Verletzung der dienstlichen Fürsorgepflicht und Mobbing in der Finanzverwaltung
Das Whistleblower-Netzwerk (WBNW) begleitet seit langem die vor allem durch die Whistleblower-Preisträger Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim öffentlich gemachte Affäre, die mit der unerwünschten Kritik etlicher Steuerfahnder an einer Dienstanweisung zur Aufarbeitung von Steuerfluchtfällen vor 10 Jahren begann und mit der Psychiatrisierung und Zwangspensionierung von vier Fahndern enden sollte. Durch Beobachtung der Sitzungen des Untersuchungsausschusses, zeitweise mittels Live-Blogging, wollte WBNW zur Transparenz der Geschehnisse beitragen. Das Blogging wurde bedauerlicherweise durch Mehrheitsbeschluss in nicht-öffentlicher Sitzung gegen die Rechtsauffassung der Oppositionsfraktionen untersagt: „Die Wiedergabe von Zeugenvernehmungen durch Zuschauer in wortprotokollarischer oder nahezu wortprotokollarischer Form mittels unmittelbarer Übertragung in das Internet ist unzulässig.“
Die Oppositionsfraktionen sehen folgende Vorwürfe im Wesentlichen bestätigt: Finanzminister Weimar und die oberste Dienstbehörde haben ihre dienstliche Fürsorgepflicht für die Beamten der Finanzverwaltung verletzt. Die kritischen Steuerfahnder waren in ihrer Behörde Repressalien und Mobbing ausgesetzt, insbesondere durch schlechtere dienstliche Beurteilungen, ungerechtfertigte Disziplinarverfahren, Strafversetzungen, Ausschluss bei Bewerbungsverfahren und Frühpensionierung aufgrund falscher und von der Verwaltung unzureichend geprüfter Gutachten. WBNW bedauert, dass hierzu kein Konsens mit den Mehrheitsfraktionen erzielt werden konnte.
Ein Nachweis für politische Einflussnahme in diesen Fällen wurde nicht erbracht, wenn auch plausible Argumente den Verdacht weiterhin bestehen lassen. DIE GRÜNEN etwa stellen fest, dass fast alle Kritiker der Dienstanweisung, die einen Beschwerde-Brief an den Ministerpräsidenten Koch unterzeichnet hatten, später gegen ihren Willen versetzt wurden. DIE LINKE sieht gar einen „großen, zielgerichteten Willen“ am Werke. Vielleicht gab es diesen, auch wenn er sich nicht nachweisen lässt. Wahrscheinlich aber gab es noch etwas anderes: den vorauseilenden Gehorsam subalterner Beamter und deren begründete Annahme, dass man ‚ganz oben‘ einen solchen Willen habe und dessen Umsetzung von ihnen erwarte.
Kurz: preußische Beamtentradition im 21. Jahrhundert. Das hergebrachte Beamtenrecht erlaubt nach wie vor die Sanktionierung kritischer Untergebener. Darum ist die Verankerung von Whistleblowerschutz auch und gerade im Beamtenrecht unabdingbar. Die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz (Ombudsman), wie von SPD und Grünen gefordert, ist zu begrüßen, kann aber rechtlichen Whistleblowerschutz nicht ersetzen
Das Whistleblower-Netzwerk e.V. und sein Kooperationspartner, das Dokumentationszentrum ansTageslicht.de, sind bemüht, in der Affäre um die vier rechtswidrig psychiatrisierten und zwangspensionierten Steuerfahnder weiterhin ein Höchstmaß an Transparenz herzustellen. Daher werden in Kürze die wesentlichen Dokumente des parlamentarischen Untersuchungsausschusses UNA 18/1 auf der Website www.ansTageslicht.de/Steuerfahnder eingestellt.
Kontakt: Annegret Falter, falter @ whistleblower-net.de