Die neuen Verschärfungen teilten die Vorsitzenden der Koalitionsarbeitsgruppe "Managergehälter", Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) und SPD-Fraktionsvize Joachim Poß am Donnerstag übereinstimmend in Berlin mit. Außerdem werde den Plänen zufolge die Zahl der gleichzeitig wahrnehmbaren Aufsichtsratsmandate weiter beschränkt.
Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile sollten erst am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt werden. Vorstandsmitglieder dürften erst nach zwei Jahren in den Aufsichtsrat wechseln. Eine Ausnahme werde es hier aber für Familienunternehmen geben. Für die öffentlichen Unternehmen mit Bundesbeteiligung sollen ferner Regeln zur Transparenz der Managervergütung festgelegt werden, die den Regeln für börsennotierte Aktiengesellschaften entsprechen.
Bereits im März hatte das Bundeskabinett schärfere Regeln für Vorstandsgehälter beschlossen. Danach können Manager ihre Aktienoptionen künftig frühestens nach vier statt nach zwei Jahren einlösen. Die Entscheidung über die Vergütung eines Vorstandsmitglieds soll künftig das Plenum des Aufsichtsrates treffen und darf - anders als bislang - nicht mehr an einen Ausschuss delegiert werden. Zugleich wurde die Haftung des Aufsichtsrates verschärft.
Keine Einigung habe man in der Arbeitsgruppe zur Einschränkung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugs für Vorstandsvergütungen sowie zur Einführung einer Börsenumsatzsteuer erzielen können, teilten Bosbach und Poß weiter mit.
Scharfe Kritik kam von der Linkspartei. Die angebliche Verschärfung der Regeln für Managerbezüge sei "geradezu lachhaft", sagte Fraktionsvize Barbara Höll in Berlin und betonte: "Von einer effektiven Begrenzung und Kontrolle der Bezüge von Spitzenkräften ist die Koalition nach wie vor meilenweit entfernt".
Aktionärsschützer begrüßten dagegen die Pläne. "Wir freuen uns, dass die Politik Nägel mit Köpfen macht", sagte Marco Cabras, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), dem Berliner "Tagesspiegel". Dass Manager künftig auch persönlich haften sollen, sei "völlig okay". Dagegen könnte die geplante Wartezeit von zwei Jahren für den Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat problematisch sein. "Ein Teil der Expertise, die der Vorstand aufgebaut hat, geht in dieser Zeit verloren", gab der Aktionärsschützer zu bedenken.