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Auskunftsdienste müssen im Gegensatz zu Call-by-Call-Vorwahlen und 0900er-Nummern erst dann eine Preisansage vor Beginn des Gespräches machen, wenn der Preis pro Anruf bzw. pro Minute mindestens 2 € beträgt. Verlangt der Anbieter also einen Preis von höchstens 1,99 €/Min. muss der Preis nicht angesagt werden und der Verbraucher erfährt davon im schlimmsten Fall erst bei der nächsten Telefonrechnung. „Wer sich also auf Informationen verlässt, die er vor einiger Zeit in der Zeitung, in der Werbung oder an anderem Ort gelesen hat oder darauf, dass heutzutage ja immer alles angesagt wird, muss für eine Auskunft mitunter wesentlich tiefer in die Tasche greifen, als gedacht“, warnt Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen
Ehemals kostenlose Auskunft 11899 seit Sommer für 1,99 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz
Woran erkennt man die teuren Auskunftsdienste? Auskunftsdienste sind jederzeit telefonisch erreichbare Dienste, die ausschließlich der neutralen Weitergabe von Rufnummer, Name, Anschrift sowie zusätzlichen Angaben des Telekommunikationsnutzers wie Branchen- und Berufsbezeichnung, Firmenname und Faxnummer dienen. Die Rufnummern klingen immer sehr ähnlich, weil alle Auskunftsdienste mit 118 beginnen und nur die letzen beiden Zahlen variieren. Ganz unterschiedlich können allerdings die Preise sein – selbst ohne Ansage ist eine Bandbreite von 0 € bis 1,99 € pro Minute oder pro Anruf möglich.
„Verbrauchern kann daher nur geraten werden, stets die aktuellen Preise selbst VOR einem Anruf bei der 118xx in Erfahrung zu bringen und das Gespräch gut vorzubereiten, damit es nicht so lange dauert“, so Wagner.
Internet: www.verbraucherzentrale-sachsen.de