Der Mann hatte auf 110.000 Euro Schadenersatz geklagt. Das Gericht führte an, dem Lehrer stehe Schadenersatz zu, da ihm die Einstellung "zunächst rechtswidrig versagt wurde". Allerdings kürzte das Gericht den entschädigungspflichtigen Zeitraum. "Auch bei rechtmäßigem Vorgehen" wäre der Mann, der seit 2007 eine Stelle als Lehrer hat, erst zum September 2004 eingestellt worden, hieß es. Das Landgericht rechnete außerdem nicht damit, dass der Mann auf jeden Fall eine Vollzeitstelle angetreten hätte. Er sei seit seiner Einstellung zum Schuljahresbeginn 2007 auch nur teilzeitbeschäftigt und arbeite daneben an einer Dissertation. Außerdem seien ihm sonstige Einkünfte angerechnet worden.
Der Lehrer war in der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" engagiert, die der Verfassungsschutz als linksextrem einstuft. Er hatte sich bereits zum Februar 2004 für den Schuldienst beworben, war aber zunächst wegen Bedenken bezüglich seiner Verfassungstreue nicht eingestellt worden. Es handelte sich um das bundesweit einzige Berufsverbot für einen Lehrer. Den ablehnenden Bescheid der Schulbehörde hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in zweiter Instanz aber aufgehoben. Beim Verwaltungsgericht Karlsruhe war die Klage des Lehrers noch erfolglos geblieben.
Der GEW-Bundesvorsitzende Ulrich Thöne und GEW-Landeschefin Doro Moritz sagten, es sei "peinlich" für die Landesregierung, dass ein Gericht entscheiden müsse, "dass sie andersdenkende Lehrerinnen und Lehrer aushalten muss". Dies sei für Schulen in einer Demokratie "eine Selbstverständlichkeit".
(AZ: 2 O 362/08)