Der Parlamentarische Finanz-Staatssekretär Karl Diller (SPD) verteidigte das Modell von Zweckgesellschaften bei den einzelnen Kreditinstituten, in die die finanziellen Altlasten staatlich garantiert verschoben werden können. Damit bleibe es zum einen bei der Verantwortung der Banken für die schlechten Geschäftsergebnisse. Zum anderen könne im Interesse gerade des Mittelstandes und des Erhalts der Arbeitsplätze der Geldkreislauf wieder in Gang gesetzt werden.
CDU-Haushälter Steffen Kampeter nannte diesen Ansatz eine "Beibootlösung", um ein angeschlagenes Schiff wieder flott zu bekommen. Im Gegensatz zu den Varianten in den USA und Großbritannien bleibe es bei der deutschen Lösung "im Kern" bei der Eigentümerverantwortung. Die Banken und damit die Aktionäre hafteten weiterhin für den "Bilanzschrott". CDU-Finanzexperte Otto Bernhardt geht davon aus, dass sechs bis sieben Banken, darunter vier Landesbanken, eine Bad-Bank-Lösung umsetzen werden.
Der SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider sagte, Unternehmen müssten endlich wieder Kredite zu vertretbaren Konditionen erhalten. Dazu müsse man den Banken vielleicht auch das bereitstehende Geld "aufdrängen". Ähnlich äußerte sich der FDP-Abgeordnete Florian Toncar. Ziel müsse es sein, die Vertrauenskrise im Bankensektor endlich einzudämmen.
Linksfraktionsvize Barbara Höll nannte das Modell hingegen eine "Mogelpackung", da keine Bank gezwungen sei, ihre Risiken offenzulegen. Zudem gebe es keine Verpflichtung zur Weitergabe von Zinssenkungen. Daher wolle sie Linke eine Verstaatlichung systemrelevanter Banken.
Der Grünen-Abgeordnete Alexander Bonde beklagte, man könne doch nicht das Krebsgeschwür fragen, wie es behandelt werden möchte.
Das Konzept der Bundesregierung sieht vor, dass die betroffenen Banken - sowohl Privatbanken als auch Landesbanken - ihre toxischen Aktiva mit einem zehnprozentigen Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften, sogenannte Bad Banks, übertragen und im Gegenzug vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) garantierte Anleihen erhalten können, die von den Zweckgesellschaften begeben werden. Die Banken zahlen dafür Gebühren an den SoFFin.