Als Begründung habe die Grenzpolizei angegeben, es gebe einen Datenbank-Eintrag der die Fahrerin als "Mitglied des Black Block" ausweisen würde. Die Betroffene ist laut Gipfelsoli Infogruppe "allerdings weder jemals in Gewahrsam gewesen noch hat es Verurteilungen oder Ermittlungsverfahren gegeben. Tatsächlich ist die Küche aber regelmäßig bei internationalen Protestcamps präsent."
Als weitere Begründung für die Verweigerung der Einreise monierte die französische Polizei offenbar das Mitführen von Rechtshilfeinformationen zum Umgang mit französischen Behörden und der Polizei. Diese Broschüren werden von zahlreichen Solidaritätsorganisationen, dem Legal Team sowie von Anwälten herausgegeben und können im Internet heruntergeladen werden.
Die Polizei hat den Angaben zufolge den Betroffenen eine Übersetzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, Einspruch zu erheben, verweigert. Auch gebe es keine Aussage darüber, wie lange die Betroffene nicht einreisen dürfe.
"Die Datensätze stammen vermutlich vom Bundeskriminalamt", vermutet die Gipfelsoli Infogruppe. Ihre Weitergabe sei bei internationalen Protestereignissen "inzwischen üblich geworden". In den meisten Fällen würden die Betroffenen nicht von der Speicherung erfahren, oft sei auch nicht nachvollziehbar wie ihre Daten in die Dateien gelangten.