Rund zwei Millionen Wähler hatten bei der Bundestagswahl 2005 nicht mit Stift und Stimmzettel gewählt, sondern ihr Votum per Wahlcomputer abgegeben. Die rechnergesteuerten Wahlgeräte waren bundesweit in 39 der 299 Wahlkreise eingesetzt, und zwar in den Bundesländern Brandenburg , Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.
Das Gericht entscheidet darüber, ob durch deren Einsatz die in der Verfassung verankerten Grundsätze der freien, gleichen, geheimen und öffentlichen Wahl verletzt wurden. Erwartet wird, dass die Karlsruher Richter Vorgaben zur stärkeren Kontrolle der Wahlcomputer machen - für die nächste oder die übernächste Bundestagswahl.
Der Zweite Senat urteilt über Wahlprüfungsbeschwerden des Informatikers Ulrich Wiesner und seines Vaters, des Politikwissenschaftlers Joachim Wiesner zur Bundestagswahl 2005. Wahlcomputer seien grundsätzlich manipulierbar, argumentierte der Hamburger Staatsrechtsprofessor Ulrich Karpen als Prozessbevollmächtigter.
Der Bonner Jurist Wolfgang Löwer kritisierte, bei Wahlcomputern sei die Kontrollierbarkeit nicht sichergestellt. Das blinde Vertrauen in Computer sei "unerträglich". An eine Wahl seien erhöhte Sicherheitsanforderungen zu stellen, gehe es doch um den demokratischen Urakt schlechthin.
Bei der vergangenen Bundestagswahl waren in 1831 Wahllokalen Wahlcomputer im Einsatz. Alle stammten vom niederländischen Hersteller Nedap.