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- Bundesministerium der Justiz
- Justizministerien der Länder und ihre Gleichstellungsbeauftragten
- Mitglieder des Richterwahlausschusses
Offener Brief an die Justizministerin des Bundes zur Frauenquote
Sehr geehrte Frau Ministerin,
mit Bedauern und zugleich mit Verwunderung hat die Neue Richtervereinigung das Ergebnis der letzten Richterwahlausschuss-Sitzung vom 17. März 2011 zur Kenntnis genommen: Im Jahr des 100. Internationalen Frauentages hat es die bundesdeutsche Politik geschafft, dass sich unter den 18 gewählten BundesrichterInnen nur drei Frauen befinden!
Mit Bedauern, weil erneut die Chance vertan wurde, für einen auch nur annähernd gleichen Anteil von Frauen und Männern an Bundesgerichten zu sorgen. Gerade am Bundesverwaltungsgericht und am Bundesfinanzhof, wo die Frauen in der Richterschaft erst mit etwa einem Viertel bzw. nur mit einem Fünftel vertreten sind, ist kein einziges von den gewählten acht Mitgliedern weiblichen Geschlechts.
Und mit Verwunderung, weil Sie selbst erst im Februar namens der Bundesregierung erklärten, dass "bei der zu geringen Beteiligung von Frauen in Führungspositionen" in der Wirtschaft dringender Handlungsbedarf bestehe: "Mehr Frauen in Spitzenpositionen sind nicht nur im Interesse der Gesellschaft, sondern gerade auch im Interesse der Wirtschaft." Sie kündigten an: "Die Bundesregierung beobachtet sehr genau, ob und wie die bessere Beteiligung von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten tatsächlich in Angriff genommen wird. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Stufenplan der Bundesregierung zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen wird dies bei der Konzeption der weiteren Stufen berücksichtigen." (Die Zitate stammen aus Ihrer Presserklärung anlässlich der Befassung des Kabinetts mit dem Bericht der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vom 09.02.2011).
Sollte für die Justiz nicht entsprechendes gelten?
Während die Bundesregierung (erfreulicherweise!) also geltend macht, die bessere Beteiligung von Frauen in der Wirtschaft genau beobachten zu wollen, scheint ein entsprechender politischer Wille mit Blick auf den Bundestag und seine Wahlgremien nicht zu bestehen. Obwohl gerade die Justiz vielen Frauen (und Männern) die Möglichkeit beruflicher Flexibilität in einem Umfang bietet, wie er in der Wirtschaft bislang kaum vorhanden ist. Und in Anbetracht der in den Instanzgerichten mittlerweile erreichten Quoten ist es kaum vorstellbar, dass es an qualifizierten und geeigneten Bewerberinnen gefehlt haben sollte.
In diesem Sinne sei noch einmal an die staatliche Verpflichtung aus Art. 3 Abs. 2 GG zur Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern erinnert, die auch vor der Richterwahl nicht haltmacht. Um diese künftig besser gewährleisten zu können, wäre sicher auch ein von uns seit langem angemahntes transparenteres Wahlverfahren gerade auf Bundesebene hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Nordmann Sprecherin des Bundesvorstands