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Unternehmerlobbyisten verweisen gern auf Länder wie die USA, Großbritannien und Dänemark, die fast keinen Kündigungsschutz kennen und gleichzeitig halb so hohe offizielle Arbeitslosenquoten haben. Diese Gleichzeitigkeit ist jedoch kein zwingender Zusammenhang. Von 246 Nationen der Erde hat fast keines ein Kündigungsschutzgesetz (KSchG), aber fast alle haben eine sogar noch höhere tatsächliche Arbeitslosenquote als Deutschland. Die geringeren offiziellen (nicht die tatsächlichen) Arbeitslosenquoten von Ländern wie den USA, Großbritannien und Dänemark begründen sich vor allem durch Statistikmanipulationen und den Zwang, jede noch so schlechte Arbeitsbedingung/Entlohnung annehmen zu müssen.
Der Rotgrünschwarzgelbe Wettlauf beim Abbau des Kündigungsschutzes
SPD und Grüne schränkten 2004 den Kündigungsschutz für Über-50-Jährige durch die Möglichkeit zeitlich grenzenlos befristeter Arbeitsverträge ein. Der Europäische Gerichtshof erklärte im Januar 2012 sogar Dutzende aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge für rechtsgültig, sofern sie von den Arbeitgebern nicht allzu ungeschickt begründet werden. Desweiteren wollten SPD und Grüne 2004 das KSchG für Mitarbeiter von Existenzgründern für 4 Jahre aussetzen. Am 01.01.2004 verschoben SPD und Grüne die Grenze des Geltungsbereichs des KSchG von Betrieben ab 6 Mitarbeitern auf solche mit mehr als 10 Mitarbeitern. Davon betroffen waren 18% der Beschäftigten. Die Arbeitslosigkeit stieg weiter.
CDU und CSU kopierten das Konzept von SPD und Grünen und wollten im 2005er Wahlkampf die Grenze auf Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern erhöhen. Davon wären weitere 10% der Beschäftigten betroffen. SPD und Grüne verurteilten diese Weiterführung ihres eigenen Konzepts. CDU, CSU und SPD vereinbarten schließlich im Koalitionsvertrag 2005, durch eine 2-jährige Probezeit den Kündigungsschutz in den ersten beiden Jahren vollkommen abzuschaffen. Seitdem können die Arbeitgeber neue Mitarbeiter jederzeit mit 14 Tagen Frist kündigen, und zwar mit einem Zeugnis, in dem nicht von betriebsbedingten Zwängen die Rede ist, sondern lediglich das Nichtbestehen der Probezeit dokumentiert wird. Ein solches Zeugnis ist nicht gerade nützlich bei nachfolgenden Bewerbungen.
Kündigungen: einfach, unter Vorwand und überflüssig
Wo liegt das Problem der Arbeitgeber? Bei Auftragsmangel kann jederzeit betriebsbedingt gekündigt werden (siehe unten). Verhaltensbedingte Kündigungen (oft nach Reaktion des Arbeitnehmers auf Demotivation und Mobbing) sind ein weiterer Trennungsweg. Arbeitnehmerfeindliche Richter geben Arbeitgebern auch bei Bagatellkündigungen Recht, und nicht selten schmuggeln Beauftragte der Arbeitgeber den Kündigungsopfern Gegenstände in die Taschen, um sie dann beim Verlassen des Betriebes zu durchsuchen und wegen Diebstahls anzuzeigen. Da die Opfer keien Möglichkeiten zum Beweis ihrer Unschuld haben, gehen die eigentlichen Straftäter nicht nur straffrei aus, sondern werden auch noch kostenlos die unerwünschten Mitarbeiter los. Selbst SPD-Bürgermeister konstruieren „Vorwandskündigungen“, um städtisches Personal ohne Abfindung loszuwerden. Und schließlich sind in allen Betrieben sind kurzfristige Kündigungen während der Probezeit problemlos möglich.
Trio Infernale: Befristung, Scheinselbständigkeit, Zeitarbeit
Eine weitere Umgehungsmöglichkeit des KSchG ist die o.g. Befristung von Arbeitsplätzen. Auch hier haben die Regierungsparteien die Schleusen zu Lasten der Arbeitnehmer geöffnet. Mittlerweile sind rd. die Hälfte aller Neueinstellungen befristet und das KSchG durch die Regierungsparteien ausgebootet.
Sehr beliebt bei Arbeitgebern ist zudem die Scheinselbständigkeit. Von den 2,3 Mio. 1-Mann-Betrieben arbeitet ein sehr großer Teil für nur 1 Arbeitgeber. Sei es der „selbständige“ Spediteur, der für nur 1 Auftraggeber fährt und „seinen“ Lkw selbst finanzieren muß, der Kurierdienstfahrer, der nur für 1 Kurierdienst fährt oder der Tiefkühlkost-Lieferfahrer, der ausschließlich für 1 Unternehmen ausliefert: Die Unternehmen haben dabei nicht nur das KSchG umgangen, sondern auch das volle unternehmerische Risiko auf die Scheinselbständigen abgewälzt und sich ihrer Pflicht zur Zahlung von Sozialabgaben entledigt. Auch die Scheinselbständigkeit ist ein von den Regierungsparteien ermöglichter Sozialmissbrauch durch Unternehmen – und weder Gewerkschaften noch die Justiz interessieren sich ernsthaft dafür.
Der einfachste Weg zur Umgehung des KSChG ist natürlich die Zeitarbeit. Die Regierungsparteien hoben sogar die 24-Monats-Grenze auf, ab der Zeitarbeiter früher fest eingestellt werden mußten. Heute dürfen Arbeitgeber jeden Arbeitnehmer bis zur Rente als Zeitarbeiter beschäftigen – was das KSchG endgültig zur Farce macht.
Aus aktuellem Anlass: In eigener Sache
Aus aktuellem Anlasse bitte ich Sie um Ihre Stimme bei „Ich kann Kanzler“ (5. Kandidat von links). Es geht darum, der Öffentlichkeit das o.g. Bandbreitenmodell als eine umsetzbare Alternative zur angeblichen Alternativlosigkeit vorstellen zu dürfen. Sie können es ermöglichen, wenn Sie wollen!
Jörg Gastmann
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