausfallen.