Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Es gibt einen Referentenentwurf zur Verbesserung der Versorgunsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Dieser Entwurf ist im Bundeskabinett verabschiedet worden und wird nach der Sommerpause im Bundestag diskutiert werden.
Nun will der neue Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr die Ärzte mit Vergünstigen aufs Land locken und die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Die Mehrkosten dafür sollen ca. 200 Millionen Euro pro Jahr ausmachen und weitere 120 Millionen Euro werden zusätzlich den Zahnärzten zu gute kommen. Dieses „Ärztebeglückungspaket“ führt zu höheren Zusatzbeiträgen und somit zu einem höheren Sozialausgleich, aus Steuermittel bezahlt.
Die Bundesregierung belastet damit wiederholt nur die Versicherten direkt mit diesen Mehrausgaben. Wegen des Finanzierungsvorbehalt beim Sozialausgleich wird dann sicher der Leistungskatalog für die Versicherten gekürzt- das bedeutet es wird zu einer Minderversorung der gesetzlich Versicherten kommen!
Der Referentenentwurf dient der Versorgung der Ärzteschaft und nicht der Verbesserung der Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum. Das ist reine Klientelpolitik. Denn für die Bundesregierung gibt es eben nur Ärzte und keine anderen Gesundheitsberufe und kein Pflegepersonal. Aber auch dort haben wir schon große Probleme im Bereich von Fachkräften und schlechter Bezahlung.
Die Ärzteschaft möge mir es bitte verzeihen! Geld löst das Probleme nicht, denn eine wissenschaftliche Studie belegt, dass die Ärzte durch mehr Geld nicht dazu zu bewegen sind aufs Land zu gehen. Dazu ist ein ganzer Komplex von Maßnahmen von Nöten, denn auch die gesamte Infrastruktur für die Standortwahl muss einbezogen werden.
Der Referentenentwurf bewegt sich eindeutig in die falsche Richtung. Die Möglichkeit in derzeit überversorgten Gebieten den Ärzten eine geringere Vergütung zu zahlen, wird abgeschafft. Dadurch fehlen dann finanzielle Spielräume für eine bedarfsgerechte Versorgung.
Und es wird die Regionalisierung des Arzthonorars eingeführt. Das heißt, es wird zu einer Konkurrenz der einzelnen Bundesländer um Ärzte entfacht und die Versorgung wird stärker als bisher von der Finanzlage der einzelnen Bundesländer bestimmt werden.
Das Gesundheitssystem der Bundesrepublik entwickelt sich immer mehr zum Zwei- bzw. Dreiklassensystem. Wer wenig Geld hat, dem wird genommen und wer finanziell besser gestellt ist, dem wird gegeben. Das ist kein Schutzschild für die gesetzlich Versicherten, sondern ein Schutzschild für die Ärzteschaft!
Die Ziele des Referentenentwurfes :
- die flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung zu sichern,
- durch Zurücknahme zentraler Vorgaben das System der vertragsärztlichen Vergütung zu flexibilisieren und zu regionalisieren,
- die Verzahnung der Leistungssektoren zu verbessern,
- einen schnellen Zugang zu Innovationen sicherzustellen
- wettbewerbliche Instrumente zu stärken.
Die werden absolut nicht erreicht. Zwischen Gesetzentwurf und den Zielen besteht ein erheblicher Dissens.
Ver.di sagt, das allein im Jahr 2013 auf jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung eine zusätzliche Kopfpauschale von rund 80 EUR pro Jahr das sind 6,70 EUR monatlich zukommen. Diese zusätzlichen Beiträge addieren sich zu den bereits erhobenen und absehbaren Pauschalbeiträgen(Kopfpauschale).
Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichem Raum und anderen unterversorgten Gebieten und auch eine verbesserte Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe und der Einrichtungen des Gesundheitswesens sind nicht zu erwarten. Das Geld der Versicherten wir für die Aufrechterhaltung ineffizienter Strukturen ausgegeben.
Stationäre und fachärztliche Versorgung sollen besser vernetzt werden- ein Schritt in die richtige Richtung. Nur wie es fachpolitisch angefasst wird, ist falsch.
Denn es wird extra dafür ein neuer fachspezifischen Versorgungsbereich definiert. Spezifische fachärztliche Behandlungen und ärztliche Behandlungen seltener Erkrankungen werden jetzt für alle FachärztInnen auch im Krankenhaus möglich sein, wenn denn die Voraussetzungen vorliegen.
Von einer Zulassungsbegrenzung oder Bedarfssteuerung ist im Gesetzentwurf nicht die Rede. Damit ist vorprogrammiert, dass dieser Versorgungsbedarf dann im Übermaß angeboten wird, wo es sich finanziell lohnt, aber die weißen Flecken auf der Landkarte der Unterversorgung bleiben bestehen und könnten sich noch vergrößern.
Durch den Ärztemangel nimmt die Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf Pflege- und anderes Gesundheitspersonal in diesem Bereich erheblich zu. Das führt zu zahlreichen Fragen im rechtlichen, arbeitsorganisatorischen und berufsbildungspolitischen Bereich. Diese Fragen bedürfen einer gesetzlichen Beantwortung. Hier Klärung herbei zu führen, bleibt aber im Referentenentwurf ungenutzt. Unter anderem auch deshalb, weil keine Neuregelungen in den Berufsgesetzen erfolgt, dadurch ist keine Rechtssicherheit gegeben.
Meiner Ansicht nach ist im Referentenentwurf nicht zu erkennen, ob die gesundheitspolitischen und raumplanerischen Aspekte, auf die ich schon im diesem Artikel hingewiesen habe, berücksichtigt worden.
DIE LINKE fordert schon lange eine kleinräumige Bedarsfplanung. Sie wollen eine Abschaffung der Zusatzbeiträge, eine solidarische und paritätische BürgerInnenversicherung, in die Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder hälftig einzahlen. Jede Bürgerin und jeder Bürger unseres Landes sollte in diese sozial gerechte Versicherung einzahlen, außerdem sollten alle Einkommensarten einbezogen werden und jeder bekommt die hochwertigen medizinischen Leistungen, die er braucht. Das ist sozial gerecht.
Heidelinde Penndorf