Befragt wurden die verantwortlichen Hochschuldozenten aller biologischen (70), medizinischen (35) sowie veterinärmedizinischen (5) Fakultäten in Deutschland. Dabei stand im Zentrum, welche Tiere für die Ausbildung im Grundstudium eingesetzt werden und ob eine Ausbildung an Alternativen möglich ist. Zu den Alternativen zählen Computer-Simulationsprogramme, filmische Darstellungen, Probanden-Einsatz, Plastinate oder sogenannte Spendertier-Programme, durch die Tiere nach ihrem natürlichen oder aus medizinischen Gründen erfolgten Tod vom Tierhalter für die Lehre freigegeben werden. Fazit der Befragung ist: Einzig in der Humanmedizin ist in den letzten Jahren ein Richtungswechsel – hin zu einer Ausbildung am Menschen – feststellbar. In den Studienfächern Bachelor of Science Biologie und Veterinärmedizin dagegen wird kein Abschluss ohne schädigenden Tiereinsatz angeboten. Studierende, die sich aus Gewissensgründen weigern, müssen auf das Lehramt oder anderes ausweichen.
„Andere EU-Staaten wie Italien, Schweden oder die Niederlande sind Deutschland weit voraus. Sie sichern die Gewissensfreiheit der Studierenden per Gesetz oder Regeln und setzen verstärkt auf ethisch saubere Lehrmaterialien. Das ist wichtig, denn von Wissenschaftlern und gerade Ärzten erwartet unsere Gesellschaft moralisches Handeln. Dieser Grundstein wird bereits in der Ausbildung gelegt“, so Diplombiologin Astrid Schmidt, Projektleiterin SATIS beim Bundesverband Menschen für Tierrechte. Deutschland stehe zudem in der Bringschuld: Das deutsche Tierschutzgesetz verlangt bereits seit 2006, den Tierverbrauch zu Ausbildungszwecken nur dann zuzulassen, wenn der Zweck nicht durch alternative Verfahren erreicht werden kann. Zudem schreibt nun die neue EU-Tierversuchsrichtlinie (2010/63/EU) allen EU-Ländern vor, ab Januar 2013 in der Ausbildung mögliche Alternativen einzusetzen.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte möchte mit dem Ethik-Ranking ab sofort Abiturienten und Studenten eine Entscheidungshilfe geben und Ihnen die Studienplatz- und Berufswahl erleichtern. Zudem bekommen Lehrende und Behörden Einblick, wie die bundesweit geltende Approbationsordnung bzw. europaweit einheitliche Bachelorabschlüsse an anderen Universitäten umgesetzt werden.
Darüber hinaus fordert der Verband von Politik und Akademia:
- Gewissensfreiheit für Studenten durch Änderung des Tierschutzgesetzes,
- den zwingenden Einsatz vorhandener Ersatzmethoden,
- die Förderung von Ersatzverfahren und Entwicklung noch fehlender Lehrmethoden. Diese Forderungen hat der Bundesverband soeben in einem Schreiben an die Kultusminister der Länder und Bundesministerin Annette Schavan herangetragen. Außerdem bietet er mit seinem Projekt SATIS konkret Umsetzungskonzepte für Universitäten, Behörden und Politik an.
Ethik-Ranking: www.satis-tierrechte.de/uni-ranking Weitere Informationen: www.satis-tierrechte.de
Kontakt: Pressestelle - Stephanie Elsner, Tel.: 05237 - 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de