Rente und Alter
Versicherungen
Berufsunfähigkeitsversicherungen, Rentenzusatzversicherungen, Zahnzusatzversicherungen und viele andere „Zusatzversicherungen“ boomen. Abgeschlossen werden sie von denen, die es sich leisten können – das sind immer weniger. Die Nullrunden für die Rentner häufen sich, die nächsten Generationen fragen sich, ob sie überhaupt noch auf eine – wenn auch minimale Rente - zählen können. Allen ist klar, sie müssen ebenfalls eine Rentenzusatzversicherung abschließen, sonst wird es knapp.
Pflege bei Krankheit und im Alter
Viele haben mittlerweile realisiert, dass auch die gesundheitliche Versorgung, ihre Pflege bei Krankheit und im Alter, nicht mehr das ist, was sie einmal war. Der Umfang der Leistungen, die wir erhalten, wird immer geringer, die Zuzahlungen immer höher. Empfindlich trifft so manchen schon heute die selbst zu begleichende Rechnung bei der zahnärztlichen Behandlung.
Wie sieht es aber aus, wenn wir alt und pflegebedürftig werden? In welchem Umfang werden die Leistungen, die notwendig sind, um unser Leben und unsere Gesundheit zu erhalten, von den Pflege- und Gesundheitskassen übernommen? Es werden zwar Kassenbeiträge an die Gesundheitskassen entrichtet, ebenso wie für die Pflegeversicherungen, aber wird dort alles, was wir benötigen übernommen?
Im Interview
Herr Zimmermann, Sie sind examinierter Krankenpfleger und Pflegeberater nach § 45 SGB XI. Sie leiten seit über 15 Jahren ihren Ambulanten Pflegedienst und versorgen die Menschen in ihrem häuslichen Umfeld in den meisten Stadtteilen von Bremen. Welche Leistungen erbringt Ihr Pflegedienst für die Erkrankten und Senioren?
Guido Zimmermann: Wir versorgen kranke Menschen in ganz Bremen. Wir wechseln Verbände, versorgen Wunden, Katheter und Sonden, geben Spritzen und Medikamente. Ebenfalls können wir die enterale und parenterale Ernährung sicherstellen. Portversorgung, Versorgung von Trachealkanülen und die Versorgung eines Anus praeter liegen ebenso in unserem Aufgabenbereich. Natürlich übernehmen wir auch die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.
Urlaub von der Pflege
Angenommen die Angehörigen der Pflegebedürftigen pflegen selbst und möchten einmal Urlaub machen, werden Sie dann auch mit Ihrem Pflegedienst aktiv?
Guido Zimmermann: Selbstverständlich! Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, brauchen Beratung und natürlich Entlastung. Pflege belastet gerade Angehörige körperlich und seelisch. Damit sie nicht selbst vor Erschöpfung selbst zum Fall für die Pflege werden, müssen sie sich Auszeiten nehmen: Da gibt es die so genannte Verhinderungspflege. Für Fragen zur Verhinderungspflege stehen wir jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Ist der Pflegebedürftige in einer Pflegestufe, dann hat er Anspruch auf 28 Tage Urlaub bzw. professionelle Urlaubsvertretung, die wir gerne übernehmen.
Entlassung aus dem Krankenhaus
Herr Zimmermann, wie wäre es, wenn beispielsweise meine Mutter aus dem Krankenhaus entlassen wird und wir unverzüglich auf Leistungen eines Pflegedienstes angewiesen sind?
Guido Zimmermann: Wenn Sie Hilfe brauchen, sind wir sofort für Sie da. Wir organisieren umgehend mit unserem Pflege-Team alles Notwendige und nehmen Ihnen alle organisatorischen Arbeiten ab. Wir beginnen bei Bedarf sofort mit der Versorgung und Pflege.
Das hört sich gut an. Also müsste ich mich persönlich um nichts kümmern, wenn es um die Pflege und Versorgung meiner Mutter geht?
Guido Zimmermann: Nein, natürlich nicht. Dafür sind wir da. Das Einzige, was Sie tun müssen ist, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir erledigen dann alles für Sie.
Zuzahlungen für häusliche Pflege
Herr Zimmermann, ist es bei der Versorgung durch Ihren Pflegedienst so, dass evtl. Zuzahlungen geleistet werden müssen? Es ist ja mittlerweile leider üblich, gerade im Gesundheitsbereich, wie z. B. bei Brillen, Zahnersatz usw., selbst immer höhere Zuzahlungen zu leisten. Wie ist das bei Ihnen? Müsste ich, wenn Sie bei meiner Mutter die Pflege übernehmen, selbst etwas dazu zahlen?
Guido Zimmermann: Pflegebedürftige haben die Möglichkeit von der Pflegeversicherung finanzielle Unterstützung zu erhalten. Wir beraten und unterstützen Sie beim Antrag sowie während der Prüfung durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Unser Pflegedienst vermittelt sachverständig im Dialog mit Kranken- und Pflegekassen, Behörden und Beihilfestellen. Sehr viele unserer Patienten müssen nicht einen Cent dazubezahlen. Gelegentlich kommt es vor, dass die erforderlichen Leistungen nicht in vollem Umfang gedeckt sind und die Pflegebedürftigen anteilig selbst zahlen müssen. Das ist jedoch momentan nicht die Regel. Wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten und Anträgen bezüglich der Kostenübernahmen, falls also die Pflegebedürftigen oder Angehörigen Zusatzbeträge zahlen müssen, helfen wir, diese so gering wie möglich zu halten. Wie die künftige Entwicklung, damit meine ich die Entwicklung in den nächsten 10 oder 20 Jahren sein wird, ist jetzt allerdings noch nicht absehbar.
Herr Zimmermann, ich bedanke mich für das Gespräch!
Der Ambulante Pflegedienst Guido Zimmermann ist in Bremen rund um die Uhr unter der Telefonnummer: 0421/4677881 erreichbar. Rund um die Themen Gesundheit und Pflege kann man sich auch persönlich im Büro in der Sonneberger Str.1, in 28329 Bremen kompetent beraten lassen.