DIE Internet-Zeitung
EU - die grüne Sicht

GRÜNE ERKLÄRUNG ZUR ZUKUNFT DER EUROPÄISCHEN UNION

Am

Die Europäische Union steht am Scheideweg. Die Finanzkrise hat sich in vielen Mitgliedstaaten zu einer Wirtschaftskrise ausgewachsen. Auch die Indikatoren für Deutschland deuten auf einen wirtschaftlichen Abschwung hin. Die Schuldenkrise - überschuldete Banken, überschuldete Haushalte, überschuldete Staaten - und eine sich ausbreitende Massenarbeitslosigkeit bedrohen den Zusammenhalt Europas. Die Eurokrise ist so zur größten Herausforderung für das gemeinsame Europa geworden. Heute müssen wir feststellen: die europäische Integration wurde durch den Vertrag von Lissabon nicht genug weiterentwickelt, um die Europäische Union für die Herausforderungen der Globalisierung und gegen die Gefahr von nicht koordinierten nationalen Politiken zu wappnen. Die EU ist in der aktuellen Krise nicht ausreichend stark und nicht ausreichend schnell handlungsfähig. Gleichzeitig erleben wir, dass die demokratische Legitimation der europäischen Institutionen - trotz wichtiger Fortschritte - weiterhin als schwach angesehen wird. Das Krisenhandeln stößt die Menschen vor den Kopf, denn es ist nicht demokratisch, sondern findet abermals im Regierungshinterzimmer statt.


Hierbei geht es um mehr, als um eine Währung. Die Europäische Union ist die Antwort auf eine zunehmend globalisierte Welt. Nur mit einem handlungsfähigen Europa wird sich eine Globalisierung politisch gestalten lassen. Nur ein einiges und handlungsfähiges Europa wird helfen können, die Krisen der Welt zu bekämpfen - von der Armuts- und Hungerkrise bis zum Klimawandel. Deshalb müssen wir dieses Europa stärken. Wir brauchen mehr Europa. Europa braucht jetzt den Mut, der Europäischen Union in der Wirtschafts-, Finanz-, Haushalts- und Steuerpolitik mehr Kompetenzen zu übertragen; Mut zu mehr sozialem Europa und für mehr Macht und Demokratie für die europäischen Institutionen.

Heute sehen wir sehr deutlich, dass die Mitgliedstaaten allein mit der Schaffung einer überzeugenden Rettungsarchitektur überfordert sind. Und dieses Europa ist mehr als ein Kompromiss zwischen den Regierungen seiner Mitgliedstaaten. Es ist der Geburtsfehler des neuen "fiskalpolitischen Paktes", dass er die Logik eines Europas der Regierungen nicht durchbricht. Statt auf starke, demokratisch legitimierte europäische Institutionen setzt er auf die intergouvernementale Zusammenarbeit. Real ist der Pakt zum Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union nachrangig und erreicht so nicht jene Verbindlichkeit, die er behauptet. Er muss darüber hinaus noch von den Mitgliedsstaaten ratifiziert und in die jeweilige Verfassung umgesetzt werden - was nach derzeitigem Stand fraglich ist. Auch hier rächt sich die Orientierung am Europa der Regierungen.

Inhaltlich bleibt der Pakt so weit hinter dem Notwendigen zurück. Europa braucht solide Staatsfinanzen. Aber dies wird nicht nur mit Schuldenbremsen in den Verfassungen und vermeintlich automatischen Sanktionen erreicht werden. Solide Haushalte und Schuldenabbau werden nicht allein durch das gleichzeitige Sparen aller Mitgliedsstaaten erreicht. Angesichts der Rezession brauchen wir ein europäisches Aufbau- und Investitionsprogramm. Nur wenn Konsolidierung mit nachhaltigem wirtschaftlichem Wachstum zusammenkommt, wird Europa die Schuldenkrise überwinden können.

Die Europäische Union muss daraus jetzt lernen und im Rahmen eines thematisch begrenzten Konvents diese Schwächen der Integration angehen. Dabei dürfen die Staats- und Regierungschefs die Fehler des Vertrags von Lissabon nicht wiederholen und die Änderungen der Verträge nicht allein im stillen Kämmerlein vorbereiten. Vielmehr muss Europa sich trauen, die Vertragsänderungen vor Einleitung des ordentlichen Vertragsänderungsverfahrens durch einen Konvent mit Beteiligung von SozialpartnerInnen und Zivilgesellschaft öffentlich zu diskutieren. Dabei müssen wirkungsvolle Sofortmaßnahmen möglich bleiben, wobei diese so auszugestalten sind, dass sie nachholend in die EU-Verträge integriert werden können. Alle Formen der verstärkten Zusammenarbeit müssen allen Mitgliedstaaten _ auch den NichtEuro- Staaten - offen stehen.

Als Grüne Bundestagsfraktion und Europagruppe GRÜNE wollen wir offen über die Zukunft der Europäischen Union debattieren und ein Forum für Ideen und Gedanken zur Gestaltung zukünftiger Vertragsveränderungen schaffen. Hierzu stellen wir uns einer öffentlichen Diskussion mit der Zivilgesellschaft und allen Interessierten und laden herzlich zu unserem Blog ein: www.gruenesblog.de/zukunftdereu. Der Abschluss dieses Prozesses wird ein Grüner Konvent zur Zukunft der Europäischen Union am 24.02.2012 in Berlin sein, auf dem die gesammelten Ergebnisse ausführlich besprochen und in konkrete Vorschläge gebracht werden.

I WIRTSCHAFT

In der Vergangenheit haben die Regierungen Wirtschaftspolitik in erster Linie national betrieben. Es gab eine Währungsunion, aber keine gemeinsame Finanz- und Wirtschaftspolitik. Auf diese Weise haben sich gefährliche Ungleichgewichte innerhalb der EU aufgebaut. Durch die Krise verschärfen sich die Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur und der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Euro-Ländern. Der EU fehlen glaubwürdige Mechanismen zur Bekämpfung finanz- und wirtschaftspolitischer Ungleichgewichte. Wir müssen die Währungsunion zur Wirtschaftsunion fortentwickeln.

Wir stellen zur Diskussion:
  • dass wirtschaftliche Ungleichgewichte - überbordende Defizite wie überbordende Überschüsse - innerhalb der Eurozone vermieden werden müssen,
  • die EU-Mitgliedstaaten ihre Finanz- und Wirtschaftspolitik koordinieren müssen und sichergestellt werden muss, dass die Ausgaben der Mitgliedstaaten im wesentlichen einnahmen- und nicht schuldenfinanziert werden,
  • die Wettbewerbsfähigkeit angeglichen und die Lohnentwicklung der Mitgliedstaaten koordiniert werden müssen,
  • die EU Durchgriffsrechte braucht, um zukünftig ein Auseinanderdriften durch zu große Defizite oder zu große Überschüsse der Volkswirtschaften zu verhindern und von allen Mitgliedstaaten einen nachhaltigen wirtschaftspolitischen Pfad gemäß gemeinsamer Beschlüsse (wie etwa in der Strategie EU 2020 vorgesehen) einzufordern,
  • ein sukzessiver Aufbau einer europäischere Fiskalpolitik nötig ist,
  • eine moderne Wachstumsstrategie im Sinne eines Green New Deal die ökologische Neuausrichtung der Wirtschaft mit einem neuen sozialen Ausgleich und Verteilungsgerechtigkeit verbinden muss.

II HAUSHALTE UND STEUERN

Die bisherigen Maßnahmen, mit denen die Einhaltung von Defizit- und Schuldenstandskriterien durchgesetzt werden sollten, blieben weitestgehend wirkungslos. Realwirtschaftlichen Ungleichgewichten kann nicht mit bloßen Einsparungen begegnet werden. Heute fehlen der EU wirksame Mechanismen zum Schuldenabbau. Die europaweite Einführung von Vermögensabgaben könnte einen tatsächlichen Finanzierungsbeitrag von großen Vermögen und sehr hohen Einkommen zum Abbau staatlicher Schulden der Mitgliedstaaten leisten. Ein langfristiger Krisenmechanismus muss dafür sorgen, dass Verschuldungskrisen in der Form, wie wir sie jetzt erleben nicht mehr möglich sind. Deshalb brauchen wir schnell einen ausreichend ausgestatteten, handlungsfähigen Rettungsschirm - den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).

Der gegenwärtige Zustand eines Binnenmarktes mit geringer Steuerharmonisierung trägt nicht nur zur strukturellen Unterfinanzierung vieler öffentlicher Haushalte mit bei, sondern hat auch fatale ökologische und soziale Folgen, wenn etwa Steuerumgehungen großer Unternehmen nicht unterbunden werden. Deshalb muss der gefährliche Steuerwettbewerb innerhalb der EU beendet und eine stärkere Harmonisierung des Steuersystems erreicht werden.

Wir stellen zur Diskussion:
  • dass die EU-Kommission als Hüterin der Verträge bei Verstoß gegen Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts Maßnahmen ergreifen muss,
  • ihren Entscheidungen nur mit einer qualifizierten Mehrheit von Rat und Parlament entgegengetreten werden kann,
  • die Haushaltspolitik der EU-Mitgliedstaaten besser koordiniert und die Einhaltung der Defizit- und Schuldenstandskriterien durchgesetzt werden muss, wobei bei Sparanstrengungen die soziale und ökologische Balance gewahrt werden muss,
  • Verfahren benötigt werden, die Regierungen und Parlamente der Mitgliedsstaaten einbinden,
  • zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des ESM dieser mit einer Banklizenz ausgestattet werden soll,
  • gemeinsame Europäische Anleihen (Eurobonds) dazu beitragen können, die Spirale aus Banken- und Staatsschuldenkrise zu durchbrechen,
  • zum Abbau der Verschuldung schnell das Konzept des Sachverständigenrats umgesetzt werden soll, einen Altschuldenfonds einzurichten, in den die europäischen Staaten den Teil ihrer Staatsschulden einbringen, der 60 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung übersteigt,
  • Steuerbemessungsgrundlagen und Steuersätze harmonisiert werden müssen und künftig auch bei direkten Steuern Mehrheitsentscheidungen das Prinzip der Einstimmigkeit ersetzen müssen, um eine Blockadehaltung gegenüber sinnvoller Harmonisierung zu verhindern.

III FINANZEN

Die Strukturen auf den Finanzmärkten geben einzelnen AkteurInnen die Macht, das Gesamtsystem zu gefährden. Die internationalen Finanzmärkte sind alles andere als finanziell nachhaltig und krisenfest. Mit der Einführung von Basel II wurde Banken erlaubt, ihre aufsichtsrechtliche Eigenkapitalquote künstlich hoch zu rechnen, während die tatsächliche Eigenkapitalquote, und damit die Fähigkeit, Verluste zu absorbieren, drastisch gesunken ist. Die fragmentierten und auf die Nationalstaaten beschränkten Bankenrettungsprogramme waren ineffizient und haben die Krise sogar weiter vertieft. Es bestehen Fehlanreize zu Gunsten kurzfristigen Handelns - sowohl bei der Frage der Eigenkapitalunterlegung von Risiken als auch bei Bonuszahlungen. Die bisherige Rettungspolitik formt darüber hinaus immer größere Banken, die noch schwerer abzuwickeln sind und die ihre Größe auch politisch nutzen.

Wir stellen zur Diskussion:
  • dass Finanzmärkte effizienter reguliert und beaufsichtigt werden müssen,
  • eine europäische Finanztransaktionssteuer eingeführt werden muss,
  • ein Europäischer Währungsfonds klare Regeln für Finanz-Notfälle schaffen kann,
  • eine Schuldenbremse für Banken in Form einer absoluten Untergrenze des Eigenkapitals eingeführt werden muss, bei welcher die gesamten Risiken einer Bank eingerechnet werden soll,
  • Mechanismen geschaffen werden müssen, die privates bail in vor staatlichem bail out stellen,
  • ein europäischer Bankenrestrukturierungsfonds geschaffen werden muss, der mit einer europäischen Bankenabgabe gespeist wird,
  • nationale Krisenmanagements- und Abwicklungskompetenzen auf eine europäische Bankenabwicklungsbehörde übertragen werden müssen, einschließlich harmonisierter Abwicklungs-, Aufspaltungs- und Insolvenzregeln,
  • eine europäische Ratingagentur geschaffen werden muss, die für mehr Wettbewerb sorgt.

IV SOZIALES

Bislang gilt, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt grenzüberschreitend ist, die soziale Sicherung häufig jedoch an den nationalen Grenzen haltmacht. Diese Schieflage zwischen der Reichweite wirtschaftlicher und sozialer Regelungen muss behoben werden. Nur so kann die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger in die Europäische Union gewahrt werden. Europaweite Mindeststandards und Regelungskorridore sollen verhindern, dass soziale Standards in den Sog des Standortwettbewerbs geraten.

Wir stellen zur Diskussion:
  • dass mehr soziales Europa dringend notwendig ist,
  • die EU-Verträge um eine soziale Fortschrittsklausel ergänzt werden müssen, um sicherzustellen, dass soziale Schutz- und Arbeitnehmerrechte in der Europäischen Union den gleichen Stellenwert haben wie die Dienstleistungsfreiheit und der Binnenmarkt,
  • sowohl Mindeststandards für die Arbeitnehmerrechte aufgebaut werden als auch das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" überall in der EU gelten müssen,
  • wir im Bereich der sozialen Sicherung mehr koordinieren und sicherstellen müssen, dass kein Wettbewerb um möglichst niedrige Standards stattfindet und dass die Sicherungssysteme kompatibel gestaltet werden,
  • mehr nationale Eigenheiten der öffentlichen Daseinsvorsorge geschützt werden und vom Wettbewerb im Binnenmarkt ausgenommen werden müssen, um Bereiche, die auf besondere Weise zum nationalen, regionalen oder lokalen Gemeinwohl beitragen, vor dem Zugriff des europäischen Wettbewerbs zu schützen,
  • wir mehr koordinieren müssen, damit die Bürgerinnen und Bürger der EU ihre Rechte auf erworbene Leistungen wie Bildungs- und Berufsabschlüsse oder im Bereich der Sozialversicherung über Grenzen hinweg besser nutzen können.

V DEMOKRATIE

Jenseits der Frage, ob das deutsche Grundgesetz dem weiteren Integrationsprozess Schranken setzt, die nur dadurch überwunden werden können, dass das "deutsche Volk in freier Entscheidung" eine neue Verfassung beschließt (Art.146 GG), ist jedenfalls eine Demokratisierung der Europäischen Union nötig. Wenn folgenreiche Beschlüsse nur zwischen Staats- und Regierungschefs ausgehandelt und die Menschen vor vollendete Tatsachen gestellt werden, riskiert die Politik die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger für das Projekt Europa. Die europäische Integration wurde bisher zu stark in Form reiner Regierungszusammenarbeit vorangetrieben. Notwendig ist, die politischen Prozesse auf europäischer Ebene öffentlich sichtbar und transparent zu machen. Die geringe Wahlbeteiligung bei den Europawahlen und auch die gescheiterten Verfassungsreferenden in Frankeich, in den Niederlanden und in Irland zeigen, dass eine Demokratisierung der europäischen Verfahren dringend notwendig ist. Deswegen müssen die europäischen Institutionen - insbesondere das Europäische Parlament und die Europäische Kommission - gestärkt werden.

Wir stellen zur Diskussion:

  • ein Europäischer Konvent unter Beteiligung der SozialpartnerInnen und der Zivilgesellschaft grundsätzlich über die notwendigen Änderungen der EU-Verträge öffentlich diskutieren soll, bevor das im Vertrag vorgesehene ordentliche Vertragsänderungsverfahren eingeleitet wird,
  • die Europäische Kommission und das Europäische Parlament mehr Kompetenzen im Bereich der Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik erhalten,
  • ein gestärkter EU-Kommissar für Wirtschaft und Finanzen eine Schlüsselrolle in wirtschafts- und haushaltspolitischen Steuerungs- und Überwachungsverfahren erhalten sollte und in einem gesonderten Wahlgang vom Europäischen Parlament gewählt werden und individuell wieder abgewählt werden kann. Dieser EU- Kommissar sollte der Euro-Gruppe sowie den Finanzministerräten vorsitzen und so die Rolle der Mitgliedstaaten in der Wirtschafts- und Solidarunion berücksichtigen,
  • das Europäische Parlament ein eigenes Initiativrecht erhalten soll, Gesetze im Bereich der Wirtschafts- und Solidarunion im Mitentscheidungsverfahren verabschiedet werden sollen die Europawahlen europäisiert werden: z.B. durch transnationale Listen für die Europawahl.