Um Barrierefreiheit sicherzustellen, empfiehlt die Monitoring-Stelle, Bauherren, Architekten, Behörden und Sachverständige frühzeitig für Barrierefreiheit zu sensibilisieren und zu qualifizieren. „Barrierefreiheit bestimmt darüber, ob Menschen mit Behinderungen und Ältere ihr Leben selbständig führen und an allen gesellschaftlichen Lebensbereichen gleichberechtigt teilnehmen können“, erklärt Leander Palleit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle und Autor des heute veröffentlichten Papiers zu Zugänglichkeit.
Publikation:
Leander Palleit: Systematische „Enthinderung“: UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zum Barriereabbau, Positionen Nr. 7, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin, September 2012
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/publikationen/behindertenrechte.html
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurde auf Vorschlag der Bundesregierung im Jahr 2009 im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eingerichtet. Sie hat den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu begleiten.