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Mehr Gewinn für Beschäftigte und Entleihbetriebe

Jobs durch Leiharbeit - Rekruteam erfindet die Zeitarbeit neu

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Aktuell sind ca. 700.000 Beschäftigte im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätig. Die Arbeitsbedingungen bei den Verleihern entsprechen trotz Mindestlohnverordnung und der erforderlichen Anwendung der Flächentarifverträge oft bei weitem nicht den gesetzlichen Anforderungen. Andererseits werden die Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit oft von der Arbeitsagentur direkt an etablierte Zeitarbeitsfirmen verwiesen, die damit sehr gute Möglichkeiten haben, die Situation der Arbeit suchenden für ihre eigenen Zwecke zu nutzen, um sie so günstig wie möglich „einzukaufen“ und dann so teuer wie möglich zu „vermieten“ bzw. zu „verleihen“. Nur wenige Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung wissen, dass ihnen ohnehin das Recht zusteht, sich im Entleihbetrieb nach den dort vergleichbaren Vergütungsregelungen zu erkundigen. Dies ist in § 13 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) auch so festgelegt. Allerdings scheuen viele Beschäftigte den Weg zu den Verantwortlichen des Entleihbetriebes, weil sie fürchten, dass ihnen bei entsprechender Indiskretion des Entleihers, Repressalien durch ihren „Verleiher“ drohen - bis hin zur Entlassung.


Rekruteam erfindet die Zeitarbeit neu – Mehr Gewinn für Beschäftigte und Entleihbetriebe

Das Konzept „Rochade“ als Alternative gegen die Zwangsvermarktung Mit dem Konzept „Rochade“ erschließt Rekruteam den Beschäftigten in der Zeitarbeit neue Dimensionen. Die Bewerbung beim „Verleiher“ wird überflüssig. Das Einkommen wird mit dem „Entleihbetrieb“ direkt verhandelt und der Entleihbetrieb „bestellt“ direkt bei Rekruteam. Rekruteam bestätigt die Konditionen über ein Personalleasing-Unternehmen und schließt dann vor Ort die Verträge mit allen Beteiligten ab. Dieses Konzept kann auch für Beschäftigte Anwendung finden, die sich schon in einem Zeitarbeitsverhältnis befinden. Ein Wechsel des „Verleihers“ im Rahmen der geltenden Kündigungsfristen ist problemlos möglich. Die hierzu erforderliche Rekruteam-Mitgliedsurkunde wird im Rahmen der Mitgliedschaft erstellt. Der Jahresbeitrag für Rekruteam-Mitglieder beträgt € 29,99 und wird zurückerstattet, wenn diese über Rekruteam® in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden.

Dieser ungewöhnliche Zwischenschritt befreit die Mitglieder von jeglichem Zweifel, ob damit eventuell eine (illegale) „Scheinselbstständigkeit“ verbunden ist. In der Mitgliedsurkunde wird ausgewiesen, dass sie zu einem sehr günstigen Faktor (Aktuell 1,94 für einen Euro Entgelt) direkt vom Beschäftigungsbetrieb „entliehen“ werden können. Wer mit dem Wort „Faktor“ bislang nichts anfangen konnte, muss wissen, dass auf einen Euro Brutto- Entgelt noch zusätzliche Kosten auf potenzielle Arbeitgeber im Falle einer Direkteinstellung zukommen. In diesem Faktor sind in der Regel. die Kosten für Sozialversicherungsabgaben, Urlaub, Krankheit und Feiertage enthalten; nicht jedoch die Kosten für die Personalabrechnung, Personalgewinnung; die Kosten der Personaladministration und der Personalbetreuung. Daher müssen die Arbeitgeber mindestens mit einem Faktor zwischen 1,49 und 1,51 pro Euro Bruttoentgelt kalkulieren.

Die Vorteile:

➔ Mitglieder von Rekruteam können nun die Mitgliedsurkunde einem potenziellen Beschäftigungsbetrieb vorlegen und nun direkt über die Vergütung verhandeln, bzw. über die im Betrieb geltenden Konditionen sprechen, Einem „Verkauf“ der eigenen Arbeitskraft unter Wert wird damit zielgerichtet entgegen gesteuert.

➔ Rekruteam stellt den Entleihbetrieben direkt und kostenlos einen „Equal Pay-Rechner“online zur Verfügung. Mit diesem Instrument kann der Entleih-Betrieb schnell feststellen, welches Angebot „besser“ ist.

Stellt sich bei dieser Methode heraus, dass der aktuelle „Verleiher“ besser“ als Rekruteam anbietet, so kann er dies in der Regel nur dann, wenn er dem Entleihbetrieben Beschäftigte zu Dumpinglöhnen beistellt. In diesem Fall sollte der gesunde Menschenverstand ausreichen, dass die von solchen „Verleihern“ gewährten Vergütungen sich hart an der Grenze des gesetzlichen Mindestlohns oder gar darunter bewegen und auf der Basis der heutigen Preise kaum dazu dienen können, den Beschäftigten einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern.

➔ Mit dem Konzept „Rochade“ lässt das Prinzip: „Gleicher Lohn für gleich Arbeit“ (Equal Pay) auch von den Betriebsräten kontrollieren.

➔ Beschäftigte bzw. Arbeit suchende haben mit dem Konzept „Rochade“ von Rekruteam auch dann noch gute Chancen auf einen Arbeitsplatz, wenn der Entleihbetrieb zwar die Qualifikation der Bewerber anerkennt, aber aus Risiko-Erwägungen grundsätzlich keine Mitarbeiter/innen über 45 Jahre direkt einstellt. (Es gibt zwar ein AGG – die Realität sieht leider oft anders aus!)

➔ Besonders für Hochschulabsolventen bietet das Konzept „Rochade“ eine sehr gute Möglichkeit, die „Trainee-Phase“ ohne den Druck einer direkten Einstellung zu überbrücken. Insbesondere diese Beschäftigtengruppe hat das Problem, dass während des Studiums zwar jede Menge Wissen angehäuft wurde, die jedoch unentbehrliche Praxis in längeren „Trainee- Phasen“ innerhalb des Beschäftigungsbetriebes noch realisiert werden muss.

➔ Falls der Beschäftigungsbetrieb eine direkte Einstellung aus internen Gründen nicht realisieren kann, (Beispiele: Im Konzern gilt ein weltweites Einstellungsverbot, der Betrieb muss umstrukturieren) bietet das Rochade-Konzept von Rekruteam dem Betrieb die Möglichkeit, bei unvorhergesehenen personellen Engpässen (Beispiele: Mitarbeiter haben gekündigt, eine neue Technologie soll eingeführt werden und dazu fehlen ausgebildete Mitarbeiter) sich auf diesem Weg zu behelfen. Dies setzt voraus, dass er sich der Betrieb darüber mit seinem Betriebsrat intern abgestimmt hat.

Zusagen über eine längerfristige Einstellung oder gar einer „Beschäftigungsgarantie“ können unter diesen Umständen nicht erwartet werden - Auf jeden Fall sind die Mitglieder über diesen Weg nun erst einmal „im Job“!

➔ Rekruteam® arbeitet in ganz Deutschland und ist mit vielen Regionalpartnern und Unternehmen direkt vernetzt. Falls aus unabsehbaren Gründen eine Beschäftigung im Entleihbetrieb nicht mehr möglich ist, werden sich die Personal-Leasing Partner schon aus eigenem Interesse sofort für die Beschäftigten einsetzen. Eine Garantie für eine dauerhafte Beschäftigung wird auch hier guten Gewissens niemand geben können.

➔ Der Beschäftigungsbetrieb (in seiner Eigenschaft als „Entleiher) hat die Möglichkeit, die Mitglieder zu einen Faktor von 1,94 pro Euro Entgelt zu „entleihen“. Aktuell muss er im Falle einer Direkteinstellung ohnehin für jeden Euro Entgelt mit einem Mindest-Faktor zwischen 1,49 und 1,51 kalkulieren

➔ Das Konzept „Rochade“ von Rekruteam® bietet damit auch den Entleihbetrieben ein hohes Maß an Flexibilität und ein absolut gutes Preis- /Leistungsverhältnis.

➔ Durch die strikte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der mit diesem Konzept geschaffenen Transparenz zwischen allen Beteiligten, gewinnen die Entleihbetriebe und die Beschäftigen in der Arbeitnehmerüberlassung zusätzliche Rechtssicherheit.

Und so funktioniert das Rochade-Konzept von Rekruteam®:

➔ Über das „Kontaktformular“ können Arbeitnehmer formlos die Mitgliedschaft bei Rekruteam beantragen. Die neuen Mitglieder erhalten dann umgehend Ihre Mitgliedsnummer und die Rechnung. Nach Eingang des Rechnungsbetrages wir die persönliche Mitgliedsurkunde ausgestellt und versandt. 100.700 Presseinformation – Stand: 10/2012 Die Mitgliedsurkunde enthält alle relevanten Daten und kann in Kopie der Bewerbung für die Entleihbetriebe beigefügt werden.

➔ Falls die Beschäftigten schon für einen „Verleiher“ in einem Beschäftigungsbetrieb tätig sind und anstreben, besseren Konditionen zu erzielen, können sie die Mitgliedsurkunde von Rekruteam® dem Entleihbetrieb vorlegen und direkt verhandeln.

➔ Wenn Einigkeit zwischen dem Beschäftigten und dem Entleihbetrieb erzielt wurde, erhält Rekruteam eine entsprechende Nachricht und setzt sich dann mit dem Entleihbetrieb in Verbindung und führt den Abschluss eines „Arbeitnehmerüberlassungsvertrages“ zwischen dem Betrieb und der Personal-Leasinggesellschaft herbei.

➔ Im Anschluss daran „bestellt“ der Entleihbetrieb den Beschäftigten zu vorher vereinbarten Konditionen bei der Personal-Leasinggesellschaft; diese schließt dann einen Arbeitsvertrag auf der Basis der zuvor getroffenen Vereinbarungen mit dem Mitglied ab.

➔ Wenn Beschäftigte noch im Auftrag eines anderen „Verleihers“ im Beschäftigungsbetrieb tätig sind, können sie im Anschluss an diese Prozedur das bestehende Beschäftigungsverhältnis fristgerecht kündigen. Sie haben dann die Wahl, in Abstimmung mit ihrem Entleihbetrieb, die nicht verbrauchten Urlaubstage zu nehmen, oder - falls dies nicht möglich ist - sich diese (nebst Ihrem Zeitguthaben) auszahlen zu lassen. Auch diese Dinge sollten vorher mit dem Entleihbetrieb besprochen werden.

Die Beschäftigten haben hierdurch einen neuen „Verleiher“, verdienen mehr Geld und behalten ihren „alten“ Arbeitsplatz!

Spielregeln in der Zeitarbeitsbranche

➔ In der Zeitarbeit ist es üblich, dass „Verleiher“ mit den Beschäftigungsbetrieben eine „Pauschale“ als Entschädigung vereinbaren. Die Pauschale wird fällig gestellt, wenn die Beschäftigten vor einer vereinbarten Frist vom aktuellen Entleih-Betrieb in festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Die Fristen hierzu reichen von 6 bis zu 24 Monaten. Die Zeitarbeitsfirmen argumentieren, dass sie mit dieser Pauschale den bisherigen Aufwand für die Personalgewinnung und die damit verbundenen Anwerbekosten zum Teil auffangen und mit dieser „Entschädigung“ neues Personal anwerben wollen. Falls diese Praxis für eine Mindestbeschäftigungsdauer von 12 Monaten (bei hoch qualifizierten kaufmännischen und technischen Mitarbeitern) noch sein Berechtigung haben mag, ist dem spätestens dann der rechtliche Boden entzogen, wenn der Beschäftigte bei einem anderen Arbeitgeber als dem Beschäftigungsbetrieb ein neues Arbeitsverhältnis begründet. Es sei denn, es gibt auch hierfür entsprechende Vereinbarungen zwischen dem „Verleiher“ und dem aktuellen Beschäftigungsbetrieb.

Seit Beginn des Jahres 2012 ist die Zeitarbeitsbranche mit massiven gesetzlichen und tariflichen Herausforderungen konfrontiert. Unabhängig davon, ob diese Regelungen zu einer Verbesserung der finanziellen Situation für die Beschäftigten beigetragen haben, wird es jetzt höchste Zeit (für die Entleihbetriebe“), die bestehenden Arbeitnehmerüberlassungsverträge einer kritischen Prüfung zu unterziehen.

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser!

➔ Rekruteam stellt den Entleihbetrieben auf Anforderung gerne kostenlos einen „Equal-Pay- Rechner“ zur Verfügung, der nur wenige Daten benötigt, um festzustellen, mit welchem „Faktor“ der „Verleiher“ im aktuellen Fall arbeitet und und ob sich der Wechsel zu einer anderen Personal-Leasinggesellschaft bzw. „Verleiher“ lohnt.

➔ Es geht hier nicht nur um Geld. Falls sich bei den Überprüfungen herausstellt dass der aktuelle „Verleiher“ entweder den Beschäftigungsbetrieb (z.B durch überhöhte Faktoren) oder die Beschäftigten (z.B durch Dumpinglöhne) übervorteilt hat, so haben die betroffenen Verleihbetriebe wahrscheinlich rechtliche Probleme ganz anderer Art zu fürchten

Die Entleihbetriebe wissen das.

Harald Joerke - www.rekruteam.de

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