Überblick
Die Szene zeige sich durch den Angriff auf Mannichl und die dadurch neu entbrannte NPD-Verbots-Debatte "amüsiert", sagte Wagner. Rechtsextreme verhöhnten und verlachten zudem das Opfer und solidarisierten sich mit den Tätern.
Unterdessen erneuerte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister, Lorenz Caffier (CDU), seine Forderung nach einem Verbot der NPD. Er halte die Partei für verfassungswidrig, "und das nicht erst seit gestern", sagte Caffier. Es sei nicht zu leugnen, dass die NPD aggressiv und kämpferisch auftrete und versuche, in die Mitte der Gesellschaft zu rücken. Von einem Verbot der Partei erhoffe er sich, die Kontakte zwischen der NPD und den "freien Kameradschaften" zu unterbinden. Für die Union stellt die NPD eine besonders scharfe Konkurrenz dar.
Skeptisch äußerte sich der FDP-Innenexperte Max Stadler (FDP). "Ein NPD-Verbot greift zu kurz. Die rechtsextremistische Gesinnung verschwindet nicht mit einem Parteiverbot", sagte Stadler. Vor einem Verbotsantrag müsse man die in der NPD verankerten V-Leute abziehen.
Auch die Innenexpertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sagte, wenn die Innenmister von Bund und Ländern es ernst meinten mit ihren Überlegungen zu einem NPD-Verbot, dann müssten sie die V-Leute aus den Führungsstrukturen der NPD abziehen. Erwägungen, die hohen verfassungsrechtlichen Hürden bei Parteiverboten abzusenken, sind nach Auffassung von Jelpke allerdings unangemessen. "Parteien genießen zu Recht einen starken Rechtsstatus – solange sie nicht, wie die NPD, die Demokratie offen bekämpfen." Der Staat habe sich das Debakel beim ersten NPD-Verbotsverfahren selbst zuzuschreiben, kritisiert Jelpke: "Er kann nicht einerseits gegen die NPD vorgehen und andererseits durch eine Flut von V-Leuten die Politik der Neonazis mit gestalten." Es sei schon erschreckend genug, dass es erst eines Mordversuchs an einem Polizisten bedürfe, "um auch die CSU auf die Gefahren des Neofaschismus aufmerksam werden zu lassen – vollzogene Morde an 134 Migranten und Andersdenkenden seit 1990 haben offenbar nicht gereicht", so Jelpke.
Landesverfassungsgericht gibt Klage eines NPD-Abgeordneten statt
"Rechte als Abgeordneter verletzt"
Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns hat am Donnerstag (29. Januar) der Klage des NPD-Landtagsabgeordneten Raimund Borrmann gegen seinen Ausschluss von einer Landtagssitzung stattgegeben. Damit sei er in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt worden, urteilten die Richter in Greifswald. Borrmann hatte am 18. Oktober 2007 den Sitzungssaal verlassen müssen, nachdem er die Abgeordneten zum wiederholten Male unkorrekt angesprochen hatte. Nach Ansicht der Verfassungsrichter ist ein Sitzungsausschluss als "ultima ratio" (letztes Mittel) nur dann berechtigt, wenn zuvor alle anderen Ordnungsmittel ausgeschöpft wurden. Jedoch habe die Sitzungsleitung auf die mehrfach verwendete, kritisierte Form der Anrede des Plenums nur sporadisch reagiert, sie mitunter auch unbeanstandet gelassen. Das nächstschärfere Ordnungsmittel wäre daher die Wortentziehung gewesen, nicht aber der Ausschluss.
Gleichzeitig bestätigte das Landesverfassungsgericht den "weiten Gestaltungsspielraum" des Parlamentes, welche Regeln es im Umgang seiner Mitglieder untereinander und zur Sitzungsleitung aufstellt. Es dürfe sehr wohl Sanktionen erlassen, falls sich ein Abgeordneter daran nicht halte und damit auch zwangsläufig das Ansehen des Landtages in der Öffentlichkeit beschädige.
Laut Protokoll hatte Borrmann seine Rede unter anderem mit dem Ausspruch "Voice of the blood" (Stimme des Blutes), dem Titel einer verbotenen CD, begonnen. Das war von der Landtagspräsidentin als grobe Verletzung der Geschäftsordnung angesehen worden, Borrmann wurde ausgeschlossen. Sein Einspruch gegen die Ordnungsmaßnahme, die der Ältestenrat des Landtages gebilligt hatte, wurde zurückgewiesen.
Am 29-01-2009
DGB kritisiert Innenministerium nach Nazi-Überfall
NPD organisierte offenbar Bus der Schläger
Drei Tage nach dem Überfall von Rechtsradikalen auf Gewerkschafter in der Nähe von Jena hat der DGB die zuständigen Innenministerien scharf kritisiert. Der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Stefan Körzell, sprach am Dienstag von einer "krassen Fehleinschätzung" der Situation durch die thüringische Polizei. Der bei dem Übergriff auf einem Autobahnrastplatz schwer verletzte nordhessische Gewerkschafter überstand die nötig gewordene Kopfoperation am Montag nach DGB-Angaben unterdessen gut. Den Bus, in dem die Rechtsradikalen unterwegs waren, hatte offenbar die NPD organisiert. Jedes Fußballspiel, jedes Radrennen werde besser geschützt als Menschen, die ihr verfassungsrechtlich verbrieftes Grundrecht auf Demonstration wahrnehmen würden, sagte Körzell. Er warf die Frage auf, weshalb die Polizei es bereits in Dresden für überflüssig hielt, die Abfahrt der Busse zu überwachen. Es sei bekannt, dass Rechtsextreme es auf ein Zusammentreffen mit Gewerkschaftern anlegen würden.
Der schwer verletzte nordhessische Gewerkschafter hat die Kopfoperation unterdessen gut überstanden. "Er ist ansprechbar und konnte bereits telefonisch ganz kurz ein paar Worte mit seiner Familie wechseln", teilte der nordhessische DGB-Regionsvorsitzende Michael Rudolph am Dienstag in Kassel mit. Der Mann Mitte 40 befand sich am Samstag mit anderen Gewerkschaftern auf der Rückfahrt von einer Gegendemonstration gegen den Aufmarsch von Rechtsradikalen in Dresden und hatte bei dem Überfall an der Rastanlage Teufelstal an der Autobahn 4 einen Schädelbruch erlitten.
Einige der Rechtsradikalen hatten die Gewerkschafter vor dem Übergriff zunächst beschimpft und zumindest einen der zwei parkenden Busse mit Gegenständen beworfen. Den meisten Mitgliedern der etwa 80-köpfigen Gruppe der Gegendemonstranten gelang es, sich in die Fahrzeuge zu retten. Der Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis sei von den Nazis jedoch aus einer halb geöffneten Tür gezerrt, getreten und geschlagen worden.
Die Nazis waren - wie die Gegendemonstranten aus Nordhessen - per Bus mit insgesamt 41 Insassen im Alter von 14 bis 53 Jahren aus dem Saarland, Hessen, Rheinland-Pfalz und aus Schweden unterwegs. Gegen alle wird wegen des Verdachts auf schweren Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung ermittelt, die drei schwedischen Nazis werden bundesweit per Haftbefehl gesucht. 13 der 41 Rechtsradikalen stammen nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft Gera aus Hessen.
Aus dem Saarland stammen zwölf der tatverdächtigen Rechtsextremisten, sagte der Direktor des saarländischen Verfassungsschutzes, Helmut Albert, der Nachrichtenagentur ddp. Sechs davon seien Mitglieder der NPD, drei wegen rechtsextremistischer Straftaten vorbestraft. Insgesamt seien dem Verfassungsschutz neun der zwölf Tatverdächtigen bekannt.
Sechs der Neonazis kommen aus Rheinland-Pfalz, bestätigte der Sprecher des Innenministeriums, Eric Schaefer, auf Anfrage. Drei davon seien wegen einschlägiger Delikte polizeibekannt.
Unterdessen wurde bekannt, dass der Bus, in dem die Schläger unterwegs waren, von der NPD organisiert worden war. Aus einem internen Rundschreiben der Partei vom 5. Januar geht offenbar hervor, dass der Bus vom Kreisverband Westpfalz in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Saarland gechartert wurde. Der Bus fuhr dem Schreiben zufolge von Pirmasens über Zweibrücken, Homburg, Kaiserslautern und Ludwigshafen.
Zum Jahrestag der Bombardierung im Februar 1945 hatten am vergangenen Samstag in Dresden Tausende Menschen gegen die Vereinnahmung des Gedenkens durch Rechtsextremisten demonstriert. Etwa 6000 Neonazis waren nach Polizeiangaben durch die sächsische Landeshauptstadt gezogen.
Am 17-02-2009
Gericht erlaubt NPD-Parteitag in Reinickendorfer Rathaus
"Gleichbehandlungsgrundsatz"
Die rechts-national orientierte Partei NPD darf wahrscheinlich ihren diesjährigen Bundesparteitag im Rathaus des Berliner Bezirks Reinickendorf abhalten. Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Dienstag kann die NPD verlangen, dass das Bezirksamt ihr den Ernst-Reuter-Saal zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April zur Nutzung überlässt. Dieser Anspruch folge aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz und der ständigen Verwaltungspraxis des Bezirksamtes. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zulässig. Nach den Feststellungen der Richter hat die Behörde den Ernst-Reuter-Saal im Rathaus in der Vergangenheit "in ständiger Übung" politischen Parteien zur Verfügung gestellt, seit 2006 auch für überbezirkliche Veranstaltungen der Parteien. Hierdurch sei eine "Selbstbindung der Verwaltung" auch gegenüber der NPD eingetreten.
Das Gericht entschied zudem, dass ein Beschluss des Bezirksamts, seine Räume nur noch für Veranstaltungen der im Bezirk gebildeten Kreisverbände oder Bezirksgruppen zur Verfügung zu stellen, einen Zulassungsanspruch der NPD ausschließe. Parteien, die in dieser Form dort noch nicht aktiv seien, würden hierdurch benachteiligt. Zudem sei der Beschluss des Bezirksamtes in so engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Nutzungsantrag der NPD ergangen, dass der Anschein entstehe, die Antragstellerin solle absichtlich von der Raumnutzung ausgeschlossen werden.
Der Bezirk hatte für den Fall eines juristischen Erfolges der NPD eine besondere Klausel im Mietvertrag angekündigt, wonach die Räume nicht für Veranstaltungen genutzt werden dürfen, auf denen etwa rechtsextremes Gedankengut verbreitet wird. Mit einem entsprechenden Passus hatte der Bezirk Steglitz-Zehlendorf Mitte März verhindert, dass der Berliner NPD-Landesverband in seinen Räumen einen Parteitag abhielt.
(Az.: VG 2 L 38.09)
Am 31-03-2009
NPD soll 2,5 Millionen Euro zahlen
Bundestag erteilt Strafbescheid
Wenige Tage vor ihrem Bundesparteitag in Berlin sieht sich die finanziell angeschlagene NPD neuen Geldforderungen ausgesetzt. Die Bundestagsverwaltung überstellte der Partei einen Strafbescheid über mehr als 2,5 Millionen Euro. Als Grund wurden gravierende Fehler im Rechenschaftsbericht 2007 angegeben. Vor diesem Hintergrund könnte sich der Machtkampf in der NPD zuspitzen. Nach Angaben des Bundestags wurde eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro festgestellt. Nach Abzug einer fälligen ersten Abschlagszahlung aus der Parteienfinanzierung bleibt die Partei der Bundestagsverwaltung eine Summe von rund 2,2 Millionen Euro schuldig, die sie bis zum 1. Mai 2009 begleichen muss.
NPD-Generalsekretär Peter Marx kündigte an: "Wir werden Rechtsmittel einlegen, weil wir die Forderungen teilweise für nicht gerechtfertigt halten." Zudem stünden die geforderten Beträge der Partei derzeit nicht zur Verfügung. Marx, der im Schweriner Landtag als NPD-Fraktionsgeschäftsführer tätig ist, betonte: "Auf keinen Fall werden wir zum 1. Mai zahlen."
Im Februar 2007 hatte die Bundestagsverwaltung von der NPD 870.000 Euro zurückverlangt, die sie Ende der 90er Jahre als staatliche Parteienfinanzierung erhalten hatte. Die Behörde hatte die Rückforderung mit falschen Spendenangaben der NPD in ihren Rechenschaftsberichten für die Jahre 1998 bis 1999 begründet und seit Ende 2006 nicht mehr die vollen Abschlagszahlungen an die NPD ausgezahlt. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung hat die NPD diese Schuld beglichen.
Das Berliner Verwaltungsgericht (VG) verhandelt am Freitag (3. April) über die Klage der NPD gegen die zeitweise Kürzung von Parteifinanzierungsmitteln. Die Bundestagsverwaltung hatte im Januar die staatliche Teilfinanzierung der NPD für das Jahr 2008 lediglich vorläufig festgesetzt und eine Abschlagszahlung für das Jahr 2009 nur gegen Sicherheitsleistung gewährt. Grund dafür sollen falsche Angaben der Partei im Rechenschaftsbericht 2007 sein. Nach Angaben eines Justizsprechers sollen Staatszuschüsse von rund 300.000 Euro vorerst nicht ausgezahlt worden sein.
Auch die Affäre um Ex-Schatzmeister Erwin Kemna belastet die Parteifinanzen. Im September 2008 wurde Kemna zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Er hatte gestanden, seine Partei um rund 740.000 Euro betrogen zu haben. Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt hatte Kemna unterstützt. Die Vorwürfe gegen Kemna wertete Voigt als Versuch, die NPD in ein "finanzpolitisches Zwielicht" zu ziehen.
Die Finanzaffäre dürfte auch Auswirkungen auf den Machtkampf innerhalb der NPD haben. Der Fraktionschef der NPD im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, will sich um den Bundesvorsitz der Partei bewerben. Pastörs will Voigt herausfordern, der wegen Kemna in der Kritik steht.
Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hofft, dass die enormen finanziellen Probleme der NPD einen Verbotsantrag gegen die Partei überflüssig machen. "Am elegantesten wäre es, wenn sich die Partei mangels Masse selber erledigen würde. Dann könnten wir auch das Thema Verbotsverfahren abhaken", sagte er. Bis dahin werde das Thema aber auf der Tagesordnung bleiben. Bosbach bezeichnete den Zustand der rechtsextremen Partei als "desolat".
Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sagte zur NPD: "Diese Partei hat völlig abgewirtschaftet, aber die rassistische, antisemitische, antidemokratische und gewaltverherrlichende Ideologie, für die sie steht, bleibt gefährlich."
Am 02-04-2009
Wolfgang Ferner - Solidarität mit Wolfgang Huste
Kampf gegen NPD und rechte Gesinnung stärken und nicht verfolgen II
Der Erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat gestern auf Grund der Revision der Staatsanwaltschaft Koblenz den Freispruch des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren gegen Wolfgang Huste an das Landgericht Koblenz zur Neuverhandlung zurück verwiesen. Wolfgang Huste, engagiertes Mitglied der LINKEN im Kreisverband Ahrweiler und bekannter Antifaschist, wurde am 20. September 2012 vor dem Landgericht Koblenz vom Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, ohne Einschränkungen freigesprochen. Ihm hat die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben, weil er einen Aufruf zur Blockade eines Neonaziaufmarsches auf seiner privaten Homepage veröffentlicht hatte, wie viele Andere auch, darunter sogar der Oberbürgermister der Stadt Dortmund, wo die besagte Demonstration genehmigt worden war.
Solidarität mit Wolfgang Huste
Dazu der Landesvorsitzende der LINKEN, Wolfgang Ferner: „Es mag ja rechtstheoretisch von höchster Bedeutung sein, wie der Begriff der „Verhinderung“ oder der der „Behinderung“ im Zusammenhang mit Neonazi-Demonstrationen ausgelegt werden kann. Da ansonsten in der ganzen Republik kein Staatsanwalt bislang auf die Idee gekommen ist wegen dieser zahlreichen Aufrufe im konkreten Fall gegen irgendjemanden staatsanwaltlich vorzugehen, muss man sich fragen, was das alles soll. Lässt hier Koblenzer Spezialrecht grüßen? Da nutzen auch die markigen Worte des Vorsitzenden des Strafsenats am OLG Koblenz, der „von braunem Abschaum“ sprach, nichts!
Wolfgang Huste hat jedenfalls die Solidarität der LINKEN in Rheinland Pfalz. Zur Not muss das Bundesverfassungsreicht klären, dass der Kampf gegen rechtsradikale Gesinnung ein Grundrecht aller Bürger ist.“
Am 25-04-2013