Das gleiche Landratsamt, das sich trotz einer Vielzahl hoch bezahlter Spezialisten in den eigenen Reihen nun schon mehrfach nicht mehr traut, öffentliche Erörterungstermine von den eigenen Mitarbeitern durchführen zu lassen und sich dabei von teuren Anwaltsbüros vertreten lässt, versucht die aus der eigenen Unfähigkeit entstehenden Kosten bei einem anerkannten Umweltverband einzutreiben, der nahezu ausschließlich ehrenamtlich tätig ist.
Natürlich hat der BUND gegen diesen überzogenen Kostenbescheid im März 2011 ebenfalls Widerspruch eingelegt und wartet jetzt seit fast sieben Monaten auf einen Bescheid des Landratsamtes. Dieser Bescheid ist erforderlich, damit der BUND die bereits gezahlten 25.000 Euro vor dem Verwaltungsgericht einklagen kann. Das will Landrat Czupalla offensichtlich verhindern und weigert sich weiterhin trotz persönlicher Intervention des neuen Präsidenten der Landesdirektion, Dietrich Gökelmann, den offensichtlich rechtswidrigen Kostenbescheid zurückzunehmen.
Auf die Androhung einer Untätigkeitsklage Anfang Juli 2011, versuchte sich das Landratsamt mit Hinweis auf Arbeitsüberlastung aufgrund der der wachsenden Zahl von Widersprüchen Luft zu verschaffen und kündigte eine Entscheidung über den Widerspruch bis Mitte August an. Dieser Termin ist fruchtlos verstrichen, ein Widerspruchsbescheid lässt weiterhin auf sich warten. Für Weiland belegt das die Unfähigkeit von Landrat Czupalla, diese inzwischen zur Mammutbehörde gewachsene Organisation effizient zu führen.
Die heute vom Anwalt des BUND, Wolfram Günther beim Verwaltungsgericht Leipzig eingereichte Untätigkeitsklage ist daher die zwangsläufige Folge des rechtswidrigen Verhaltens des Landratsamtes Nordsachen und ein erster Schritt, Landrat Czupalla schnellstmöglich durch einen fähigen Nachfolger zu ersetzen. Ein Behördenleiter, der sich wider besseren Wissens und trotz eindringlicher Hinweise der Landesdirektion weigert, sich an Recht und Gesetz zu halten, hat seine Legitimation zur Leitung verspielt. Die Kosten, die dem Landkreis durch den Rechtsbruch von Landrat Czupalla entstanden sind und noch entstehen, sollten dem Verursacher persönlich in Rechnung gestellt werden. Auf keinen Fall dürfen sie aus dem Haushalt des Landkreises bezahlt werden.
Angesichts der Haltung von Landrat Czupalla geht der BUND davon aus, dass ein langwieriges Klageverfahren unumgänglich ist, um Recht zugesprochen und die 25.000 Euro zumindest zum weit überwiegenden Teil zurückzuerhalten. Auch hier muss der BUND kostenmäßig in Vorleistung gehen. Um diese sowie die im Zusammenhang mit der ebenfalls rechtswidrigen Genehmigung der Schweinemastanlage Krippehna entstehenden Kosten tragen zu können, bittet der BUND Sachsen e.V. um Spenden auf das Konto 300 439 110, BLZ: 870 962 14, Volksbank Chemnitz, Stichwort Schweinemast
BUND Sachsen e.V. Hans-Udo Weiland Landesvorsitzender Fon: 03423 608424 weiland@bund-sachsen.de