Überblick
Das Loveparade-Unglück
Seit dem tragischen Ereignis ist nun mehr als ein Monat vergangen. Doch die drängenden Fragen haben bisher keine Antwort gefunden. Der Eindruck entsteht, die Schuldigen versuchen mit Erfolg, sich aus der Verantwortung herauszuwinden.
Sollen die jungen Leute nicht völlig umsonst gestorben sein, muß dem Unglück eine Aufarbeitung folgen. Diese betrifft nicht nur die Benennung und Bestrafung der Verantwortlichen. Vor allem muss das Sicherheitskonzept analysiert werden, welches der Veranstaltung zu Grunde lag. Ist dieses nicht ausreichend, muss ein wirksameres Konzept erarbeitet werden.
Offenbar ist das Problem viel umfassender, als es das Unglück der Loveparade erahnen läßt. Es betrifft die Befehlsstruktur öffentlicher Vorhaben, die verworren und ineffizient erscheint. Dazu kommt, daß die auf der unteren Ebene der Administration erarbeiteten Einwände und Bedenken von der oberen Ebene nicht berücksichtigt wurden.
Es ist also eines der Grundprobleme unserer Demokratie angesprochen. Der Staat und seine Institutionen müssen lernen, Probleme auf eigenständige gemeinschaftliche Art zu lösen. Tun sie das nicht, bleibt den Verantwortlichen nur übrig, sich von Lobbyisten beraten zu lassen. Im Fall der Loveparade vom Veranstalter. Wohin das führt, haben die Ereignisse des Unglücks gezeigt.
Die Gegebenheiten der Veranstaltung
Der Lageplan des Geländes der Loveparade zeigt, dass das Gebiet denkbar ungeeignet für die Aufnahme großer Menschenmassen ist. Es bildet eine Art Schlauch, welcher auf der einen Seite von der A59, auf der anderen von Eisenbahngleisen begrenzt wird. Aus diesem Grund wurde das Areal vollständig eingezäunt, was jede Fluchtmöglichkeit von vornherein ausschloss.
Zugang zum Gelände boten zwei Tunnel, die die A59 und die Bahngleise unterqueren. Beide enden an der Basis der gleichen Rampe. Diese Rampe bildet den einzigen Zugang zum Gelände. Es sollen noch weitere Notausgänge bestanden haben. Diese spielten beim Betreten des Geländes keine Rolle. Auch beim Verlassen des Geländes wären sie erst nach Entstehen einer Panik geöffnet worden. Also zu spät, um noch eine Katastrophe abwenden zu können.
Entscheidend für die Sicherheit auf der Loveparade war das Verhältnis von verfügbarer Fläche und Besucherzahl der Veranstaltung. Die Stadtverwaltung hatte eine Besucherzahl von 250.000 Teilnehmern genehmigt. Sie ging davon aus, daß der Platz nur für 300.000 Menschen ausreichen würde. Der Veranstalter Rainer Schaller sagte der Nachrichtenagentur AP vor Beginn der Veranstaltung, dass er nicht mit der Absperrung des Platzes rechne. "Da passen 1,6 Millionen Menschen drauf, die Zahl werden wir heute nicht erreichen, höchstens 1,4 Millionen".
Es ist interessant, daß die tatsächliche Zahl der Besucher zunächst auf anderthalb Millionen geschätzt wurde. Als das Drama allseits bekannt war, gaben die Agenturen die Besucherzahl nur noch mit einer Million an. Es steht zu vermuten, daß die Verantwortlichen der Tragödie an dieser Reduzierung der Besucherzahlen kräftig mitgewirkt haben.
Was geschah am Unglückstag
Die Veranstaltung begann schon mit organisatorischem Desaster. Einlass auf das Gelände sollte um 11 Uhr erfolgen. Tatsächlich erfolgte der Einlaß erst um 12 Uhr. Bereits in dieser Wartezeit entstand ein Besucherstau vor dem Gelände. Was das Erschreckende ist: Es gibt in dieser Zeit noch Planierarbeiten im Eingangsbereich. Was eine völlig desolate Planung zeigt.
Zudem wurde wegen des großen Andrangs der Duisburger Hauptbahnhof gesperrt. Man fragt sich mit Recht, wie es zu einer solchen Situation kommen konnte. Es gab genug Loveparades in der Vergangenheit. Da sind die Leute ebenfalls mit Zügen angereist. Also hätten Absprachen zwischen Veranstalter und Bundesbahn erfolgen müssen. Offenbar war das hier nicht der Fall.
Das Unglück ereignete sich dann zwischen 16.15 und 16.30 Uhr. Um 17.02 Uhr werden den Einsatzkräften die ersten Opfer gemeldet. Praktisch zeitgleich um 17.00 Uhr erfolgt der Beginn der Abschlussveranstaltung. Da ist das mörderische Geschehen schon voll im Gange.
Das Besondere der Situation ist, dass die Katastrophe erst hinter den Tunneln auf der Rampe erfolgt. Zusammengepresst auf das Äusserste geraten die Menschen in Panik. Sie versuchen der Enge zu entkommen. Absperrzäune werden niedergedrückt, Böschungen erklettert. Die tödlichen Unfälle geschehen dann an einer schmalen Nottreppe an der äußeren Tunnelmauer.
Es ist zu vermuten, dass die beiden Ströme aus den Tunneln auf der Rampe nicht ausreichend Platz fanden. Außerdem ist die Schrittgeschwindigkeit auf einer Rampe erheblich reduziert, denn es geht die Ebene hinauf. Bei den Kletterversuchen stürzen einige ab. Andere werden niedergetrampelt. Besonders die tödliche Enge führt dazu, daß die Menschen ersticken oder in grausamer Stärke gequetscht werden. Nach Ausweis von Experten können bei einer Massenpanik Schubkräfte von einer Tonne auf den Körper einwirken. Ist eine Panik erst einmal im Gange, kann der Einzelne nichts dagegen tun. Er ist eingepfercht in die Masse und kann nur versuchen, auf den Beinen zu bleiben. Und die Polizei? Jede Polizeiaktion von außen vergrößert nur das Risiko für die Menschen. Eine Panik ist wie eine Lawine die zu Tal donnert. Wer sich ihr in den Weg stellt, wird mitgerissen.
Der weitere Fortgang des Geschehens trägt nun die Kennzeichen einer Verschwörung. Erst 17.57 Uhr kommt die erste Meldung der Polizei: "Im Verlauf einer Massenpanik im Tunnel der Karl-Lehr-Straße sind nach bisherigen Erkenntnissen offenbar zehn Personen getötet, zehn Personen reanimiert und etwa 15 Personen verletzt worden."
Verblüfft fragt man sich, wie lange die Polizei brauchen würde, etwa wenn durch einen Reaktorunfall eine Gefahr für große Teile der Bevölkerung auftreten würde. Müsste sie da ebenfalls erst mal zwei Stunden dumpf vor sich hinbrüten, um danach per Polizeilautsprecher die Leute zu warnen?
Ich denke nicht. Zwischen den beteiligten Verantwortungsträgern muß es geheime Absprachen gegeben haben, was in dieser Situation zu tun wäre. Und nun kommt das Perfide der weiteren Entwicklung. Man feiert einfach weiter. So als wäre nichts geschehen. So als lägen nicht mehr als 500 Opfer der Panik tot oder verletzt auf den Bahren.
Ein Fortgang der Loveparade nach dem Motto: Schwund ist bei jeder Sache. Laßt uns die Augen verschließen. Wir feiern. Ein Sprecher der Stadt teilte der staunenden Öffentlichkeit mit: "Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat sich entschlossen, aus Sicherheitsgründen die Veranstaltung zurzeit nicht zu beenden". Die Sicherheitsgründe beruhten auf der Annahme, die Massen würden über das Unfaßbare informiert, losstürmen und eine weitere Panik auslösen. Man verzeihe es: Diese Annahme ist so absurd, daß sie getrost unter die Idiotismen einzuordnen ist.
Wären die Besucher der Loveparade über das Unglück informiert worden, hätte das gewiss einen Schock bei den Anwesenden ausgelöst. Ein Schock bewirkt aber genau das Gegenteil einer wilden Aktion. Es lässt den Menschen in eine handlungsunfähige Starre fallen. Aus dieser kann er sich erst nach einer gewissen Besinnungszeit befreien.
Sicherheitsgründe waren also nur vorgeschoben. Tatsächlich wollte man die Veranstaltung trotz des Blutzolls auf der Rampe zuendeführen. Das war man sich und seinen Finanzen schuldig. Denn ein vorzeitiger Abbruch hätte den gesamten finanziellen Erfolg der Veranstaltung ins Negative gedreht.
Hatte man vor der Loveparade ein mögliches Unglück einfach aus seinem Denken verbannt und entsprechend gehandelt, war man jetzt nicht gewillt, sich die Früchte solchen Handelns aus der Hand schlagen zu lassen. Die Show musste weitergehen. Das war das Gebot der Stunde. Moralische Bedenken oder gar Gründe von Mitgefühl und Anstand wurden fallen gelassen.
Das Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren für die Loveparade zog sich über mehr als ein halbes Jahr hin. Es glich mehr einem Schmierentheater als einer verantwortlichen Erarbeitung von Entscheidungshilfen. Vor allem wurde den geltenden Gesetzen von dem Oberbürgermeister bzw. seinem Vertreter keinerlei Beachtung gezollt. Gemäß geltender Sonderbau-Verordnung wäre die Breite der Rettungswege "nach der größtmöglichen Personenzahl zu bemessen" und "die Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss ...für Versammlungsstätten im Freien mindestens 1,20m je 600 Personen betragen".
Basierend auf der realitätsfremden Schätzung von 220.000 Besuchern der Loveparade liegt ein Schreiben des Amtes für Baurecht und Bauberatung vor. Danach hätten "Ausgänge in einer Breite von 440m zur Verfügung stehen" müssen. "Gemäß Ihrer Aufstellung stehen allerdings nur 154,8m in der Summe zur Verfügung, was nur für knapp ein Drittel der Besucherinnen und Besucher eine gesicherte Entfluchtung bedeuten würde". Das Schreiben wird auch zur Kenntnisnahme an den Oberbürgermeister gesandt.
Dieser hatte offensichtlich schon längst für sich entschieden, daß die Loveparade stattfinden solle. So glich das Genehmigungsverfahren im Monat vor der Loveparade nicht der Erarbeitung von Entscheidungshilfen, sondern einem Propagandafeldzug des Oberbürgermeisters für die Genehmigung.
So gab der Veranstalter Lopavent zu, daß "Fluchtwege mit 440 Metern von ihnen nicht dargestellt werden könnten“. Was nach der geltenden Rechtslage unmittelbar zum Abbruch des Genehmigungsverfahrens hätte führen müssen. Davon wollte der Oberbürgermeister nichts wissen.
Stattdessen schickte er seinen Vertrauten Wolfgang Rabe, Ordnungsdezernent der Stadt, ins Gefecht. Berichtet wird: "Herr Rabe stellte in diesem Zusammenhang fest, dass der OB die Veranstaltung wünsche und dass daher hierfür eine Lösung gefunden werden müsse. Die Anforderung, dass der Veranstalter ein taugliches Konzept vorlegen müsse, ließ er nicht gelten."
So wird ein Professor Martin Schreckenberg, Lehrstuhl für Physik von Transport und Verkehr an der Universität Duisburg-Essen, damit beauftragt, ein Gutachten über das Sicherheitskonzept zu erstellen. Darin wird bescheinigt, daß das Sicherheitskonzept inkl. Entfluchtungsmöglichkeit gut sei. Dieses Gutachten war als Gefälligkeitsgutachten anzusehen und daher völlig wertlos. Das bestätigten die späteren vorhersehbaren Ereignisse.
Etwa eine Woche vor der Veranstaltung inszenierte der Oberbürgermeister eine Besprechung im Ratsaal von Duisburg., die besser als Schmierenkomödie zu bezeichnen ist. Anwesend waren Vertreter der Polizei, der Feuerwehr und des Ordnungsamtes und Bauamtes. Auch der Veranstalter Lopavent war vertreten. Der bereits erwähnte Wolfgang Rabe wollte das Sicherheitskonzept von allen bisherigen Gegnern des Projekts absegnen lassen. Am Beginn der Besprechung steht laut Protokoll das Statement: "erste Priorität hat immer die Sicherheit der Besucher und Anwohner". Danach aber geht es sofort in die Gegenrichtung. Man solle äußern, falls "man noch Bedenken und Ergänzungen habe".
Die Anwesenden waren es offenbar müde, erneut auf die Ungesetzlichkeit des Vorhabens hinzuweisen. Vielleicht fürchteten sie auch Repressalien von der Stadtverwaltung. Der Oberbürgermeister wollte es. Mit oder ohne Zustimmung. Es wurden keine Einwendungen laut. Dies kann man aber nicht als Zustimmung zu Gesetzesübertretungen werten.
Am 23.08., einen Tag vor der Veranstaltung, wurde die Genehmigung formell erteilt. Dabei wurde festgelegt, daß die Maximalzahl auf dem Gelände zugelassener Personen 250.0000 nicht überschreiten dürften. Diese Festlegung war nicht ernst gemeint. Denn bei dieser Anzahl von Besuchern wäre die Finanzierbarkeit der Veranstaltung nicht gewährleistet gewesen.
Sie war aber auch absurd. Denn anderthalb Millionen Besucher würden sich durch keine Massnahme davon abhalten lassen, aufs Gelände zu kommen. Die Besucher waren kein Haufen von Hooligans, die vor dem Stadion Randale machen, sondern eine kompakte Masse Menschen, die nach stundenlangen Fahrten das Recht für sich in Anspruch nahmen, aufs Gelände zu gelangen.
Sie würden sich notfalls mit Gewalt den Weg aufs Gelände bahnen. Statt zur Umkehr bewegt zu werden, würden sie mit Kraft gegen die vor ihnen Stehenden drücken. Damit würde eine Situation herbeigeführt, die in der Vergangenheit bei anderer Gelegenheit zu erheblichen Opfern führte. Jede dann gegen die entstehende Panik eingeleitete Polizeiaktion würde die Lage nur verschlimmert.
Wie hätte es laufen müssen?
Die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft von NRW schlägt vor, Massenveranstaltungen in der Zukunft in die Entscheidungsgewalt des Innenministeriums zu geben. Ihr Argument: diese hätten mehr Kompetenz in Sicherheitsfragen. Tatsächlich wäre der eigentliche Vorteil einer solchen Regelung, daß damit ein unabhängiges Gremium die endgültige Entscheidung fällen würde. Denn das war in Duisburg nicht der Fall. In Duisburg war der Oberbürgermeister sowohl Befürworter der Veranstaltung, als auch endgültige Entscheidungsinstanz darüber, ob die Loveparade stattfand oder nicht. Doch wie hätte es anders laufen sollen? Die Loveparade 2009 in Bochum, die geplant und dann abgesagt wurde, gibt die Antwort. Der Bochumer Polizeipräsident Thomas Wenner war mit der Sicherheitsstruktur nicht einverstanden. Das gab den Ausschlag.
Der hauptamtliche Sicherheitsbeauftragte des Deutschen Fußball-Bundes, Helmut Spahn, geht noch einen Schritt weiter. Er räumt zwar ein, dass es keine absolute Sicherheit bei Großveranstaltungen gib. Er möchte aber das bei großen Fussballereignissen angewandte Verfahren auf alle Großveranstaltungen übertragen. Nachdem der Veranstalter ein Konzept vorgelegt hat, müssen alle beteiligten Sicherheitsdienste unterschreiben: Also auch Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei. Fehlt auch nur eine Unterschrift, findet die Veranstaltung nicht statt. Im übrigen muß das Konzept einer Veranstaltung seriös und professionell gestaltet sein. Ist dies, wie in Duisburg geschehen, nicht der Fall, darf die Veranstaltung nicht stattfinden.
Was bedeutet politische Verantwortlichkeit?
Die Methode, wie die Stadtverwaltung die Genehmigung für die Loveparade erteilte, kann weder seriös noch professionell genannt werden. Ihr haftet ein Hauch illegitimer Machenschaft an. Denn da die Vorgaben geltender Gesetze nicht erfüllbar waren, konnte das Projekt Loveparade nur durch eine Verfälschung der zugrunde gelegten Daten genehmigt werden.
So wie die Verantwortlichen die Sache eingefädelt hatten, muss man es als Geschenk des Himmels werten, dass nicht noch weit mehr Menschen im Tunnel zum Gelände ihr Leben lassen mußten. So konnte ein Vater seine Tochter nur dadurch retten, daß er sie vor dem Ersticken aus dem Gewühl heraushob. Man fragt sich: Was sind das für Menschen, die die Gesundheit und das Leben ihrer Mitbürger in so schandbarer Weise aufs Spiel setzen.
Doch die am Desaster Schuldigen bekennen sich auch heute noch nicht zu ihrer Schuld. Allen voran Oberbürgermeister Adolf Sauerland. Er sieht noch jetzt nicht ein, dass Verordnungen aus gutem Grund erlassen werden. In diesem Fall, um Leib und Leben der Mitmenschen zu schützen. Solche Lächerlichkeiten bedeuteten ihm nichts. So nahm er den möglichen Tod von Besuchern bei der Durchsetzung der Loveparade billigend in Kauf.
Da Politiker nicht selbst in der Sache tätig werden, handelt es sich, wie auch im Fall der Duisburger Loveparade, um eine fahrlässige Entscheidung. Diese kann einfach fahrlässig oder grob fahrlässig sein. Wenn ein Schaden für Leib und Leben aus einer groben Fahrlässigkeit heraus mit vorhersehbar negativem Ausgang geschieht, sollte man von einer extremen Fahrlässigkeit sprechen.
Extrem fahrlässige Entscheidungen mit Schaden für Leib und Leben der Bürger, sollten wie normale Straftaten behandelt werden. Besonders dann, wenn diese Entscheidungen auf der Missachtung bestehender Gesetze und Verordnungen aufgebaut sind. Die Komplizenschaft der Entscheidungsträger muss an dieser Stelle ihr Ende finden. Alles andere lädiert unsere Demokratie.
So setzt es den Bürger in Erstaunen, dass bisher noch keine Anklage gegen Adolf Sauerland und dem Geschäftsführer der Firma Lopavent Rainer Schaller wegen extrem fahrlässiger Tötung erhoben wurde. Personen des Staatsapparates sind bisher strafrechtlich kaum zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn es überhaupt zu einem Verfahren kommt, so kann der Amtsträger fast zu 100 % auf Straffreiheit hoffen. Die Kameraderie öffentlich Bediensteter läßt eine Verurteilung nicht zu.
Aus diesem Grund ist es wichtig, daß für Massenveranstaltungen alle Genehmigungsverfahren nach einem festgelegten einheitlichen Schema durchgeführt werden. Dieses Verfahren muss durch ein gesondertes Gesetz festgelegt werden.