Bodo Ramelow
Das Problem heißt Rassismus
Während andere den Anlass nutzten, um für die Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden zu trommeln, sei es notwendig, daran zu erinnern, dass diese Menschen Opfer von rassistischer Gewalt wurden. „Sie wurden nicht deswegen ermordet, weil die Behörden zu wenige Informationen über die Mörder und ihr Umfeld hatten“, so Ramelow. Die Täter wurden nicht gefunden, weil niemand einen rassistischen Hintergrund der Morde erkennen konnte oder wollte. Stattdessen gerieten die Opfer und ihre Familien ins Visier einer auch von Vorurteilen geprägten Fahndung.
„Der 4. November sollte gerade auch in Thüringen Anlass sein, kritisch darüber nachzudenken, warum hier in den 1990er Jahren eine militante Neonazi-Szene entstehen konnte. Dabei dürfen auch die offenbar gewordenen Fehler von Politik, Behörden und Justiz sowie das jahrelange Verharmlosen der Gefahr von rechts nicht verschwiegen werden“, fordert der LINKEN-Politiker. Notwendig wäre „ein deutliches Signal der Landesregierung für einen Ort der Mahnung im öffentlichen Raum, einen würdigen Gedenkort für die Opfer rassistischer Gewalt und des Nazi-Terrors, der in Thüringen seinen Ursprung hatte“. Es gebe unzählige Gründe und ebenso viele Möglichkeiten, Menschen vor Rassismus zu schützen. Daher müsse auch in den Blick genommen werden, „wie eine Sicherheitsarchitektur den Menschen schützt und nicht sich selbst“, so Ramelow weiter.
„Die Scham durch die falschen Verdächtigungen und Anschuldigungen gegenüber den Familien der Opfer sollte heute auch allen Innenpolitikern Anlass zur Trauer sein. Ein polterndes Übertönen des heutigen Tages wäre völlig unpassend“, sagt Ramelow abschließend.
Erhebung personenbezogener Daten Ramelows durch Verfassungsschutz rechtswidrig
"Freies Mandat"
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat zwischen 1982 und 1999 zu Unrecht personenbezogene Daten des heutigen Linke-Politikers Bodo Ramelow gesammelt. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln am Freitag sagte, entschied das Gericht, dass die Erhebung personenbezogener Informationen über Ramelow durch den Verfassungsschutz in dessen Personenakte rechtswidrig war, soweit es sich um Daten aus der Zeit bis zur Aufnahme des Landtagsmandates des Klägers im Thüringer Landtag im Oktober 1999 handelte. In Sachakten dürfe Ramelow aber auftauchen. Zuletzt hatte Mitte Februar das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass das BfV den Bundestagsfraktionsvize und Linke-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl am 30. August nicht mehr beobachten darf.
Es gebe zwar Anhaltspunkte dafür, dass die Linke Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge. Ein so begründeter Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen lasse es aber gleichwohl nicht zu, Ramelow in die Beobachtung durch das BfV einzubeziehen. Er sei zwar Spitzenfunktionär der Partei und habe bereits in der PDS herausgehobene Funktionen wahrgenommen. Das freie Mandat des Abgeordneten stehe aber in seinem Einzelfall der Beobachtung entgegen.
Nach einer Beschwerde des BfV liegt die Sache nun beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Am 24. Apr. 2009