Dabei ist die Praxisgebühr besser als ihr Ruf. Zum einen wird unterschätzt, dass es nicht allein darum geht, wie häufig die Versicherten im Wartezimmer sitzen. Denn manche Kassen nutzen die Möglichkeit, die Praxisgebühr nachträglich zu erstatten, um ihre Mitglieder zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen zu animieren.
Zum anderen kann eine Praxisgebühr zielgenauer ausgestaltet werden, wenn das Kostenbewusstsein der Patienten geschärft werden soll. Dazu liefert ausgerechnet der schwedische Wohlfahrtsstaat ein Vorbild: Im Land der Elche ist bei jedem ambulanten Arztbesuch eine Gebühr fällig – nach aktuellem Umrechnungskurs rund 11,50 bis 23 Euro beim Hausarzt, beim Facharzt sogar zwischen 26,50 und 37 Euro. Richtig teuer wird es, wenn man den Notdienst beansprucht – gäbe es hierzulande eine vergleichbare Regelung, müsste der deutsche Michel dafür bis zu 46,50 Euro zahlen. Zwar deckeln die Skandinavier die Praxisgebühr – dort sind aber umgerechnet immer noch bis zu 105 Euro pro Jahr fällig.
Dass die Praxisgebühr überhaupt zur Disposition gestellt wird, ist dem prall gefüllten Gesundheitsfonds zu verdanken. Der speist sich vor allem aus den Beiträgen der Versicherten. Statt nun die Gemeinschaft der Beitragszahler zu entlasten, kommt die Abschaffung der Praxisgebühr allerdings lediglich den Patienten in der ambulanten Versorgung zugute.
Ansprechpartner im IW: Dr. Jochen Pimpertz, Telefon: 0221 4981-760