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Wird Gen-Mais verboten?

Bundesregierung will Verbot von MON 810 prüfen

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Es geht nicht um ein deutsches Produkt, sondern um ein US-amerikanisches: Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) will erstmals ein Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais in Deutschland prüfen. Konkret geht es Aigner um die einzige in Deutschland zugelassene genveränderte Maissorte MON 810 des US-Herstellers Monsanto. Greenpeace und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßten die Initiative, forderten aber ein weitergehendes Engagement der Ministerin. Ähnlich äußerste sich auch Grünen-Fraktionschefin Renate Künast und SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber.


Zu ihrer Absicht, ein Anbauverbot für den bisher zugelassenen Gen-Mais in Deutschland zu untersuchen, sagte Aigner der "Berliner Zeitung": "Die grüne Gentechnik bringt dem Menschen hierzulande bisher keinen erkennbaren Nutzen." Sie wies darauf hin, dass die Verbraucher genveränderte Pflanzen ablehnten und auch die Landwirte diese nicht wollten.

Die Ministerin kündigte an, nach einer Prüfung die Zulassung von MON 810 in Deutschland zu widerrufen, falls sich herausstellen sollte, dass der Hersteller gegen bestimmte Überwachungsauflagen verstoßen hat. "Ich werde jetzt überprüfen, ob diese Monitoringauflagen eingehalten werden. Wenn nicht, dann werde ich handeln."

Der Vorsitzende des BUND, Hubert Weiger, forderte, Aigner müsse sich konsequent für eine dauerhaft gentechnikfreie Landwirtschaft einsetzen. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen bedrohe den ökologischen Landbau durch Verunreinigungen und gefährde die Artenvielfalt, warnte Weiger. Gen-Mais MON 810 sei bereits in fünf EU-Ländern verboten worden, weil das darin enthaltene Insektizid auch nützliche Insekten wie Schmetterlinge gefährde.

Der Gentechnik-Experte von Greenpeace, Alexander Hissting, sagte, wenn für Aigner Überwachungsmängel des Anbaus durch Monsanto entscheidend seien, werde sie schnell fündig werden. So untersuche Monsanto nicht einmal, wie sich der Gen-Mais auf die Organismen im Boden auswirke, kritisierte Hissting. Er forderte, Aigner solle den Gen-Mais schnell verbieten, bevor er Mitte April gesät werde.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast hält den Vorstoß von Aigner für unredlich. "Da ist viel Trickserei dabei", sagte Künast. Aigner gehe es vor allem um die Ruhigstellung ihrer bäuerlichen Klientel in Bayern und weniger um ein tatsächliches Anbauverbot. Die ehemalige Landwirtschaftsministerin betonte, es gebe ihrer Einschätzung nach rechtlich sehr wenig Spielräume, den Herstellern die Zulassung von Genmais nachträglich zu entziehen. "Die Chancen sind so gering, dass man sich schon die Frage stellen muss, ob Frau Aigner das tatsächlich will", kritisierte Künast.

Künast forderte Aigner stattdessen auf, die Gefahren für Mensch und Tier durch genveränderte Pflanzen weiter erforschen zu lassen und den Mais aus Gründen der Vorsorge zu verbieten. "Es gibt genügend Hinweise, dass dies möglich ist", sagte Künast.

Aigner will es außerdem einzelnen Ländern und Regionen ermöglichen, sich zu komplett gentechnikfreien Zonen zu erklären. "Solche Aussagen haben wir uns lange von Ihnen gewünscht", kommentierte SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber die Ankündigung.

Gericht bestätigt Verbot des Anbaus von Genmais MON 810

"Gefährdung für die Umwelt"

Der Anbau der Genmaissorte MON 810 bleibt in Deutschland verboten. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg lehnte einen Eilantrag des US-Saatgutkonzerns Monsanto gegen das im April vom Bundeslandwirtschaftsministerium verfügte Verbot ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Es bestehe berechtigter Grund zur Annahme einer Gefährdung für die Umwelt, hieß es in der Begründung.

Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. Mai. Die Eilentscheidung des Senats ist den Angaben zufolge unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren sei noch beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig.

Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bleibt die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Ernährung erhalten.

Das bedeutet, dass bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig in der Hauptsache der gentechnisch veränderte Mais MON810 der Firma Monsanto in Deutschland nicht kommerziell angebaut werden darf.

Deutschland ist den Angaben zufolge der sechste EU-Staat, in dem rechtswirksam Schutzmaßnahmen in Bezug auf den MON810-Mais erlassen wurden.

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