Dem Vorsitzenden des Stadtverbandes DIE LINKE. Dresden, Hans-Jürgen Muskulus, und dem Fraktionsvorsitzenden der Fraktion DIE LINKE. im Dresdner Stadtrat, André Schollbach, die sofort herbeigeeilt waren, bot sich ein Bild der Verwüstung.
Eine schriftliche Durchsuchungsanordnung konnten die Strafverfolgungsbehörden jedoch nicht vorlegen. Die zum Zeitpunkt der Erstürmung im „Haus der Begegnung“ anwesenden circa 15 Personen wurden in polizeilichen Gewahrsam genommen. Diese Personen, welche z.T. ehrenamtlich die Geschäftsstelle der LINKEN betreuten, wurden nicht über ihre Rechte belehrt. Sie mussten sich bis auf die Unterwäsche entkleiden.
Sofort eintreffenden Rechtsanwälten wurde es durch die Einsatzkräfte verwehrt, allein mit den Festgenommenen zu sprechen. Erst nach heftiger Intervention der Rechtsanwälte wurde dies durch einen herbeigerufenen Staatsanwalt gestattet. Die festgenommenen Personen wurden in den frühen Morgenstunden allesamt wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.
Zu diesen Vorgängen erklären der Vorsitzende des Stadtverbandes DIE LINKE. Dresden, Hans-Jürgen Muskulus, und der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Dresdner Stadtrat, André Schollbach:
„DIE LINKE hat sowohl am 13. Februar als auch am 19. Februar alle friedlichen und gewaltfreien Aktionen gegen die Aufmärsche von alten und neuen Nazis unterstützt und sich hieran aktiv beteiligt. DIE LINKE ist eine der tragenden Säulen des friedlichen Protests gegen die Naziaufmärsche. DIE LINKE war und ist fester Bestandteil des Bündnisses Dresden nazifrei.
Der Versuch der sächsischen Strafverfolgungsbehörden unsere Partei zu kriminalisieren und die Nähe von Gewalttätern zu rücken, ist skandalös. Das gesamte Vorgehen des Sondereinsatzkommandos ist in keiner Weise akzeptabel und wird sowohl ein politisches als auch ein juristisches Nachspiel haben.
DIE LINKE wird mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln gegen diesen skandalösen Einsatz vorgehen. Wir kündigen bereits jetzt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Freistaat Sachsen an“