"Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu einem Qualitätsprogramm verpflichtet", heißt es in einer Mitteilung des Deutschen Kulturrates. "Sein Maßstab ist die Erfüllung des Programmauftrags und nicht der Quote. Ginge es allein um die Quote, dürfte der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine anspruchsvollen Filme, keine Reportagen, keine Kultursendungen usw. mehr senden, sondern müsste sich auf reißerische Massenware konzentrieren." Doch genau das sei nicht sein Auftrag.
Der Deutsche Kulturrat fordert bereits seit einigen Jahren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf, in seinen Fernsehnachrichten mehr Kulturanteile einzuführen und ähnlich der täglichen Sportnachricht eine tägliche Kulturnachricht zu bringen. Dieser Forderung werde aber zumeist vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem Hinweis auf möglicherweise sinkende Quoten entgegnet.
Nach Auffassung von Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, schadet Kochs "ZDF-Attacke" dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erheblich. Dieser solle für Unabhängigkeit und Pressefreiheit stehen. Nach dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag solle auch sein Unterhaltungsprogramm einem öffentlich-rechtlichen Anspruch genügen und damit an Qualität und nicht allein an der Quote gemessen werden.
"Dass diese Ziele, wenn es um die Verlängerung des Vertrags eines Chefredakteurs geht, leichtfertig über Bord geworfen werden, zeigt, wie wenig ernst einige Politiker ihre Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nehmen", kritisiert Zimmermann.