Im Jahr 2000 hatten die Konzerne dem Ausstieg aus der Atomenergie nach langen und zähen Verhandlungen mit der rot-grünen Bundesregierung zugestimmt. In dem Kompromiss haben sie heraus verhandelt, dass es keine ökonomischen Belastungen für die Atomstromerzeugung geben soll, auch wenn sie noch so sehr als Schadensverursacher dafür verpflichtet wären. So wurde vereinbart keine Brennelementesteuer und keine vollständige Haftungsvorsorge einzuführen, sowie keine Überführung der Rückstellung in einen öffentlichen Fond. Diese milliardenschweren ökonomischen Vorteile haben die Atomkonzerne dann zehn Jahre lang für ihre Gewinnmaximierung genutzt. Trotzdem haben sie weiterhin an dem Ausstieg aus dem Ausstieg gearbeitet. 2009 schien die Zeit dafür gekommen. Das Lobbying pro Atom wurde weiter hochgefahren. So wurde die Agentur PRGS, heute Advice Partners damit beauftragt eine Kampagne für die Erhöhung der Akzeptanz für die Atomenergie zu schaffen. Obwohl die Akzeptanz in der Gesellschaft nicht unbedingt stieg, wurde mit der Regierungsübernahme von Schwarz-Gelb das Ziel des Vertragsbruches erreicht: die Laufzeitverlängerung. Kanzlerin Merkel kündigte den Atomkonsens ganz im Sinne der Atombetreiber auf und setzte die Laufzeitverlängerung gegen scharfe Proteste von der Opposition und Teilen der Gesellschaft durch.
Wir Grünen haben vor den Konsequenzen damals bereits gewarnt, weil damit der mühsam erkämpfte Kompromiss aufgegeben wurde, der genau dazu führte, dass die Konzerne keine Möglichkeit hatten Schadensersatzforderungen für entgangene Gewinne einklagen zu können. Genau diesen Punkt hat Schwarz-Gelb neun Monate nach der Laufzeitverlängerung und ein paar Wochen nach der Katastrophe von Fukushima nicht mit verhandelt. Sollte die Klage Erfolg haben, wäre die Haushaltsbelastung in Milliardenhöhe klar dem stümperhaften Verhalten der schwarz- gelben Bundesregierung zuzuschreiben. Denn nur weil man die Konzernchefs gerne zum Abendessen ins Kanzleramt lädt, heißt das nicht, dass sie dich nicht verklagen werden.
Es bleibt jetzt zu hoffen, dass die Richter die demokratische und gesamtgesellschaftliche getroffene Entscheidung für den Atomausstieg – über alle Fraktionsgrenzen hinweg - als Begründung nehmen, um diese unglaubliche Schadensersatzklage zurückzuweisen. Die Atomkonzerne sollten erst einmal den Schaden bezahlen, den sie z.B. mit der ungelösten Atommüllentsorgung verursacht haben, bevor sie ungeheuerliche Schadensersatzforderungen für entgangene Gewinne einklagen.
Hans-Josef Fell MdB