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Zudem würde diese Änderung dazu führen, dass Biolandwirte eine bessere ökonomische Grundlage für Biogaserzeugung bekommen könnten. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um das in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verankerte Ziel von 20 Prozent ökologischer Anbaufläche zu erreichen.
Hier geht es zum Antrag der Grünen Fraktion: http://www.hans-josef-fell.de/content/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=716&Itemid=77
Vermittlungsausschuss einigt sich auf CCS-Gesetz
Neben der Einigung zur Solarförderung hat der Vermittlungsausschuss mit einer Koalition aus der schwarz-gelben Bundesregierung und dem Rot-Rot regiertem Brandenburg eine Einigung zum CCS-Gesetz erreicht. Getrieben von der europäischen Ebene wird hier ein Gesetz geschaffen, welches teuer ist, aber keinen Nutzen bringt. Neue Kohlekraftwerke sind schon heute nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben und CCS würde sie noch unwirtschaftlicher machen. Ein Anzeichen dafür, dass es hier gar nicht um Klimaschutz sondern vielmehr um Konzerninteressen geht. Anscheinend will die Regierung vor allem Vattenfall die Chance zu neuen Fördermillionen verschaffen, denn zur Zeit gibt es in Deutschland kein einziges CCS-Projekt.
Dabei nimmt die Mehrheit des Vermittlungsausschuss auch die ungeklärten Risiken und die berechtigten Ängste und Bedenken der Bevölkerung nicht ernst. Immerhin haben sich Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegen eine CO2-Speicherung auf ihrem Gebiet ausgesprochen.
Dieses CCS-Gesetz ist nicht nur für die Energiewende überflüssig, sondern auch für prozessbedingte Emissionen, zum Beispiel bei der Stahlerzeugung, unbrauchbar. Bei den prozessbedingten Emission muss vielmehr ein Umdenken in Richtung Ressourcensubstitution erfolgen. So kann zum Beispiel Biokohle anstelle von Koks in der Eisen- und Stahlerzeugung genutzt werden, Stahlbeton kann durch Carbonstein oder Textilbeton ersetzt werden.
Keine Einigung zur energetischen Gebäudesanierung
Anders als bei der Solarstromvergütung und dem CCS-Gesetz hat der Vermittlungsausschuss die Entscheidung zur energetischen Gebäudesanierung abermals vertagt. Das Gesetz zur „steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ war am 30. Juni 2011 im Bundestag beschlossen worden, hängt aber nun schon seit Oktober 2011 im Vermittlungsausschuss fest.
Wertvolle Zeit für dem Klimaschutz verstreicht und es wird wieder keine neuen Anreize zur Gebäudesanierung vor der nächsten Heizsaison geben. Dabei wird die Verzögerung bei der energetischen Gebäudesanierung zur Kostenfalle für Hausbesitzer und Mieter, die immer mehr Geld für die Heizkosten aufbringen müssen. Die aktuell sinkenden Ölpreise täuschen dabei nur über die Gesamtproblematik hinweg. Die Abkühlung der Weltkonjunktur hängt mit dem hohen Ölpreis in den letzten Monaten zusammen. Da nun ein Nachfrageeinbruch besonders aus China erwartet wird, sinkt der Ölpreis kurzfristig, um in der nächsten Aufschwungphase nur noch höher zu steigen.
Um Mieter und Hausbesitzer aus dieser Falle zur führen, müssen der Bund und Länder bei der energetischen Gebäudesanierung endlich eine Lösung auf den Weg bringen. Die im Vermittlungsausschuss hängende steuerliche Abschreibung für die energetische Gebäudesanierung wäre ein wirkungsvoller Beitrag.
Hans-Josef Fell MdB