Der BDI kritisierte, ein solches Gesetz führe zu einem immer weniger berechenbaren Steuerrecht und verletze rechtsstaatliche Grundsätze. So würden auch unbescholtene Steuerpflichtige sanktioniert, denen keine schuldhafte Pflichtverletzung vorgeworfen werden könne. Die Bundessteuerberaterkammer verwies zudem auf einen möglichen Konflikt mit dem bereits bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen.
Befürworter des Gesetzes sehen im Regierungsentwurf hingegen eine "effektive Maßnahme zur Austrocknung der Steueroasen", wie Professor Lorenz Jarass, der als einer der schärfsten Kritiker des deutschen Systems der Unternehmensbesteuerung gilt, betonte. Der Fall Zumwinkel habe gezeigt, dass es höchst attraktiv sei, Steuern zu hinterziehen, während die Aufdeckungsquote bei Steuerhinterziehung nur im Promillebereich liege. Ein Gesetz mit ausreichendem Drohpotenzial sei demnach notwendig.
"Die steuerehrlichen Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die steuerunehrlichen an die Kasse geholt werden", sagte auch Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft.