Der Experte Andreas Speck von "War Resisters' International" (WRI) legte im Rahmen der Anhörung die nach Ansicht von Pflüger "desaströse Lage" insbesondere für Berufssoldaten in den EU-Mitgliedstaaten dar. Laut Speck gibt es nur in den EU-Mitgliedsstaaten Niederlande, Deutschland und Großbritannien überhaupt das Recht für Berufssoldaten, zu verweigern. Alle anderen 24 EU-Mitgliedsstaaten kennen dieses Grundrecht offenbar nicht.
Dies aber widerspreche der Resolution der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, die 1998 zum Schluss gekommen sei, "dass im Militärdienst stehende Personen dazu gelangen können, diesen Dienst aus Gewissensgründen zu verweigern." Der Friedensforscher Professor Johan Galtung vertrat die Auffassung, dass nicht diejenigen, die den Kriegsdienst verweigern, erklären müssten, warum sie dies tun. Die Beweislast liege vielmehr bei den Regierungen der Staaten wie auch bei der EU, "die meinen, es gäbe für Soldaten ein Recht zu töten". Nach Auffassung von Galtung gibt nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht zur Kriegsdienstverweigerung.
Dem schloss sich Pflüger an: "Wir müssen diejenigen unterstützen, die sich in den EU-Staaten nicht an Kriegen beteiligen wollen, ob dies eindeutig illegale Kriege wie der Irak- und Afghanistankrieg sind oder die immer häufigeren Militäreinsätze der EU."