GRÜNE LIGA
- Wurde Gutachten zu Brandenburgs Energiestrategie zugunsten von Braunkohlestrom manipuliert?
- Fehlende Transparenz der Berechnungen
- Unrealistische Annahmen
- Neubau eines Kohlekraftwerks torpediert Klimaziele für 2030
- Stromexport
- Tendenziöse Formulierungen
- „Energiepolitisches Zielviereck“
- Erste Anmerkungen zu einigen vorgeschlagenen Projekten
Wurde Gutachten zu Brandenburgs Energiestrategie zugunsten von Braunkohlestrom manipuliert?
In dem 5seitigen Brief an die beteiligten Ministerien listet die GRÜNE LIGA Mängel des bisher nicht veröffentlichten Gutachtens auf:
- Zahlreiche von der GRÜNEN LIGA und der betroffenen Gemeinde Schenkendöbern im Februar diesen Jahres geforderte Untersuchungen wurden vom MWE nicht beauftragt. Damit wurde versäumt eine umfassende Diskussionsgrundlage zu schaffen. So liegt erneut keine Prognose zu Arbeitsplatzeffekten der künftigen Energiewirtschaft vor, obwohl dieses Argument - ohne jede sachliche Grundlage - immer wieder von der Landesregierung bemüht wird.
- Die Annahmen durchgeführter Berechnungen zu Energieverbrauch und Emissionen des Landes werden im Gutachten nicht offengelegt, was übliche Mindeststandarts verletzt.
- Bei Varianten mit Neubau von Kohlekraftwerken wurden unrealistisch hohe Wirkungsgrade angesetzt. Es drängt sich der Verdacht auf, dass diese Varianten schöngerechnet wurden.
- Das Gutachten enthält zahlreiche tendenziöse Formulierungen zum Energieträger Braunkohle zu Themen, die gar nicht untersucht wurden.
Am 24. August 2011 berichtete das RBB-Fernsehen über das ihm vorliegende Gutachten "Grundlagen für die Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg". Kurz darauf wurde es auch der GRÜNEN LIGA Cottbus anonym zugesandt. Das heutige Schreiben liegt dieser Pressemitteilung bei. Es wurde den Ministerien am Morgen per e-Mail übermittelt.
Ansprechpartner:
René Schuster, GRÜNE LIGA 0151-14420487
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg CC - Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung - Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Cottbus, den 06.09.2011
Vorläufige Stellungnahme zum Gutachten „Grundlagen für die Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg“
Der Brief im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Minister Ralf Christoffers,
am 24. August 2011 berichtete das RBB-Fernsehen über die Existenz der Studie „Grundlagen für die Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg“. Einige Tage darauf wurde das Gutachten anonym auch der GRÜNEN LIGA Cottbus zugespielt. Es ist uns nicht bekannt, wann die Landesregierung eine Veröffentlichung vorsieht. Zur Verhütung weitreichender Fehlentwicklungen in der energiepolitischen Diskussion des Landes soll hier kurzfristig zu einigen Aspekten der Studie Stellung genommen werden. Diese Stellungnahme äußert sich noch nicht zu allen Aspekten, insbesondere werden hier noch keine Aussagen zu den vorgeschlagenen neuen Ausbauzielen Erneuerbarer Energien getroffen. Dies muß einer späteren Stellungnahme der Umweltverbände in dem hoffentlich stattfindenden gesellschaftlichen Dialog vorbehalten bleiben.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Studie aufgrund unvollständiger Aufgabenstellung, fehlender Transparenz der Berechnungsgrundlagen, unrealistischer Annahmen und tendenziöser Formulierungen keine geeignete Grundlage für die politische Entscheidung über eine künftige Energiestrategie ist. Sie ist nach der nötigen Überarbeitung und Ergänzung zu veröffentlichen und allen gesellschaftlichen Kräften ist eine angemessene Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen, BEVOR das Kabinett entscheidet. Dies ist bisher offenbar nicht vorgesehen. Fest steht jedoch bereits jetzt, dass das Land bei Neubau eines konventionellen Braunkohlekraftwerkes am Standort Jänschwalde seine für 2030 festgeschriebenen Klimaziele in einem unverantwortbaren Maße verfehlen würde.
Ungenügender Untersuchungsumfang
Das Gutachten zeigt durch die Definition seiner Szenarien und Varianten zutreffend auf, wie das Maß des Erneuerbare-Energien-Ausbaus und der Umgang mit den Braunkohlenkraftwerken unabhängig voneinander entschieden werden können, da letzterer lediglich den Umfang des Stromexportes beeinflusst. Darüber hinaus fehlt es jedoch an zahlreichen maßgeblichen Untersuchungsansätzen.
Am 17. Februar 2011 haben die Gemeinde Schenkendöbern und die GRÜNE LIGA Umweltgruppe Cottbus gegenüber dem federführenden Ministerium MWE einen Katalog von Anforderungen vorgelegt, die eine Grundlagenstudie zur Energiestrategie erfüllen müßte, um eine geeignete sachliche Entscheidungsgrundlage darzustellen. Diesem Forderungskatalog haben sich die Stadt
Guben (Stadtverordnetenbeschluß vom 18. Mai 2011) sowie die Landesverbände von BUND, NABU, GRÜNE LIGA und Naturfreunden angeschlossen.
Das vorliegende Gutachten erfüllt viele der formulierten Anforderungen nicht. Zum Beispiel:
- hätte die Untersuchung auch einen Ausblick auf 2040 und 2050 enthalten müssen,insbesondere bezüglich des brandenburgischen Beitrages zur Erreichung langfristiger Klimaschutzziele,
- fehlen Untersuchungen zur Verträglichkeit der Braunkohleverstromung mit dem Ausbauerneuerbarer Energien, werden zum künftigen Stromexport nur kryptische Aussagen getroffen, eine fundierte Prognose fehlt,
- wurde erneut vermieden, zu Arbeitsplatzwirkungen der Kohlewirtschaft durch realistische Prognosen für den Betriebszeitraum neuer Tagebaue eine sachliche Diskussionsgrundlage zu schaffen.
Das Wirtschaftsministerium hat berechtigte Forderungen und Anregungen der Absender damit offenbar bewußt ignoriert und sie nicht in die Beauftragung der Grundlagenstudie einfließen lassen. Jede nachträgliche Inszenierung scheinbarer „Dialoge“ und „Beteiligungen“ macht sich damit von vornherein unglaubwürdig, da die umfassende Grundlage für die politische Diskussion in vielen Fragen nicht geschaffen wurde.
Fehlende Transparenz der Berechnungen
Die Studie errechnet für zwei Szenarien in drei Varianten Primärenergieverbrauch und CO2- Emissionen des Landes Brandenburg. Dabei werden wesentliche Grundannahmen der Berechnungen nicht offengelegt, die Berechnungen somit nicht überprüfbar gemacht. Es wird nicht angegeben
- wie groß ein in der b- und c-Variante angesetztes Neubaukraftwerk wäre (installierte Leistung in MW)
- welche Auslastung des Kraftwerksparkes in den Berechnungen angesetzt wird
- mit welchem Programm/Modell gerechnet wurde, u.a.
Die Studie disqualifiziert sich dadurch selbst, da die genannten Angaben zum Mindeststandard einer sachlichen energiepolitischen Diskussion gehören, wie er z.B. in bundespolitischen Debatten von einer Vielzahl Gutachten regelmäßig erfüllt wird. Offensichtlich herrscht eine große Angst, die Berechnungen könnten kritisch überprüft werden. Auf dieser Grundlage läßt sich jedoch keine tragfähige politische Entscheidung aufbauen.
Unrealistische Annahmen
In den Varianten b und c, die Neubaukraftwerke auf Braunkohlenbasis betreffen, wird ein Wirkungsgrad von 50 % ohne CCS und 44 % mit CCS angesetzt. Die Wirkungsgradsteigerung soll dabei „durch Kohlevortrocknung und 700o Technik“(S. 32) erreicht werden. Diese Annahmen sind hochgradig unseriös. Die Erreichbarkeit funktionierender „700o Technik“ ist fragwürdig, nachdem das aktuelle Neubaukraftwerk Boxberg, das 43,7 % Wirkungsgrad bei einer Frischdampftemperatur unter 620o erreichen sollte, bereits wegen Materialproblemen die Kesseldruckprobe nicht bestanden hat. Es handelt sich damit um ein vages Technologieversprechen, das nicht zur Grundlage seriöser Berechnungen genommen werden kann.
Der Wirkungsgrad von 44 % für ein kommerzielles CCS-Kraftwerk übertrifft alle bisher selbst von Vattenfall publizierten Prognosen. Bereits 40 % wären als unwahrscheinlich in Zweifel zu ziehen, da sie ebenfalls auf den Wirkungsgradgewinn durch funktionierende 700o-Technik angewiesen wären. Eine Differenz zwischen CCS und herkömmlichem Kraftwerk von nur 6 Prozentpunkten Wirkungsgrad ist zudem unglaubwürdig, die meisten Veröffentlichungen erwarten hierfür eine
Spanne zwischen 8 und 12 Prozentpunkten beim reinen Kraftwerksprozess (der Energieaufwand von Pipeline und Verpressung käme noch hinzu).Da die Berechnungsmethode nicht offengelegt ist, steht zusätzlich zu befürchten, dass der als elektrischer Nettowirkungsgrad angesetzte Wert unseriöser Weise auch als der im Jahresdurchschnitt erreichte Wirkungsgrad angesehen wurde. Tatsächlich ergibt sich durch Teillastphasen sowie An- und Abfahrvorgänge stets ein geringerer Jahresnutzungsgrad. Hierzu sind plausible Annahmen zu treffen, bevor Primärenergieverbräuche oder Kohlendioxidemissionen errechnet werden können.
Es drängt sich daher der Verdacht auf, beide Varianten mit Neubau von Kohlekraftwerken (b und c) sollen durch diese unrealistischen Annahmen schöngerechnet werden. Völlig unerklärt bleibt, warum die Differenz von angeblichen 13. Mio. t zwischen Variante 1a und 1b nicht auch zwischen 2a und 2b besteht, sondern sich dort auf 12 Mio. t verringert. Unterschiedliche Annahmen zum Neubaukraftwerk zwischen Variante 1 und 2 sind nirgends im Gutachten erwähnt. Klimaschutzziel für 2020 nicht aufgeben
Das Gutachten erwartet, dass die bisherigen Klimaziele des Landes aufgrund des notwendigen Zubaus von Gaskraftwerken nicht erreicht werden können. Obwohl der CO2-Ausstoß zwangsläufig rechnerisch ermittelt wurde, um zu dieser Schlußfolgerung zu kommen, wird der durch Gaskraftwerke verursachte Mehrausstoß nicht konkret angegeben. Damit soll das Klimaziel 2020 offenbar pauschal aufgegeben werden und wegen des Baus von Gaskraftwerken auch den Braunkohlenkraftwerken ein Blankoscheck zur Überschreitung der zuvor geltenden Obergrenze von 54,6 Mio. t CO2 eingeräumt werden. Nötig wäre dagegen gewesen, Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels 2020 unter den veränderten Umständen herzuleiten.
Neubau eines Kohlekraftwerks torpediert Klimaziele für 2030
Trotz der wie eben gezeigt unseriös kleingerechneten CO2-Emissionswerte (39,5 Mio. t CO2 bei Variante 1b und 38,5 Mio. t bei Variante 2b) zeigt die Abbildung 15 (S. 37) deutlich, dass das Klimaschutzziel des Landes von 22,8 Mio. t CO2-Ausstoß im Jahr 2030 (vgl. S. 38 der Energiestrategie 2020) mit dem Neubau eines Braunkohlenkraftwerkes nicht vereinbar ist. Kohlevortrocknung in Bestandskraftwerken
Das Gutachten erwartet ohne nähere Erläuterungen in den Varianten b und c die Nachrüstung des Kraftwerkes Schwarze Pumpe mit Kohlevortrocknung. (Tabelle 10, S. 30) Welcher Wirkungsgrad dabei in den Berechnungen angesetzt wird, ist nicht transparent. Fest steht, dass es sich bei einem Bestandsblock nur um anteilige Zufeuerung von Trockenbraunkohle (TBK) handeln kann und sich ein eventueller Wirkungsgradgewinn dadurch in engen Grenzen hält. In keinem Fall darf die Nachrüstung einer solchen TBK-Zufeuerung als Begründung für eine insgesamt längere Laufzeit des jeweiligen Blockes mißbraucht werden.
Stromexport
Das Gutachten behauptet auf S. 16 pauschal, der Stromexport sei zur Deckung des Grundlastbedarfs anderer Bundesländer „auch längerfristig notwendig“und begründet das lediglich mit der deutschen Import-Export-Bilanz des Frühjahrs 2011. Eine fundierte Prognose für den hier gegenständlichen Zeitraum fehlt völlig, der Begriff „längerfristig“ wird nicht nachvollziehbar definiert.
Auf S. 17 wird die Deckung des Energieverbrauchs von Berlin und Brandenburg aus im Land Brandenburg erzeugter erneuerbarer Energie als inspirierendes energiepolitisches Ziel bezeichnet. Dabei ist zu bedenken, dass auch im Jahr 2030 noch fossil befeuerte Heizkraftwerke in Berlin existieren werden, deren Stromerzeugung dann vollständig als Stromexport anzusehen ist. Dies dürfte – auch angesichts derselben für den Stromexport genutzten Leitungsnetze - den Bedarf an fossilem Stromexport aus Brandenburg entsprechend verringern.
Tendenziöse Formulierungen
Während das Gutachten den künftigen Beitrag der Braunkohlewirtschaft zu Wertschöpfung und Beschäftigung an keiner Stelle untersucht, betont es nahezu bei jeder Erwähnung des Wortes „Braunkohle“ deren angebliche Bedeutung für Wertschöpfung und/oder Beschäftigung. Es verbreitet damit tendenziöse Behauptungen, die es nicht belegen kann. Einzige Quellenangabe zu dieser Thematik ist auf S. 15 und S. 23 der Verweis auf ein Prognos-Gutachten, das den Beschäftigungstand zum 31.12.2004 zur Grundlage hat und somit für den Prognosezeitraum der Szenarien völlig untauglich ist. Dass es sich um ein interessengeleitetes Gutachten im Auftrag des Konzernes Vattenfall handelt, wird dabei – wie auch in der bisherigen Energiestrategie des Landes – verschwiegen.
Weiterhin fällt auf, dass die Studie Akzeptanzprobleme lediglich bei Windkraft, Freileitungen und CCS erwähnt, bei Braunkohleabbau (Umsiedlungen, Randbetroffenheit) jedoch verschweigt (S. 17). Auch hierin kann man eine tendenzöse Darstellungsform zur Beförderung des Neubaus eines klimaschädlichen Braunkohlenkraftwerkes (b-Variante) vermuten. Fehlender gesellschaftlicher Dialog
Positiv zu bewerten ist, dass die durch Interviews und Strategiewerkstätten beteiligten Gesprächspartner (teilweise Lobbyisten) im Anhang namentlich offengelegt werden. Dabei fällt jedoch die Unausgewogenheit des durchgeführten Diskussionsprozesses auf. So wurde zwar eine Vielzahl Lobbyisten mit eindeutig privatwirtschaftlichen Interessen einbezogen, jedoch beispielsweise kein einziger Umweltverband.
Insbesondere haben sich GRÜNE LIGA und die Gemeinde Schenkendöbern durch ihr Schreiben vom 17. Februar 2011 an das federführende Ministerium als kompetente Diskussionspartner angeboten, wurden jedoch weiterhin von diesen Debatten um die Energiestrategie ferngehalten. Hier scheint eine von vornherein tendenzöse Auswahl der „relevanten Akteure“stattgefunden zu haben, die sich nicht als Transparenz und Beteiligung „schon im Entstehungsprozess“schönreden läßt. Abbildung 5 auf S. 18 stellt diesen „stakeholder-Dialog“als einzige Beteiligungsform vor der Regierungsentscheidung über die neue Energiestrategie dar. Damit soll ein breiter und öffentlicher gesellschaftlicher Dialog vor dem Kabinettsbeschluß offensichtlich nicht stattfinden, „Kommunikation“ist lediglich nach gefällter Entscheidung vorgesehen. Stattdessen ist nach den nötigen Überarbeitung der Grundlagenstudie zu einer sachlichen Diskussionsgrundlage diese zu veröffentlichen und allen gesellschaftlichen Kräften eine angemessene Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.
„Energiepolitisches Zielviereck“
Der auf S. 20 zum “deutlichen Zeichen“ hochstilisierte Begriff des „Zielvierecks“ ist offensichtlich ohne fachliche Kenntnisse der Energiepolitik entstanden. Sonst wäre dem Urheber aufgefallen, dass das ursprüngliche „Zieldreieck“ (sicher, preisgünstig und umweltverträglich) den Formulierungen in § 1 des bundesdeutschen Energiewirtschaftsgesetzes entsprach. Da die dort aufgeführten Ziele bereits seit Jahren um zwei weitere (verbraucherfreundlich und effizient) erweitert wurden, besteht längst ein Zielfünfeck. Wer das Bedürfnis hat, symbolisch weitere Ecken hinzuzufügen, müßte demzufolge bei Sechs weiterzählen.
Dies dürfte jedoch entbehrlich sein, solange die Landesregierung die im vorangegangenen Abschnitt angesprochenen Defizite nicht gründlich ausräumt.
Erste Anmerkungen zu einigen vorgeschlagenen Projekten
Ein „Mobilisieren der Energieallianz für begleitende Aktivitäten zur Strategieumsetzung“ (S. 46) läßt befürchten, dass hier Grenzen zwischen Politik und Wirtschaft (noch weiter) verschwimmen und Lobbyarbeit einzelner Konzerne zur Landespolitik erklärt wird. Das ist aus grundsätzlichen demokratischen Erwägungen auszuschließen. Eine „passgenaue Versorgung Berlins mit Brandenburger Strom“(S. 47) ist kein anstrebenswertes Ziel, solange der Strom umweltfreundlicher und mit höherem Gesamtwirkungsgrad in Berliner KWK-Anlagen gewonnen werden kann. Insbesondere Braunkohlestrom kommt dafür nicht in Frage.
Ein „klares Bekenntnis der Landespolitik zur Windkraftnutzung als Instrument des Klimaschutzes“ (S. 90) wäre absurd und unglaubwürdig, wenn Windkraft nicht erkennbar zur Reduzierung der klimaschädlichsten Energieerzeugung, also der Braunkohlenverstromung beitragen soll. „Ko-Feuerung von Biomasse in fossilen Kraftwerken“ (S. 94) ist keine effizienzsteigernde Maßnahme, durch diese Behauptung disqualifiziert sich das Gutachten fachlich selbst.
Stoffliche Nutzung von Braunkohle soll angeblich Chancen für „den evtl. anstehenden Strukturwandel in der Lausitz“eröffnen. (S. 97) Es stellt sich die Frage, was die Weiterführung der Tagebaue mit einem Wandel zu tun hätte.
Eine Studie mit „Rohstoffpotenzialerfassung“für stoffliche Nutzung von Braunkohle (S. 98) würde dem Aufschluß neuer Braunkohlentagebau und der Vertreibung von Menschen dienen. Hierüber gibt die „Clausthal-Studie“des Wirtschaftsministeriums von 2009 bereits ausreichend Auskunft.
Es wird die Unterstützung von F&E-Projekten zur Nutzung des „in konventionellen Braunkohlenkraftwerken abgeschiedenen CO2“ erwogen. (S. 99) Da CO2 auch in zahlreichen anderen Prozessen und anderen Kraftwerken anfällt, handelt es sich durch die Einschränkung auf Braunkohle eindeutig um ein „Greenwashing“-Projekt, bei der die Landesregierung das Image des Energieträgers Braunkohle mit öffentlichen Geldern fördern soll. Dies ist entschieden abzulehnen. Die Einstufung als Leitprojekt ist mit realen Nutzungspotenzialen kaum begründbar, die auf S. 96 getroffene Einschätzung eines besonders hohen Nutzens dieses Projektes ist offensichtlich ideologischer Natur. Die Fortsetzung des CCS-Projektes „J 3“ im Rahmen der Energiestrategie widerspricht den politischen Aussagen der Regierungskoalition, auf eine Anwendung zu verzichten, wenn ein bundesweites CCS-Gesetz mit Länderklausel in Kraft tritt. Es kann zu diesem Projekt auf das Hintergrundpapier der GRÜNEN LIGA „Vattenfalls geplante CCS-Demonstrationsanlage – keine zukunftsfähige Energielösung“verwiesen werden.
Soll ein internetbasiertes Energiemodell zur Transparenz für die Bürger dienen (S. 108), so müßten die Annahmen dieses Modells zunächst Konsenz sein. Die bisherige Landespolitik und nicht zuletzt Teile des hier gegenständlichen Gutachtens legen die Vermutung nahe, dass ein solches Modell von vornherein zugunsten von Braunkohlestrom manipuliert würde. Daher muß man dem Projekt äußerst skeptisch gegenüberstehen.
Auch das Umsetzungscontrolling der Energiestrategie soll wieder zwischen Privatwirtschaft, (von Drittmitteln abhängiger) Wissenschaft und Behörden (S. 109) bei Ausgrenzung der weiteren gesellschaftlichen Akteure erfolgen. Das ist kritisch zu überprüfen.
Wie bereits betont, erheben diese Ausführungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern würden vielmehr während der oben geforderten späteren Beteiligung ergänzt und vervollständigt.
Mit freundlichen Grüßen, René Schuster Mitglied des Vorstandes der UGC