Überblick
Deswegen ist es notwendig, das Europäische Genossenschaftsstatut zu überarbeiten und zu verbessern. Hier müssen wir gleichzeitig bürokratische Hemmnisse für Europäische Genossenschaften abbauen und die hohen sozialen Standards wie die Beteiligung der Beschäftigten stärken.
Darüber hinaus spricht sich das Europaparlament mit breiter Mehrheit für ein Maßnahmenbündel zur Stärkung der Sozialwirtschaft aus. Dazu müssen die auf verschiedene Generaldirektionen in der Europäischen Kommission verteilten Zuständigkeiten gestärkt, gebündelt und effizient neu strukturiert werden. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, in ihren nationalen Gesetzgebungen das Ziel des Ausbaus von Sozialer und Solidarischer Ökonmie auszubuchstabieren. Dazu fordert das Parlament den Beginn eines Prozesses der "Methode der offenen Koordinierung". Konkret geht es hier um Genossenschaftsgesetze, aber auch um Fragen der öffentlichen Auftragsvergabe, Staatsbeihilfen, Steuerpolitik und Industriepolitik - zum Beispiel die Rettung von Arbeitsplätzen durch Belegschaftsübernahmen.
Von den 12 bereits 2004 konkret von der Kommission beschlossenen Maßnahmebündeln zum Ausbau der Solidarischen Ökonomie in Europa sind erst 3 umgesetzt worden. Hier muss die Kommission liefern.
Als Berichterstatter freue ich mich über die breite fraktionsübergreifende Zustimmung zum Bericht. Das Europäische Parlament bleibt auf Europäische Ebene eine treibende Kraft für unternehmerische Vielfalt."
Den heute beschlossenen Bericht finden Sie hier:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A7-2011-0432+0+DOC+XML+V0//DE
Sven Giegold MdEP
Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
Nie wieder
Am 27. Januar 2013 wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Anlass ist der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Der Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) und die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas laden aus diesem Grund zu einer Gedenkfeier am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin-Tiergarten ein. Die Veranstaltung beginnt am 27. Januar um 11.00 Uhr. Am Ende der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Blumen und Kränze niederzulegen. Mehrere Abgeordnete haben Ihre Teilnahme angekündigt. .. contents:: Inhalt
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Kranzniederlegung am Denkmal für die homosexuellen Opfer
Die Nationalsozialisten hielten Homosexualität für eine „widernatürliche Veranlagung“, für eine den so genannten „Volkskörper“ schädigende „Seuche“, die „auszurotten“ sei. Schon kurz nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurden im März 1933 die schwulen und lesbischen Lokale Berlins geschlossen. Die vollständige Infrastruktur der ersten deutschen Homosexuellenbewegung, Lokale, Vereine, Verlage sowie Zeitschriften wurden aufgelöst, verboten, zerschlagen und zerstört. Im Herbst 1934 setzte die systematische Verfolgung homosexueller Männer ein. Über 100.000 Männer wurden polizeilich erfasst und rund 50.000 nach den Strafrechtsparagrafen 175 und 175a verurteilt. Etwa 10.000 schwule Männer wurden in Konzentrationslager verschleppt. Etwa 5.000 Männer überlebten diese Qualen nicht.
Anlässlich des Gedenktages findet am 27. Januar 2013 um 19.30 Uhr zudem die Veranstaltung „Queere Identitäten und Devianz im 20. Jahrhundert“ von Queeramnesty in den Räumen des LSVD Berlin-Brandenburg statt. Weitere Informationen hierzu können Sie der LSVD-Internetseite entnehmen.
Gedenkfeier für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen Sonntag, 27. Januar 2013, 11.00 Uhr Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Ebertstraße auf Höhe Hannah-Arendt-Straße, Berlin-Tiergarten
Am 10-01-2013
Hamburg: Unabhängige psychosoziale Beratung erhalten
Städtische Unterstützung für Arbeitslose
Der Senat will die psychosoziale Beratung und Betreuung von Arbeitslosen drastisch einschränken. Betroffen sind davon in Hamburg laut Senat rund 25.000 Menschen. Die Drucksache dazu (20/9375) steht heute auf der Tagesordnung der Bürgerschaft. Üblich wäre eine ausführliche Befassung im Sozialausschuss gewesen. Die Grünen kritisieren, dass es diese nicht geben soll und haben einen Zusatzantrag gestellt.
Dazu erklärt Filiz Demirel, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Es liegt auf der Hand, warum der Senat seine Pläne nicht im Ausschuss beraten will: Die in der Sozialbehörde entwickelte Neuausrichtung sieht Maßnahmen vor, die die Möglichkeiten zur niedrigschwelligen psychosozialen Unterstützung drastisch beschränken. Damit macht der Senat eine präventive, offene und vertrauliche Beratungsarbeit unmöglich. Eine intensivere psychologische Beratung soll künftig nur mit Zustimmung der Jobcenter möglich sein, und die Beratungsstellen müssen dem Jobcenter über jeden Kontakt und Beratungsinhalt Bericht erstatten. Damit sind Vertraulichkeit und Freiwilligkeit abschafft.“ Katharina Fegebank, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklärt dazu weiter: „Sensible Daten gelangen in die Akten des Jobcenters. Und niemand kann den Hilfeempfängern sagen, wer Einblick in die Daten hat. Den notwendigen Schutzraum kann diese Beratung nicht mehr gewähren.“
Derzeit wird in Hamburg ein Modellprojekt zur Psychosozialen Beratung durchgeführt. Die geplante Evaluation des noch nicht abgeschlossen Projekts wird es aufgrund von IT-Problemen nicht geben. Die vorliegende Neuausrichtung wurde also auf der Grundlage eines nicht-evaluierten Modellprojekts erarbeitet, das zudem noch nicht einmal abgeschlossen ist - und damit auch 30 Jahre Beratungserfahrung ignoriert.
Dazu Katharina Fegebank „Erst die Neuausrichtung, dann die Evaluierung des Modellprojekts? Das ist die falsche Reihenfolge. Eine fundierte Evaluation und Bewertung des Projekts sollte die Grundlage für die Neuausrichtung bilden.“
Demirel weiter: „Wir fordern den Senat mit unserem Zusatzantrag auf, den Zugang zu Beratung und Betreuung wie bisher grundsätzlich offen zu gestalten und nicht auf Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach SGB II zu begrenzen. Die unabhängige Sozial- und Rechtsberatung muss uneingeschränkt erhalten bleiben. Vertraulichkeit und Freiwilligkeit sind dabei besonders wichtig. Der Senat sollte zum dem sonst üblichen parlamentarischen Verfahren zurückzukehren und über ein wichtiges Thema, das rund 25.000 Menschen in Hamburg betrifft, keine voreiligen Entscheidungen treffen. Der präventiven Arbeit zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit den Boden zu entziehen, ist nicht nur aus Sicht der Hilfesuchenden ein großer Verlust, sondern auch in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung kontraproduktiv.“
Am 23-10-2013
Prosuming und Sharing – neuer sozialer Konsum?
Verbraucherforschung Nachwuchsförderpreise vergeben
So lautete die Frage in der Veranstaltungsankündigung. Mehr als 50 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler suchten beim sechsten NRW-Workshop Verbraucherforschung des Kompetenzzentrums Verbraucherforschung NRW (KVF) in Düsseldorf darauf Antworten. Lässt sich nachhaltiger Konsum durch soziale Innovationen beflügeln? Warum teilen wir Informationen in Onlinemedien? Aus verschiedenen Blickwinkeln wurden Szenarien entwickelt, ob und wie Sharing und Prosuming eine Chance für die große Transformation bedeuten. So wurde am Beispiel von Energiegenossenschaften die Geschichte und Aktualität genossenschaftlicher Prosumermodelle beleuchtet.
Fazit der Diskussion: Sharing wurde als bedeutsame soziale Innovation ausgemacht, die einen Beitrag für einen sozialen und ökologischen Umgang mit Ressourcen und Konsumgütern leisten kann. Die aber auch viele Fragen nach sich zieht, weil sie die bisherigen Konzepte von Produktion und Konsumtion vor neue Herausforderungen stellt – und damit Fragen aufwirft, die nur durch eine interdisziplinäre Verbraucherforschung beantwortet werden können.
Im Rahmen der Veranstaltung wurden auch die Nachwuchsförderpreise 2013 des KVF an vier junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universitäten Siegen und Bonn vergeben: Ihre Forschungsbeiträge über praxisrelevante Verbraucherthemen hatten etwa den Informationsbedarf von Verbrauchern bei Nahrungsergänzungsmitteln oder die Moralität des Konsums von Lebensmitteln im Blick. Aber auch für die Untersuchung alternativer Waschverfahren oder für eine Fallstudie zur Bilanzierung des Energieverbrauchs bei internetfähigen Fernsehern wurden Förderpreise zwischen 2.000 und 5.000 Euro zuerkannt. „Die Preise sind ein Zeichen der Wertschätzung und der Anerkennung für die herausragenden Leistungen auf dem Feld der Verbraucherforschung", erklärte Beate Wieland, Abteilungsleiterin Forschung und Technologie im Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen.
NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller lobte bei der Verleihung die Vielfalt und Qualität aller eingereichten Arbeiten: „Dies unterstreicht, dass Verbraucherforschung ein Thema für den wissenschaftlichen Nachwuchs ist und dass die Projektpartner mit dem KVF NRW das richtige Instrument gewählt haben, um dieses zukunftsträchtige Feld zu stärken.“
Stärkung der Verbraucherforschung ist auch das Stichwort bei der Fördermittelvergabe durch das KVF: Das Beschwerdeverhalten von Patienten und die Share Economy stehen im Fokus der in 2014 geförderten Forschungsthemen. Drei Teams an der RWTH Aachen, der Universität Paderborn und des KATALYSE Instituts für angewandte Umweltforschung in Köln hat der wissenschaftliche Beirat des Kompetenzzentrums mit 68.500 Euro den KVF-Projektpartnern zur Förderung durch Landesmittel vorgeschlagen, um sich mit dem Beschwerdeverhalten im Gesundheitsbereich und dem Carsharing wissenschaftlich zu beschäftigen.
„Das Beschwerdeverhalten von Konsumentinnen und Konsumenten ist ein zentrales Thema des Verbraucherschutzes. Leider wissen wir bisher nur wenig über Motivlagen und Faktoren, die dieses Verhalten beeinflussen. Deshalb werden die geförderten Projekte einen wichtigen Beitrag für alle verbraucherpolitischen Akteure leisten“, begründete Verbraucherzentralenvorstand Müller die Auswahl der Jury.
Weiterführende Informationen zu den Förderthemen 2014 und den Trägerinnen und Träger der Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung 2013 sind zu finden unter: www.vz-nrw.de/foerderung
Am 24-03-2014