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Bundeskabinett berät über EEG

Neues EEG: Geschenke an Großindustrie

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Am 5. Mai hat Dr. Norbert Röttgen Handlungsempfehlungen für die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) herausgegeben, die in einer am 17. Mai vorgestellten Gesetzesvorlage mündeten. Die Vorschläge begünstigen große Investoren und Energieunternehmen. Bereits Anfang Juni soll das Bundeskabinett hierüber abstimmen, um den Entwurf im Rahmen eines Gesetzespakets zur Energiewende Ende Juni in den Bundestag zu bringen.


Kampagne:

Da durch die Gesetzesvorlage der Weg in eine falsche Richtung vorgezeichnet wird, hat die gemeinnützige Organisation „energie neu denken“ zusammen mit projekt21plus eine E-Mail-Aktion angestoßen, um gegen die Pläne von Minister Röttgen mobil zu machen. Das Ziel ist sowohl Bürger und Volksvertreter zu informieren, als auch auf politischer Ebene zu verhindern, dass die Gesetzesvorlage in der jetzigen Fassung Ende Juni vom Bundestag verabschiedet wird.

Unter www.nein-zu-atomkraft.de/mailing.html wird Bürgern die Möglichkeit geboten, ihre Meinung zu äußern. Dabei können die Teilnehmer die Themengebiete selbst wählen und so eine individuelle Mail zusammenstellen.

Die Aktion wird ab heute über Newsletter und Internetportale von Umweltorganisationen, Unternehmen und Bürgern deutschlandweit propagiert.

Hintergrund:

Das EEG steht in der Bundesrepublik als Synonym für die Energiewende. Seit 2000 bis heute waren Dank dem EEG Privatpersonen und mittelständische Firmen die Motoren der Energiewende und haben so auch den Wettbewerb auf dem Strommarkt vorangetrieben. Beleg für den Erfolg des EEG ist sein Export in Dutzende weitere Länder, womit es enorm zum globalen Klimaschutz beitrug.

Nach bereits zwei Neufassungen des Gesetzes 2004 und 2008 beinhalten die Vorschläge aus dem Hause des Umweltministers Dr. Röttgen zahlreiche weitere Veränderungen am bestehenden EEG.

EEG-Novelle:

In vielen Punkten begünstigen die derzeitigen Pläne des Bundesministeriums für Umwelt große Investoren und Energiekonzerne. Vor allem gilt das für den derzeitigen Gesetzesentwurf in Bezug auf Biomasse und Windenergie.

Der vom Umweltministerium vorgezeichnete Trend geht bei der Windenergie deutlich in Richtung Offshore-Anlagen. Diese sollen mit 19 ct/kWh über 8 Jahre einen immensen Vergütungssatz erhalten. Durch die hohen Investitionssummen bei Offshore-Anlagen kommt diese Überförderung fast ausschließlich den großen Stromversorgern zugute, die bereits an beinahe allen geplanten Offshore Windparks beteiligt sind. Von dem in Aussicht gestellten 5 Mrd. Programm der KfW-Gruppe profitieren somit ebenfalls vor allem die Energiekonzerne.

Windenergie an Land ist einer der Kostensenker in der EEG-Umlage. Der Gesetzesentwurf fordert nun aber eine erhöhte Drosselung der Vergütung dieser Anlagen. Dies könnte den Ausbau bremsen und damit den positiven Preiseffekt bei allen Endverbrauchern minimieren. Dieser Kostenvorteil sollte jedoch zugunsten der Bürger aufrechterhalten werden.

Auch das kostengünstige Repowering der Windenergie an Land schränkt der Vorschlag von Dr. Röttgen stark ein. Beim Repowering werden mehrere alte Windkraftanlagen durch einzelne, leistungstärkere Windturbinen an selber Stelle ersetzt. So wird durch weniger Windmühlen erheblich mehr Strom produziert. Repowering bietet somit ein großes Ausbaupotential ohne Mehreingriffe in Flächen oder Natur und muss beibehalten werden.

Bei der Biomasseverstromung sinken die Vergütungssätze für Kleinanlagen überproportional stark. Gerade für hofangepasste Anlagen bäuerlicher Betriebe wird eine wirtschaftliche Umsetzung dadurch in vielen Fällen unmöglich. Die Entwicklung hin zu übermäßigem Maisanbau und ständig steigenden Pachtpreisen wird durch große Anlagen angefacht und zu einer Gefahr für Landwirtschaft und Naturerhaltung gleichermaßen. Insofern sollten im Gegensatz zu den Vorschlägen aus dem Umweltministerium gerade kleine Biogasanlagen, die auf die Größe und Erzeugnisse des eigenen landwirtschaftlichen Hofes angepasst sind, besser gestellt werden.

Das Umweltministerium plant, die Stromeinspeisung für kleine Photovoltaikanlagen bei hoher Sonneneinstrahlung ohne Entschädigung des tatsächlichen Ertragsverlustes zu kappen. Die Kappung der Einspeisung von Strom beim Erreichen von 70% der Leistung bringt kaum eine Netzentlastung. Auch die Behauptung, dass diese Kappung nur eine Ertragsminderung von 2% bedeuten würde, ist geschönt. Laut der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie liegt der Verlust für die Anlagenbesitzer vielmehr bei etwa 3 – 8%. Da das BMU keinerlei Ausgleichszahlungen oder Entschädigungen plant, kann dies zu schmerzhaften Verlusten von kleinen Photovoltaikanlagen führen. Dies bremst die Bereitschaft vieler Bürger aus, mit dezentralen Sonnenkraftwerken zur Energiewende beizutragen.

Für Fragen steht Ihnen Frau Trudel Meier-Staude (089-35 65 33 44 oder 0177-598 33 97) von projekt21plus - energie neu denken stets gerne zur Verfügung.

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