Überblick
Biblis A
"Die erneute Panne im Uralt-Atomkraftwerk Biblis A hat wieder einmal bewiesen, wie unverantwortlich die Laufzeitverlängerung ist." Die GRÜNEN in Rheinland-Pfalz begrüßen daher ausdrücklich die Bundesinitiative von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die gemeinsam ein Normenkontrollverfahren gegen das Vorgehen der Bundesregierung anstrebt. Die Pannenanfälligkeit des Atomkraftwerks Biblis ist der beste Beweis für die These, dass die Sicherheitsanforderungen nicht hätten pauschal bewertet werden dürfen.
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Normenkontrollantrag heute in Berlin vorgestellt. Sie argumentieren, dass eine "materielle Verfassungswidrigkeit" vorliegt. Paragraph 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Gesetzgeber, die bestmögliche Gefahrenabwehr und Schadensvorsorge zu treffen. "Dieser Anforderung ist die Bundesregierung mit der Laufzeitverlängerung nicht nachgekommen", sagt Rößner. "Gerade das 35 Jahre alte Atomkraftwerk Biblis kann heutige Sicherheitsstandards nicht mehr gewährleisten. Das beweist die Pannenserie, von der wir nahezu wöchentlich in den Zeitungen lesen müssen - und das ist nur die Spitze des Eisbergs, die sichtbar wird. Ich halte den Normenkontrollantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN daher für erfolgsversprechend."
Die Landesvorstandssprecherin und Spitzenkandidatin der rheinland-pfälzischen GRÜNEN Eveline Lemke erinnert auch an die Initiative der Länder, die das Atomgesetz angreifen, weil es die Zustimmung im Bundesrat benötigt hätte, an dem FDP und Union das Gesetz vorbei geschmuggelt haben. "Die Sicherheitsinteressen der Länder sind massiv betroffen. Eine Greenpeace-Simulation hat uns gezeigt, was im Falle eines GAU in Biblis passieren würde: Der gesamte Landstrich zwischen Mainz und Kaiserslautern müsste evakuiert werden. Jede der zahlreichen Meldungen über Pannen in Biblis erinnert uns daran, dass wir wieder einmal davon gekommen sind. Die Bundesregierung muss endlich ihr Zocken mit der Gesundheit und dem Leben hunderttausender Menschen beenden und die unverantwortliche Laufzeitverlängerung zurück nehmen."