Laut BUND-Präsident Hubert Weiger droht bei deren Umsetzung eine Zersplitterung des Naturschutzrechts in 16 länderspezifische Varianten, was vermutlich eine Vielzahl von Prozessen und unterschiedliche Rechtsauslegungen zur Folge hätte.
Entgegen der Auffassung vieler Länder sehen BUND und NABU im Entwurf für ein Bundesnaturschutzgesetz ausreichende Gestaltungsspielräume für die Länder realisiert. Landesregierungen, die Absenkungen der ohnehin niedrigen Naturschutz-Standards planen, sollten dies aber öffentlich begründen müssen, forderte der BUND-Präsident. Dies sei in der bisherigen Fassung garantiert.
Der BUND und der NABU forderten insbesondere die Politiker der Union auf, sich entsprechend den Verhandlungsergebnissen für das Umweltgesetzbuch zu einem zukunftsfähigen Naturschutzrecht zu bekennen. Die gegenwärtig verhandelte Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes sei für die großen Umweltverbände speziell im Wahljahr ein entscheidender Prüfstein für die Zukunftsfähigkeit der daran beteiligten Parteien. Die in BUND und NABU organisierten über eine Million Mitglieder und Unterstützer würden sehr genau beobachten, wer sich für mehr Natur- und Artenschutz und damit für die Lebensqualität in Deutschland einsetze.