Das Positionspapier zum Gewerbe- und Industriestandort Hessen enthielt Forderungen zu verschiedenen Politikfeldern. Unter anderem verlangten die Kammern die Abschaffung der Ökosteuer, die Einführung von Studiengebühren, die weitere Nutzung der Atomenergie und den zügigen Ausbau des Frankfurter Flughafens.
Nach Ansicht des VGH dürfen Kammern bei Themen, die nicht unmittelbar die Interessen der gewerblichen Wirtschaft berühren, aber keine konkreten Maßnahmen fordern, sondern nur Ziele formulieren. So könnten sie zwar zur Behebung des Fachkräftemangels für eine bessere Bildung plädieren. Mit der Forderung nach einem Ausbau der Ganztagsbetreuung hätten sie jedoch ihre Kompetenzen überschritten.
Mit dem Urteil gab der VGH dem Kasseler Reisebürounternehmer Kai Boeddinghaus in der Berufungsverhandlung zumindest teilweise recht.
Der parteilose Politiker hatte gegen die Kasseler IHK wegen deren Mitwirkung an dem Grundsatzpapier geklagt. In erster Instanz war er noch unterlegen. Das Kasseler Verwaltungsgericht hatte sich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezogen, nach der sich Kammern zu allem äußern dürfen, was wirtschaftliche Belange auch nur am Rande berührt, und die Klage im Januar 2007 abgewiesen.