DIE Internet-Zeitung
Bundessozialministerin zum Start der Special Olympics World Games

Menschen mit Behinderung leisten Großartiges

Am

Von Samstag, 25. Juni, bis Dienstag, 4. Juli 2011, finden in Athen die Special Olympics World Summer Games statt. 7.500 Athletinnen und Athleten mit geistiger Behinderung treten in 22 Sportarten an, 185 Nationen nehmen teil. Die deutsche Mannschaft zählt dabei zu den größten Delegationen - die 167 Athletinnen und Athleten werden an 18 Sportarten teilnehmen.


Bundessozialministerin Ursula von der Leyen: "Ich drücke allen Athletinnen und Athleten die Daumen, natürlich ganz besonders dem deutschen Team. Die Special Olympics zeigen eindrucksvoll, dass Menschen mit Behinderungen großartige Leistungen vollbringen können. Die Grundregeln des Sports - Mannschaftsgeist und Fairness, Leistungsbereitschaft und Rücksicht - bilden auch die Basis einer inklusiven Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderungen ganz selbstverständlich zusammen leben."

Special Olympics ist die weltweit größte Sportbewegung für Menschen mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderung. Sie ist vom Internationalen Olympischen Komitee offiziell anerkannt und darf als einzige Organisation den Ausdruck "Olympics" weltweit nutzen.

Weitere Infos unter:http://www.specialolympics.de

Am 24. Jun. 2011

Beeinträchtigung der inneren Organe häufigster Ursache für schwere Behinderung

Schwerbehindertenquote

Millionen Menschen sind in Deutschland schwerbehindert. Zwischen Ende 1999 und Ende 2001 nahm die Zahl um rund 80 000 zu, teilte das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mit. Die Schwerbehindertenquote liegt bei 8,1 Prozent. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Schwerbehinderten sind Männer. Als schwerbehindert gelten Personen, denen von den Versorgungsämtern ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Etwa die Hälfte (52 Prozent) der schwerbehinderten Menschen waren 65 Jahre und älter. Ein knappes Viertel (23 Prozent) gehörte der Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren an. 2,5 Prozent der Schwerbehinderten waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. In 85 Prozent der Fälle wurde die Behinderung durch eine Krankheit verursacht, 4,7 Prozent der Behinderungen waren angeboren, 2,5 Prozent waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen.

Am häufigsten litten schwerbehinderte Menschen unter Funktionsbeeinträchtigungen der inneren Organe oder Organsysteme (27 Prozent). Bei 15 Prozent der Betroffenen waren Arme und Beine in ihrer Funktion eingeschränkt, bei weiteren 14 Prozent Wirbelsäule und Rumpf. Auf geistige oder seelische Behinderungen entfielen zusammen 8 Prozent, auf zerebrale Störungen ebenfalls 8 Prozent. In 5 Prozent der Fälle lag Blindheit oder Sehbehinderung vor.

Bei einem Viertel der schwerbehinderten Menschen (25 Prozent) war vom Versorgungsamt der höchste Grad der Behinderung von 100 festgestellt worden, 30 Prozent wiesen einen Behinderungsgrad von 50 auf.

Am 19-02-2003

Weiterhin viele Barrieren für Behinderte

Behindertengleichstellungsgesetz ein Jahr alt

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes ziehen Betroffene eine überwiegend nüchterne Bilanz. Behindertenbeauftragte und Verbände würdigten am Samstag zwar die Fortschritte durch die Neuregelung. Zugleich mahnten sie aber weitere Anstrengungen zur konkreten Umsetzung des am 1. Mai 2002 wirksam gewordenen Behindertengleichstellungsgesetzes an. Außerdem forderten sie zusätzliche Landesregelungen und ein Anti-Diskriminierungsgesetz. Nach Auffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH) muss der Bund stärker die Umsetzung des Gesetzes voranbringen. Die Regelungen griffen vielfach noch nicht, sagte Geschäftsführer Christoph Nachtigäller. In Bundesbehörden kämen etwa Gebärdensprachdolmetscher bisher kaum zum Einsatz. Auch bei der barrierefreien Kommunikation mit den Behörden hapere es noch. Das Gesetz sieht vor, dass die Benutzeroberfläche von Computerprogrammen so gestaltet wird, dass Sehbehinderte Zugang zum Internet haben. Blinde sollen Bescheide in Brailleschrift erhalten und mit Schablonen wählen können.

Auch der Sozialverband VdK zog eine kritische Bilanz. Nach Ansicht von VdK-Präsident Walter Hirrlinger funktionieren die Regelungen in der Praxis zum größten Teil noch nicht. Der VdK-Chef sprach sich daher dafür aus, im kommenden Jahr notfalls über die Einführung von Umsetzungsfristen nachzudenken. Zudem seien die im Gesetz vorgesehenen freiwilligen Zielvereinbarungen zwischen Unternehmen und anerkannten Verbänden über die Schaffung von Barrierefreiheit bisher nicht zustande gekommen.

Ebenso sieht die Mainzer Behindertenbeauftragte Marita Boos-Waidosch erheblichen Handlungsbedarf. Zwar seien in den zurückliegenden zwölf Monaten Verbesserungen für behinderte Menschen erreicht worden. Beim Bestand öffentlicher Gebäude sei aber "noch eine Menge zu tun".

Dagegen sprach der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack (SPD), von dem Gesetz als einem wichtigen Beitrag zur Integration behinderter Menschen. Schon bei der Bundestagswahl hätten blinde und sehbehinderte Menschen Wahlschablonen benutzen können. Zurzeit würden zudem die Internet-Angebote der Bundesregierung "barrierefrei" gestaltet.

Behindertenbeauftragte und Verbände forderten indes als Konsequenz aus ihrem kritischen Fazit insbesondere mehr Anstrengungen der Länder. Nachtigäller betonte, zur umfassenden Barrierefreiheit müsse die Bundesregelung dringend durch Landesgleichstellungsgesetze ergänzt werden. Notwendig sei zudem ein Anti-Diskriminierungsgesetz. Hirrlinger äußerte die Erwartung, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen entsprechenden Entwurf "auf den Tisch legt".

Der Behindertenbeauftragte des Bundes, Haack, kündigte ein solches Gesetz an. Es solle neben individuellen Ansprüchen der Opfer von Diskriminierungen auch Klagemöglichkeiten für Verbände eröffnen. Erheblichen Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot könne "auf diese Weise effektiv begegnet werden", zeigte sich Haack überzeugt.

Am 22-04-2003

Gesundheitsreform droht Behinderte in Sozialhilfe abrutschen zu lassen

Behindertenrat warnt

Der Parteien-Kompromiss zur Gesundheitsreform stößt beim Deutschen Behindertenrat (DBR) auf harsche Kritik. Die Einigung von Bundesregierung und Opposition sei "enttäuschend und schockierend", sagte der Koordinator des Verbandes, Detlef Eckert. Wegen der vorgesehenen hohen Zuzahlungen und Leistungskürzungen drohe vielen chronisch Kranken und Behinderten, in die Sozialhilfe abzurutschen. Ein Großteil von ihnen müsste ohnehin mit einem wirtschaftlichen Minimum auskommen. "Wenn beispielsweise Rollstuhlfahrer ihre Taxifahrten zur Arztpraxis selbst zahlen müssten, würde dies die medizinische Versorgung drastisch verschlechtern", befürchtet Eckert. Auch die Zuzahlungen, die bei Arztbesuchen und für Medikamente vorgesehen seien, würden vermutlich viele abschrecken, überhaupt zum Arzt zu gehen. "Dann bleibt die Prävention auf der Strecke", betonte er.

Zurückhaltend bewertete Eckert das Zugeständnis der Verhandlungspartner, chronisch Kranke bei den Zuzahlungen mit maximal einem Prozent des Bruttoeinkommens zu belasten, während für alle anderen Versicherten zwei Prozent vorgesehen sind. "Das ist ein Bonbon, das nicht darüber hinwegtäuschen kann, das Patienten und Versicherte einseitig für die Kosten der Reform aufkommen müssen", sagte Eckert. Die geplante Gesundheitsreform sei keine Strukturreform, sondern würde lediglich Probleme verschieben. Zudem bezweifle er, dass dadurch die Beitragssätze nachhaltig gesenkt werden könnten.

Am 24-07-2003

Chronisch kranke und behinderte Menschen einseitig belastet

Gesundheitsreform

Chronisch kranke und behinderte Menschen werden nach Auffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V. (BAGH) und des FORUMS chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN (FORUM) durch das GKV-Modernisierungsgesetz einseitig und unzumutbar belastet. Das am 22.09.03 im Bundestag beratene GKV-Modernisierungsgesetz bedeutet den Einstieg in den Ausstieg aus der solidarischen Krankenversicherung und wird daher von den Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen abgelehnt. Bezeichnenderweise werden die beiden Spitzenorganisationen der Selbsthilfe bei den Beratungen im Bundestag diesmal auch nicht beteiligt. Das Gesetz begründet keine echte Gesundheitsreform, sondern den Abbau von Leistungen und die Gefahr der Entsolidarisierung in der Gesellschaft. "Eine solche Politik ist nicht nur zutiefst unsolidarisch, sondern wird auch die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht langfristig sichern", sagt Christoph Nachtigäller, Geschäftsführer der BAGH.

Der Wegfall von Leistungen wie Krankengeld, Zahnersatz, Fahrtkosten und kumulierende Zuzahlungen für Krankenhausbehandlungen, häusliche Krankenpflege, medizinische Rehabilitation, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie die Praxisgebühr treiben chronisch kranke und behinderte Menschen in die Armut.

"Einziger Lichtblick des Gesetzentwurfes ist, dass die Beteiligungsrechte der Selbsthilfeorganisationen in den Gremien des Gesundheitswesens ausgebaut werden", dies sagt Prof. Dr. Gerhard Englert, Erster Sprecher des FORUMS chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN. Aus Sicht der Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen ist es ein gefährlicher Irrweg, ohne weitergehende Strukturveränderungen immer mehr Geld in ein ressourcenverschwendendes Gesundheitssystem zu pumpen.

BAGH und FORUM fordern daher mit Nachdruck eine echte Gesundheitsreform, die sich an der Schaffung eines qualitäts- und nutzenorientierten Wettbewerbs im System und an der Schaffung integrierter Versorgungsstrukturen für chronisch kranke und behinderte Menschen ausrichtet.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH) e.V. und das FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im PARITÄTISCHEN sind die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen in Deutschland. Sie vertreten weit über zwei Millionen Betroffene und ihre Angehörigen in mehr als 150 Mitgliedsorganisationen.

Am 22-09-2003

Bahn-Provisionskürzung für Reisebüros macht Behinderte zu Schwarzfahrern

Behinderten-Verband

Die geplante Kürzung der Provisionen für den Verkauf von Bahn-Fahrkarten wird auch vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) kritisiert. Die Bahn habe ohnehin bereits viele Reisezentren geschlossen, und die als Ersatz aufgestellten Fahrkarten-Automaten seien für Behinderte nicht geeignet. Die Bahn müsse sicherstellen, dass Behinderte nicht zum Schwarzfahren gezwungen würden, weil sie keine Möglichkeit haben, einen Fahrschein zu kaufen. Die Deutsche Bahn AG hat zum Jahresende bundesweit sämtliche Verträge mit Reisebüros und Bahnagenturen gekündigt, um mit neuen Verträgen eine drastische Senkung der Provisionen durchzusetzen. "Diese Kahlschlagspolitik der Bahn bedroht die Mobilität der Menschen mit Behinderung und schränkt ihre Lebensqualität weiter ein, denn Auskunft und Fahrkartenverkauf in Reisebüros stellen für uns eine wichtige und nötige Hilfe dar", sagte Peter Gramatzky, Bundesvorsitzender des BSK. Die Fahrkartenautomaten, die als Ersatz für die Schließung der Reisezentren aufgestellt wurden, seien für Rollstuhlfahrer nicht nutzbar. Die Tastatur sei zu hoch angebracht, und außerdem seien sie nicht unterfahrbar.

"Die Bahn setzt mit dieser Vorgehensweise ihre Konsolidierungspolitik zu Lasten der Reisenden mit Behinderung fort", kritisierte Gramatzky. "Dieses Geschäftsgebaren ist unsozial." Gramatzky forderte die Bahn auf, rechtzeitig noch vor dem Jahresende Regelungen zu treffen, die sicherstellen, dass Reisende mit Behinderung auch künftig zu zumutbaren Bedingungen Fahrkarten kaufen können und nicht auch noch gezwungen seien, schwarz zu fahren.

Am 21-07-2004

Sozialverbände kritisieren medizinische Versorgung für Ärmere als "inhuman"

Kein Geld für die Zuzahlungen

Führende Sozialverbände fordern die rot-grüne Bundesregierung auf, die medizinische Versorgung sozial Schwacher deutlich zu verbessern. "Die gegenwärtige medizinische Versorgung von chronisch Kranken, älteren Menschen und Behinderten ist oftmals zutiefst inhuman", sagte der Präsident des Sozialverbandes VdK, Walter Hirrlinger, der "Berliner Zeitung". Er betonte: "Die Gesellschaft darf nicht zulassen, dass Sozialsysteme auf dem Rücken von Menschen saniert werden, die sich selbst nicht wehren können." Ähnlich äußerten sich der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Sozialverband Deutschland SoVD. Damit griffen die Verbände die Kritik der Ärzteschaft auf, die auf ihrem am Freitag zu Ende gegangenen 108. Deutschen Ärztetag in Berlin die derzeitige Versorgung von sozial Schwachen ebenfalls gerügt und Korrekturen gefordert hatte. "Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass sozial Schwache heute schlechter medizinisch versorgt werden", sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider. Diese Menschen könnten das Geld für die im Zuge der Gesundheitsreform vorgeschriebenen Eigenleistungen vielfach nicht aufbringen.

Der Präsident des Sozialverbandes SoVD, Adolf Bauer, plädierte dafür, die vor der Gesundheitsreform bestehende Härtefallregelung für Geringverdiener wieder einzuführen. "Damit würden Menschen mit geringem Einkommen, also Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung, von der Zuzahlungspflicht befreit", sagte er.

Am 09-05-2005

Kommunen sollen mehr barrierefreie Wahllokale einrichten

Behinderte

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat die Kommunen aufgefordert, flächendeckend auch Behinderten die Teilnahme an Wahlen zu ermöglichen. Nach der Bundeswahlordnung seien die Wahllokale so auszuwählen und einzurichten, dass behinderten Menschen die Teilnahme an der Wahl erleichtert werde, verwies der Verband auf die gesetzliche Regelung. Die Umsetzung sei allerdings noch nicht zufrieden stellend. Probleme bereiteten auch die rund 1700 Wahlautomaten, in denen die Stimmabgabe per Knopfdruck und nicht durch Ankreuzen des Wahlzettels erfolgt. Der Anteil der barrierefreien Wahllokale sei von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Zahlen, die einen bundesweiten Überblick ermöglichten, seien derzeit nicht zu erhalten, so der Sozialverband. Die Stadt Bremen nehme nach eigenen Angaben mit einem Anteil von 65 Prozent behindertengerechter Wahllokale bundesweit einen Spitzenplatz ein.

Die Kommunen sollten in Zukunft eine möglichst flächendeckende Barrierefreiheit der Wahllokale sicherstellen, forderte der Verband. Die Teilnahme an Wahlen sei für Menschen mit Behinderungen ein wichtiges politisches Teilhaberecht. Dies betreffe bundesweit 8,4 Millionen Menschen mit Behinderung, also jeden zehnten Einwohner Deutschlands.

Problematisch ist nach Einschätzung des Sozialverbands nicht nur die Zugänglichkeit der Wahllokale, sondern auch der Einsatz von Wahlmaschinen. Diese Wahlautomaten seien für Blinde, Rollstuhlfahrer und Kleinwüchsige nach dem derzeitigen technischen Stand untauglich. Blinde und Sehbehinderte könnten die bewährten Wahlschablonen nicht verwenden, für Rollstuhlfahrer und Kleinwüchsige sei die Tastatur kaum zu erreichen. Die Kommunen müssten daher dafür sorgen, dass die Wahlautomaten künftig barrierefrei sind, forderte der Sozialverband.

Am 06-09-2005

Sozialamt muss Batterien für Hörgeräte bezahlen

Sozialamt verweigerte acht Euro pro Monat

Schwerhörige Sozialhilfeempfänger können die Batterien für ihre Hörgeräte vom Sozialamt bezahlt bekommen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Dienstag (19. Mai) hervor. Wer behindert sei und Sozialhilfe beziehe ("Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"), habe Anspruch auf Leistungen, die ihm das Leben in der Gemeinschaft ermöglichen, erklärten die Kasseler Richter. Dazu gehörten auch Hörgerätebatterien (Az.: B 8 SO 32/07 R). Geklagt hatte eine 73-Jährige aus dem Landkreis Nienburg in Niedersachsen, die an Innenohrschwerhörigkeit leidet und ohne ihre Hörgeräte hilflos ist. Seit 2005 wollte ihr das Sozialamt die acht Euro im Monat für die Batterien aber nicht mehr erstatten. "Der Gesetzgeber nimmt in Kauf, dass dieser Notstand entsteht", sagte die Vertreterin des Landkreises bei der Verhandlung und verwies auf eine Gesetzesänderung: Behinderte dürften von den Sozialämtern nur noch Hilfen bewilligt bekommen, die den Reha-Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprächen.

Deutschlands oberste Sozialrichter sahen das anders: "Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft" und insbesondere für medizinische Hilfsmittel seien nach wie vor zu bewilligen. Zuvor müsse allerdings immer geklärt werden, ob im Einzelfall nicht andere Reha-Träger zuständig seien - etwa die gesetzliche Unfallversicherung, wenn die Behinderung Folge eines Arbeitsunfalls wäre, oder die Kriegsopferversorgung, wenn es sich um die Folgen einer Kriegsverletzung handele. Weil unter anderem das noch nicht geklärt ist, verwies das BSG das Verfahren zurück ans niedersächsische Landessozialgericht in Celle.

Am 19-05-2009

Von Vielfalt und Inklusion profitieren alle

Pressemitteilung der Deutschen Liga für das Kind

Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention hat Deutschland sich verpflichtet, Schritt für Schritt ein inklusives Bildungssystem aufzubauen. Die Realität ist davon noch weit entfernt. Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „Jedes Kind ist anders, alle Kinder sind gleich. Inklusion ja – aber wie?“ am 21./22. Oktober in Hamburg fordert die Deutsche Liga für das Kind, Kindertageseinrichtungen und Schulen so umzubauen, dass Kinder mit und ohne Behinderung in allen Bereichen des Bildungssystems gemeinsam aufwachsen können.

Deutsche Liga für das Kind fordert gemeinsames Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung

„Kinder gehen zumeist ganz selbstverständlich mit Verschiedenheit um. Die Erfahrung unterschiedlicher Stärken und Schwächen stärkt ihre emotionalen und sozialen Fähigkeiten und trägt zu der so wichtigen Persönlichkeitsbildung bei. Von inklusiver Bildung profitieren alle Kinder, ganz gleich, ob sie mit einer Behinderung leben oder nicht“, sagt Prof. Dr. Franz Resch, Kinder- und Jugendpsychiater und Präsident der Deutschen Liga für das Kind. „Allerdings braucht es entsprechende Voraussetzungen. Eine behindertengerechte Ausstattung und ausreichend qualifiziertes Personal sind dafür ebenso notwendig wie die Möglichkeit zur individuellen Förderung. Jedes Kind ist anders, dieser Erkenntnis muss unser Bildungssystem Rechnung tragen.“

Während in Kindertageseinrichtungen bundesweit immerhin fast zwei Drittel der Kinder mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit anderen spielen und lernen, ist es in der Grundschule nur noch ein Drittel. Beim Übergang in die weiterführende Schule reduziert sich dieser Anteil dann sogar auf rund 15 Prozent. Insgesamt besuchen im Bundesdurchschnitt mehr als 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen keine allgemeinen Schulen, sondern Sondereinrichtungen wie zum Beispiel eine Förderschule. Damit gehört Deutschland im internationalen Vergleich zu denjenigen Ländern mit einem besonders selektiven Bildungssystem.

Notwendig sind der zügige Umbau aller Kindertagesstätten und Schulen zu inklusiven Einrichtungen. Hierzu gehören die schrittweise Auflösung von Sonderschulen und die Hereinnahme des dort vorhandenen fachlichen Know-hows in das allgemeine Schulsystem. Außerdem müssen bauliche Änderungen vorgenommen werden, um Kindern mit Behinderungen einen diskriminierungsfreien Zugang zu ermöglichen. Besonders wichtig sind eine Qualifizierung der Pädagoginnen und Pädagogen in den bestehenden Einrichtungen und die Aufklärung der Eltern über die neuen Chancen ihrer Kinder. Auf gesetzlicher Ebene sollten Kinder in allen Bundesländern einen individuellen Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen und besondere Förderung im allgemeinen Schulsystem erhalten. In Hamburg ist dies bereits der Fall. Außerdem sollte im Rahmen einer so genannten „Großen Lösung“ die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von eventuellen seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen ausgedehnt werden. Dies alles wird nicht zum Nulltarif zu bekommen sein, ist aber nötig, damit wirklich von einer „Bildungsrepublik Deutschland“ für alle Kinder die Rede sein kann.

Die „Deutsche Liga für das Kind“ wurde 1977 gegründet. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohl und die Rechte von Kindern geht. Zu den heute mehr als 250 Mitgliedsorganisationen gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Service Clubs.

Rückfragen: Prof. Dr. Jörg Maywald, Tel.: 0178-533 90 65 Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin Tel.: 030-28 59 99 70,

Am 20-10-2011

Nicos Farm: Hilfe für behinderte Kinder

Wir bieten Zusammenhalt

Die Herausforderungen von Eltern behinderter Kinder sind groß. Vor allem dann, wenn sie ihre Kinder nicht in einem Heim unterbringen, sondern zuhause betreuen wollen. Die Pflege, selbst die ganz normale familiäre Fürsorge kann zu einer enormen psychischen und physischen Belastung führen. Und nicht nur das. Meist führt es auch dazu, dass die Eltern keiner normalen beruflichen Tätigkeit nachgehen können und auf finanzielle Hilfe des Staates angewiesen sind. Aufgrund der begrenzten Mittel, geraten Familien mit behinderten Kindern nicht selten in finanzielle Nöte und in gesellschaftliche Isolierung. Nicos Farm e.V. bietet behinderten Kindern und deren Familien die notwendige Unterstützung. Gesunde Kinder beginnen schon frühzeitig, eigenständig zu werden. Sie spielen mit anderen Kindern, entwickeln Interessen und Hobbys und bei allem können sie sich darauf verlassen, von ihren Eltern unterstützt zu werden. Die Haustüren stehen offen und das Kind kann selbstständig und frei Nachbarskinder besuchen oder auf einen Spielplatz laufen. Wieder zuhause können sie sich ausruhen, auf ein Sofa mümmeln oder mit ihren Eltern schmusen.

Die dauerhafte Betreuung und Beaufsichtigung der behinderten Kinder bringt es mit sich, dass Eltern so gut wie keine freie Zeit mehr haben für eigene Dinge, für Erholung oder Zweisamkeit. Permanente Verfügbarkeit und körperliche Anstrengung führt zu Stress und nicht selten zu einem Burnout.

Die ganze Situation wird durch das Gefühl, allein gelassen zu werden, noch prekärer. Sehr Viele Familien halten diesem Druck nicht lange stand. Sie zerbrechen und oft bleibt ein Elternteil mit dem Kind allein zurück. Die Situation spitzt sich zu und manche dieser Eltern flüchten in Abhängigkeiten.

Als weitere Erschwernis kommt hinzu, dass sich besonders Eltern von behinderten Kindern wünschen, dass ihre Kinder als Erwachsene ein halbwegs selbstständiges Leben in liebevoller Umgebung führen können. Insbesondere dann, wenn Vater und Mutter nicht mehr als Betreuer und Lebensbegleiter zur Verfügung stehen. Die Aussicht, dass das eigene Kind später im Pflegeheim endet, weil die Gesellschaft keinen anderen Platz vorsieht, ist für viele Angehörige quälend, besonders vor dem Hintergrund der wachsenden Intoleranz in der Gesellschaft gegenüber Menschen, die nicht den üblichen Normen entsprechen sowie der kritischen Pflegesituation in den Heimen. Neben den zu bewältigenden Alltagsproblemen ist die Zukunftsangst für viele Familien mit behinderten Kindern täglicher Begleiter.

Diese Familien benötigen einen Zusammenhalt, ein Zusammenleben, das deren speziellen Bedürfnissen nachkommt und möglichst selbstbestimmt ist.

Eine beispielhafte und wegweisende Form dieses Zusammenhalts bietet Nicos Farm e.V.. Hier können Menschen zusammenleben, die sich gegenseitig unterstützen wollen, wie bei der Beaufsichtigung der Kinder, der Wahrnehmung von Therapie- und Arztterminen aber auch bei der Freizeitgestaltung. Dies geschieht alles mit dem Ziel, jedem einzelnen Elternteil mehr Freiraum für sich selbst einzuräumen. Eltern soll die Möglichkeit gegeben werden, langsam vom eigenen Kind loszulassen, ihr eigenes Kind entspannter zu begleiten und sich selbst nicht gänzlich aufzuopfern.

Für das Zusammenleben der Familien gibt es beim Verein „Nicos Farm e.V.“ grundsätzliche Vorstellungen, die weiterhin zu spezifizieren und zu einer Haus- und Hofordnung mit Rechten und Pflichten für die einzelnen Parteien auszubauen sind. Hofbewohner werden jedoch auch entsprechend ihrer Möglichkeiten verpflichtet, bei-stimmte Aufgaben für die Gemeinschaft zu übernehmen.

Nicos Farm  wird von mehreren Parteien in separaten Einheiten mit Wohn- und Schlafräumen sowie sanitären Einrichtungen bewohnt. Im Sinne der Gemeinschaft ist angestrebt, zusätzlich eine gemeinsame Küche mit Essensraum zu führen. Die Einheiten werden durch den Verein „Nicos Farm e.V.“ regulär zu üblichen Bedingungen an die Familien vermietet.

Durch seine Anordnung und die Art der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten bietet der Hof gute Möglichkeiten für ein reges Kulturleben. Künstler aus Hamburg, Glinde und Umgebung finden hier eine Bühne bzw. einen Ausstellungsort der besonderen Art. Auch die intensiven Kontakte der Mitglieder von „Nicos Farm e.V.“  in die Kultur- und Vereinsszene können mittelfristig ein ganzjähriges Kulturprogramm ermöglichen. Nicos Farm kann sich hier öffentlichkeitswirksam präsentieren und sich zu einer festen Größe in der Kunst- und Kulturlandschaft  entwickeln. Mit Veranstaltungen wie Konzerten, Ausstellungen und Lesungen werden nicht nur Erlöse erzielt und ggf. Sponsoren gefunden, sie können darüber hinaus dazu beitragen, Vorurteile gegenüber Behinderten abzubauen und das Bewusstsein zu wecken, dass Behinderung nicht zwangsweise Ausgrenzung bedeutet.

Ein notwendiger Um- und Ausbau der Gebäude zum Lebensraum für Behinderte und ihrer Familien, zum Ort der Kultur und Bildung und zur Begegnungsstätte erfordert große Investitionen. Vor allem aber erfordert das Projekt ein hohes Maß an Kreativität, Arbeitskraft und Mut.

Wer dieses lebens- und absolut liebenswerte Projekt unterstützen möchte, kann jederzeit mit Nicos Farm e.V. Kontakt aufnehmen. Für interessierte Sponsoren steht ein informatives Konzept zur Verfügung.

Uwe Koch

Kontakt
Folgende Personen stehen Ihnen für Fragen und Anliegen gern zur Verfügung.

Arnold Schnittger, 1. Vorsitzender,  Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising
E-Mail: info@nicosfarm.de

Jessica Müller, Schriftverkehr, Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising
E-Mail: jessica.mueller@nicosfarm.de

Am 12-05-2012

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