Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag nannte die Entscheidung des EuGH eine "große Enttäuschung". Er betonte, die Vorratsdatenspeicherung sei rechtsstaatlich fragwürdig und "zur Bekämpfung schwerer Kriminalität weder besonders geeignet noch effektiv." Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sagte, der EuGH tue Europa keinen Gefallen. Das Urteil des EuGH könne der wachsenden Europaskepsis Vorschub leisten.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bleibt weiterhin optimistisch. Der EuGH habe nicht die anlasslose Erfassung des Telekommunikationsverhaltens der Bürger zum Gegenstand gehabt, erklärte der bundesweite Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern. "Die Entscheidung betreffe nur die formale Frage der einschlägigen Rechtsgrundlage und habe "die Verletzung der Grundrechte durch die anlasslose Erfassung des Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens der gesamten Bevölkerung" nicht zum Gegenstand, sagte Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Die 34.000 deutschen Beschwerdeführer hätten bereits beantragt, dass das Bundesverfassungsgericht den EuGH in einem zweiten Verfahren über die Vereinbarkeit der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung mit unseren Grundrechten entscheiden lasse.