EEG
Die Aktion „Post an Merkel“
Mit der heute 57. Sendung bekommt Frau Merkel von unserer Seite die 2.069ste Postkarte. Hinter diesen Postkarten stehen über 33.438 Freunde und Bekannte der Unterzeichner (unrealistische Zahlen wurden dabei nicht berücksichtigt). Alle Briefe und Pressemitteilungen können Sie unter http://www.nein-zu-atomkraft.de/mitmachen3.html einsehen.
Relevante Zahl aus der Sendungen 57: 111 Karten für 111 Tage Fukushima
Heute im Bundestag
Im Bundestag liegen heute neben einem Gesetz zum erneuten Ausstieg aus der Atomenergie sieben weitere energetische Einzelgesetze zur Beratung vor. Diese Gesetze sollen den Umstieg auf Erneuerbare Energien regeln. Viele Vorlagen sind heftig umstritten, vor allem auch der Vorschlag zur Novellierung des EEG.
EEG zukünftig nicht mehr volkswirtschaftlich?
Seit 2000 bis heute waren Dank dem EEG Privatpersonen und mittelständische Firmen die Motoren der Energiewende und haben so auch den Wettbewerb vorangetrieben. Dadurch hat Deutschland ab Inkrafttreten des Gesetzes vor etwa 10 Jahren den Anteil der Erneuerbaren Energien im Stromnetz fast vervierfacht. Fast alle Techniken sind in den Investitionspreisen massiv gefallen. Die BRD ist dadurch Weltmarktführer für die Techniken der Erneuerbaren Energien. Dies könnte den Stromkunden und der deutschen Wirtschaft jetzt zugute kommen.
Dem entgegen steht der Vorschlag zur Neufassung des EEG. Nach bereits zwei Novellierungen des Gesetzes 2004 und 2008 beinhalten die Vorschläge aus dem Hause des Umweltministers Dr. Röttgen zahlreiche weitere Veränderungen am bestehenden EEG.
In vielen Punkten begünstigen die derzeitigen Pläne des Bundesministeriums für Umwelt große Investoren und Energiekonzerne. Mittelständische Unternehmer werden benachteiligt. Damit würde Wettbewerb behindert und monopolistische Strukturen begünstigt.
Kritikpunkte an dem Novellierungsvorschlag von Norbert Röttgen
Wind
Bezüglich der Windenergie geht der vom BMU vorgezeichnete Trend deutlich in Richtung Offshore-Anlagen. Diese sollen mit 19 ct/kWh über 8 Jahre hinweg einen immens hohen Vergütungssatz erhalten, wodurch die EEG-Umlage für die Verbraucher deutlich ansteigen würde. Als Beispiel würden mit dieser finanziellen Zusage allein die von EnBW gebauten/geplanten Windparks Baltic 1 und Baltic 2 die Vergütung um 263 Mio Euro pro Jahr steigern. Zudem müssten in großem Tempo teure Überlandleitungen gebaut werden.
Windenergie an Land ist dagegen einer der Kostensenker in der EEG-Umlage. Dieser Kostenvorteil sollte zugunsten der Verbraucher aufrechterhalten werden. Die Regierung will den Kostendruck durch eine verstärkte Degression allerdings erhöhen. Das bremst den Ausbau und drosselt damit den positiven Preiseffekt beim Endverbraucher. Zudem ist der Anreiz für Repowering der bestehenden Windenergie immer noch sehr eingeschränkt. Mit minimalen finanziellen Auswirkungen könnte damit ein großes Ausbaupotential ohne Mehreingriffe in Flächen und Natur angeregt werden.
Photovoltaik
In der PV wird mit den letzten Marktberichten noch einmal deutlicher, dass die beständige massive Drosselung möglicherweise ein fataler Fehler ist, der teuer aufgebautes deutsches Know How in kurzer Zeit zerstört. Die Lager der Firmen sind aufgrund der aktuellen politischen Entscheidungen überfüllt, teilweise wird bereits die Produktion gedrosselt. Dies könnte zu Marktübernahmen deutscher Firmen führen. Die Photovoltaikindustrie hat die deutsche Volkswirtschaft bisher mit einem starken Preisverfall und vielen Arbeitsplätzen belohnt. Die Firmen benötigen allerdings mindestens noch ein bis zwei Jahre mehr, damit sie auf eigenen Füßen stehen können.
Zudem plant das Umweltministerium, die Stromeinspeisung für kleine Photovoltaikanlagen bei hoher Sonneneinstrahlung ohne Entschädigung des tatsächlichen Ertragsverlustes zu kappen. Die Kappung der Einspeisung von Strom beim Erreichen von 70% der Leistung bringt jedoch kaum die angekündigte Netzentlastung. Auch die Behauptung, dass diese Kappung nur eine Ertragsminderung von 2% bedeuten würde, ist geschönt. Laut Berechnungen der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie liegt der Verlust für die Anlagenbesitzer vielmehr bei etwa 3 – 8%. Da das BMU keinerlei Ausgleichszahlungen oder Entschädigungen plant, würde dies zu schmerzhaften Verlusten von kleinen Photovoltaikanlagen führen. Dies bremst die Bereitschaft vieler Bürger aus, mit dezentralen Sonnenkraftwerken zur Energiewende beizutragen.
Die Netze ließen sich besser entlasten, wenn der Eigenverbrauch mehr gefördert würde. Diese einfache Lösung könnte zusätzliche Anreize zum Bau neuer Anlagen liefern und die Strompreise entlasten. Leider wird auch dieser positive Ansatz in dem derzeit vorliegenden Vorschlag gebremst.
Biomasse
Bezüglich Biomasse liegt die Gefahr der Novellierung in vielen verschiedenen Punkten. Die Wärmenutzung soll mit 60% fixiert werden. Gerade hofangepasste Anlagen können diese Vorgabe allerdings nicht in jedem Jahr erreichen und werden deshalb möglicherweise verhindert. Hier wäre ein erhöhtes Anreizsystem wahrscheinlich die bessere Lösung.
Das BMU schlägt desweiteren eine neue finanzielle Bewertung für Rohstoffe vor. Dies könnte bestehende Anlagen in existenzielle Schwierigkeiten bringen, weil Neuanlagen für gleiche Rohstoffe mehr Geld bieten können. Landwirtschaftliche Pleiten und Industrieruinen wären die Folge.
Integration der Erneuerbaren Energien
Es gibt in dem Vorschlag keinen Ansatz, wie die Integration der Erneuerbaren Energien verbessert wird. Das ist ein fataler Fehler. Jede Verzögerung der Systemintegration verursacht bei den Stromkunden zusätzliche Kosten. Es ist insofern notwendig die Erneuerbaren Energien so weit irgend möglich auszunutzen, damit die Verbraucher nicht doppelt zahlen. Ein Speicherausbaufördergesetz könnte zum Beispiel ein wesentlicher Baustein sein, Erneuerbare Energien verbrauchsgesteuert in die Netze zu integrieren.
Sicherheiten für die Erneuerbaren Energien
Das EEG hat den Erneuerbaren Energien in Deutschland zum Durchbruch verholfen. Denn die Erneuerbaren Energien haben mit dem Gesetz einen gewissen Schutz vor den bestehenden Marktstrukturen. Die Vorrangregelung der Erneuerbaren Energien wurde bereits durch die Ausgleichsmechanismusverordnung eingeschränkt. In dem Gesetzesvorschlag soll eine Marktprämie für Biomasse verpflichtend eingeführt werden. Dieser weitere Schritt ist eine Gefahr für die wichtige Vorrangstellung der Erneuerbaren Energien und darf sich nicht durchsetzen. Die neu eingeführte Marktprämie könnte eine Entlastung der EEG-Umlage bringen, wenn sie funktioniert. Erzwingen kann man das nicht. Das sollte tatsächlich der Markt entscheiden, sonst hat das starke negative Folgen gerade für kleinere Anlagenbetreiber.
Für Fragen steht Ihnen Frau Trudel Meier-Staude (089-35653344 oder 0177-598 33 97) von projekt21plus/energie neu denken gerne zur Verfügung.