Überblick
Das Habendürfen
Dieser Gedanke, der zutiefst dem Wesen unserer Wirtschaftsordnung und deren Usancen entspricht, sollte endlich auch Eingang in das gesetzte Recht finden, und zwar in dem Sinne, wie von Christian Wulff angeregt, als ein besonderer, gesetzlicher Strafmilderungsgrund.
Die Bundesregierung sollte daher die in dieser Sache nachweislich erfahrenen Anwälte Wulffs mit der Erarbeitung einer Änderung des Paragraphen 46, Strafgesetzbuch, beauftragen und dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vorlegen.
Sinngemäß sollte es dort dann heißen (neue Einfügungen (3) und (4) ) :
§ 46 Grundsätze der Strafzumessung. (1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen. (2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille, das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat, das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen. (3) Trägt der Täter glaubhaft vor, seine Tat sei einzig dem Motiv des Haben-Wollens entsprungen, er habe also nach dem Grundsatz des freiheitlich-demokratischen Habendürfens gehandelt, ist dies grundsätzlich als strafbefreiender Umstand zu werten. Der Täter ist ungeachtet der schwere der Tat und ihrer Folgen freizusprechen. (4) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden. .
Natürlich sagte Christian Wulff:
"Man wird doch wohl noch Freunde haben dürfen."
Doch kommt es auf diese Einschränkung nicht an. Denn mit "Freunde-haben-Dürfen", meinte er ja, Vorteile aus der Freundschaft nutzen zu dürfen. Niemand hat ihm vorgeworfen, Freunde zu haben. Niemand hat je bestritten, dass er Freunde haben dürfe.
Und von daher ist es nur korrekt, auch dieses "Freunde haben dürfen" auf das zu reduzieren, worum es eigentlich geht, nämlich auf das "Habendürfen", auf den geldwerten Vorteil der Freundschaften.
Und wir wissen ja, dass Christian Wulff sich gerne mit Freunden umgeben hat, die gemeinsam den gemeinsamen Nutzen suchten.
Da gab es z.B. den so genannten "Andenpakt", der bei Wikipedia so beschrieben wird (Auszüge hier) :
Andenpakt Unter dem Namen Andenpakt (auch: Pacto Andino Segundo) beschrieb das Magazin Der Spiegel Ende Juni 2003 eine nichtoffizielle Interessengruppe innerhalb der CDU. (...) Am 30. Juni 2003 veröffentlichte das Magazin Der Spiegel einen Artikel mit dem Titel Der Männerbund,[1] der vom Entstehen und Wirken eines organisierten Netzwerkes in der CDU berichtete. Nach Angaben dieses Berichtes hatten am 25. Juli 1979 auf einem Nachtflug von Caracas nach Santiago de Chile zwölf Mitglieder einer Delegation der Jungen Union im Scherz ein Bündnisdokument aufgesetzt. Im Laufe der Zeit seien neue Mitglieder hinzugekommen, und aus dem Spaßbündnis sei eine „mächtige Seilschaft innerhalb der CDU geworden“; seine Mitglieder träfen sich im Geheimen und organisierten gemeinsame Auslandsreisen. Zu den ungeschriebenen Gesetzen des Bündnisses zähle vor allem Loyalität: Kein Mitglied des Paktes kandidiere gegen ein anderes Mitglied des Paktes oder fordere öffentlich dessen Rücktritt. Dem Andenpakt wurde gezielte Einflussnahme auf politische und personelle Entscheidungen in der CDU zugeschrieben, insbesondere habe man die Kanzlerkandidatur von Angela Merkel im Jahr 2002 verhindert, die durch die CDU-Spendenaffäre unerwartet zur CDU-Parteivorsitzenden geworden war. Als Mitglieder des Andenpaktes wurden im Spiegel in einer Infografik 17 Personen benannt, andere wurden im Artikeltext und von anderen Medien mit dem Pakt in Verbindung gebracht. Zu den im Spiegel-Artikel benannten Personen zählen: Roland Koch, Christian Wulff, Friedbert Pflüger, Christoph Böhr, Matthias Wissmann, Günther Oettinger, Franz Josef Jung, Peter Jacoby, Volker Bouffier, Kurt Lauk, Elmar Brok, Hans-Gert Pöttering, Wulf Schönbohm, Jürgen Doetz, Bernd Huck, Helmut Aurenz, Heinrich Haasis. Generalsekretär des Bundes sei Bernd Huck. Darüber hinaus wurden weitere Personen, z.B. Peter Müller und Friedrich Merz[2] in Verbindung mit dem Pakt genannt. Weiter führt der Spiegel-Artikel aus, dass Frauen im Andenpakt „nichts verloren“ hätten, von Ostdeutschen trenne die Mitglieder die andere politische Biografie. (...) Vereinzelt wurde die Existenz eines Netzwerkes eingeräumt[3] oder eine Mitgliedschaft dementiert (z.B. Ole von Beust[4]). Gelegentlich wurde angemerkt, dass die politischen Geschehnisse im Jahr 2002 auch ohne die Annahme eines Geheimbundes erklärbar seien.[5] Norbert Blüm bezeichnete den Andenpakt als abgekapselten Geheimbund.[6] zu Wikipedia: Andenpakt
Verabredungen zum gegenseitigen Nutzen können selbstverständlich als Freundschaften bezeichnet werden.
Ich kann mir vorstellen, dass sich Manager von Großunternehmen, die sich alljährlich zu Preisabsprachen treffen, vor dem Kartellamt gerne auch mit der Aussage entschuldigen würden: "Man wird doch wohl noch Freunde haben dürfen."
Dennoch sieht das Gesetz in den aus solcher Freundschaft resultierenden Vorteilen einen Straftatbestand.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Amigo-Affäre, auch hier wieder Auszüge aus Wikpedia:
Amigo-Affäre ist die umgangssprachliche Bezeichnung eines Bestechungsskandals um den bayerischen Ministerpräsidenten Max Streibl und andere CSU-Politiker, der 1993 zum Rücktritt Streibls führte. Der Begriff (oft auch nur abgekürzt „Amigo“) wird seitdem insbesondere im Zusammenhang mit der CSU als Synonym für Affären um die Verstrickung von Politik und Wirtschaft verwendet. Im Januar 1993 wurde bekannt, dass Streibl während seiner Zeit als bayerischer Finanzminister (1977-1988) Zuwendungen aus der Industrie erhalten hatte. Streibl wurde vorgeworfen, sich aufgrund persönlicher Interessen beim Bundesministerium der Verteidigung für den Zuschlag des deutschen Flugzeugbauers Burkhart Grob Luft- und Raumfahrt GmbH & Co. KG beim Auftrag für das EloKa-System LAPAS eingesetzt zu haben. Dies soll vor allem im Gegenzug für zwei 1983 von seinem Freund (spanisch bzw. portugiesisch amigo) Grob finanzierte Privaturlaube in Brasilien und Kenia und als Dank für Parteispenden desselben geschehen sein. Streibl musste vor dem Landtag einräumen, zweimal auf Kosten Grobs Urlaub in Brasilien gemacht zu haben. Daneben soll Streibl auch beim Bundesministerium für Forschung und Technologie und der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung hohe Fördermittel für seinen Schulfreund Grob erschlichen haben. zu Wikipedia: Amigo-Affäre
Christian Wulff hat den Freundschaftsdienst "Eigenheimfinanzierung" gegenüber dem Niedersächsischen Landtag nicht erwähnt. Er hätte auch damals schon argumentieren können: "Man wird doch noch Freunde haben dürfen."
Hat er aber nicht.
Christian Wulff hat seinen Freund in seine Delegation aufgenommen. Da wird der sich auch gedacht haben: "Man wird doch noch Freunde haben dürfen!" und sich auf die Chancen gefreut, haben, die sich ihm dadurch eröffneten.
Christian Wulff hat, ähnlich wie Max Streibl, bei Freunden Urlaub gemacht.
Das ist inzwischen alles hinlänglich bekannt und muss hier nicht noch einmal in aller Breite ausgewalzt werden.
Und nun, nach ein paar Wochen, in denen scheibchenweise die Wahrheit ans Licht gekommen ist, in denen Wulff mit Drohanrufen bei der Presse verhindern wollte, dass diese Wahrheit zur Unzeit veröffentlicht wird, nun hat er versucht, diese unangenehme Wahrheit mit der nassforschen Forderung: "Man wird doch wohl noch Freunde haben dürfen!" vom Tisch zu fegen. Das nenn' ich Chuzpe!
Er hat nicht Unrechtes getan, sagt er - und trotzdem war es nicht richtig, sagt er, das sei ihm nun klar geworden - sagt er.
Er wolle aber seine Verantwortung als Bundespräsident wahrnehmen, sagt er, und dass er für fünf Jahre gewählt sei, und dass er nicht zurücktreten werde. Und das begründet er mit dem schönen Satz: "Wem es in der Küche zu heiß ist, der darf nicht Koch werden."
Nehmen wir an, das Amt des Bundespräsidenten sei die Küche.
Dann ist es dort so heiß, wie es dort immer schon war, mal ein bisschen mehr, mal ein bisschen weniger. Und wer sich eines solchen Amtes und seiner Verpflichtungen nicht gewachsen fühlt, der ist sicher gut beraten, wenn er sich nicht für dieses Amt zur Verfügung stellt.
Nur:
Was haben Wulffs problematische Freundschaften und Freundschaftsdienste mit dieser Küche zu tun?
Nichts.
Um im Bild zu bleiben:
Wenn ein Koch in seiner Küche mit leicht entzündlichen und brisanten Stoffen so leichtfertig umgeht, dass plötzlich die ganze Küche in Brand steht, dann sollte er seinen Job quittieren und versuchen, den Schaden wieder gut zu machen, statt seinen Arbeitgeber aufzufordern, die Küche zu renovieren, damit er weiterhin "seiner Verantwortung" gerecht werden könne - er habe schließlich einen Fünfjahresvertrag.
Es ist nicht seine Küche.
Es ist unsere Küche.
Und dass er uns den Braten aus dieser Küche scheibchenweise präsentierte, begründet er damit, dass er ja auch nur scheibchenweise gefragt worden sei.
Es habe 400 Fragen gegeben, erklärte er gestern in diesem Interview.
400 Fragen!
400 Fragen von Journalisten, von denen jeder einzelne immer nur nach einem einzigen, winzigen Detail gefragt hat, woraufhin dann jeweils ein Vierhunderstel der bislang bekannten Wahrheit zur Antwort gegeben wurde?
Was haben wir bloß für Journalisten, in diesem unserem Lande?
400 Detailfragen - und keine nach dem großen Ganzen?
Unglaublich!
Egon W. Kreutzer - Kommentare zum Zeitgeschehen