Reichtum
- Steuergerechtigkeit als Maßstab der Solidarischen Einfachsteuer
- "... diverse steuerliche Sondertatbestände für Besserverdienende - die Steuerschlupflöcher ..."
- "Der Mittelstandsbauch kann abgeflacht werden"
- Verbreiterung der Steuerbasis für die Gewerbesteuer
- Steuerflucht bekämpfen
- Finanztransaktionssteuer
Steuergerechtigkeit als Maßstab der Solidarischen Einfachsteuer
Attac, Ver.di und IG Metall begründeten die stärkere Besteuerung großer Vermögen mit mehr "Steuergerechtigkeit" als zentralem Maßstab für die Verteilung der Steuerlasten.
Ihre Kritik: Der Anteil der Lohnsteuer an den gesamten Steuereinnahmen sei in den Jahren 1977 bis 2002 von 30 auf 35 Prozent gestiegen, während sich der Anteil der Gewinn- und Vermögensteuern im gleichen Zeitraum von 29 auf 14 Prozent halbiert habe.
Zudem sei der Anteil der Mehrwert- und Verbrauchsteuern, die "den kleinen Mann" ungleich härter treffen als Reiche, von 33 auf 44 Prozent angestiegen.
"... diverse steuerliche Sondertatbestände für Besserverdienende - die Steuerschlupflöcher ..."
Vor diesem Hintergrund sehe das Konzept einer solidarischen Einfachsteuer vor, dass Reiche und Superreiche, Bezieher hoher Einkommen und "wirtschaftlich stabile Unternehmen" wieder einen erheblich höheren Anteil an der Finanzierung öffentlicher Leistungen aufbringen.
Erreicht werde dies insbesondere dadurch, dass "diverse steuerliche Sondertatbestände für Besserverdienende" – die Steuerschlupflöcher – beseitigt würden.
Steuervereinfachung und Abbau von Steuervergünstigungen müssten zu mehr Steuergerechtigkeit führen. Sie dürften kein Vehikel für eine weitere Mehrbelastung der Beschäftigten oder von Beschäftigtengruppen sein.
"Der Mittelstandsbauch kann abgeflacht werden"
"Erhöht man das Steueraufkommen für die obersten Einkommensbezieher, könnte der von der FDP beklagte Mittelstandsbauch, also die steile Progression bei den mittleren Einkommen, ohne Aufkommensverlust abgeflacht werden", erläuterte Steffen Stierle von Attac.
Der Spitzensteuersatz des Konzepts beträgt 45 Prozent. Diese Spitzenbelastung setzt ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro ein. Der steuerfreie Grundfreibetrag wird auf 8000 Euro angehoben. Der Eingangssteuersatz beträgt 15 Prozent. Der Tarif steigt zwischen dem Eingangs- und Spitzensteuersatz kontinuierlich (linear-progressiv) an.
Verbreiterung der Steuerbasis für die Gewerbesteuer
Zur Verbesserung der Kommunalfinanzen schlagen Attac, Ver.di und IG Metall zudem eine Verbreiterung der Steuerbasis für die Gewerbesteuer vor: Eine Kommunale Wertschöpfungsabgabe wäre gegenüber der bisherigen Gewerbesteuer weniger konjunkturabhängig und würde zu einem höherem Aufkommen führen.
Steuerflucht bekämpfen
Steuerflucht von Unternehmen und vermögenden Privatpersonen soll durch eine Reihe von Maßnahmen konsequent bekämpft werden. Von besonderer Bedeutung sei "die konsequente Verbesserung der Betriebsprüfungen". Hierfür müsse zusätzliches Personal bereitgestellt werden.
Finanztransaktionssteuer
Attac forderte am Dienstag zudem erneut die Einführung einer Umsatzsteuer für Geschäfte auf den Finanzmärkten (Finanztransaktionssteuer), die mit einem minimalen Steuersatz von 0,1 bis 0,5 Prozent global mehr als 100 Milliarden Euro bringen würde. "Obendrein würde eine solche Steuer die sekundenschnellen Spekulationsgeschäfte auf den Finanzmärkten empfindlich behindern", so Stierle.