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Revision angekündigt

Lebenslange Haft für "Kofferbomber"

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Im Kofferbomber-Prozess hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) den angeklagten Libanesen Youssef el-Hajdib zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 6. Strafsenat befand den 24-Jährigen am Dienstag (9. Dezember) des versuchten mehrfachen Mordes und der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion für schuldig. Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt und kündigte Revision an.


Das Gericht sah es als erwiesen an, dass el-Hajdib und sein Komplize Jihad Hamad am 31. Juli 2006 am Kölner Hauptbahnhof zwei in Koffern versteckte Sprengsätze in zwei Regionalzügen nach Hamm und Koblenz deponiert hatten. Die Bomben waren den Angaben zufolge wegen eines Konstruktionsfehlers nicht explodiert. Nur deshalb sei es nicht zu einem Blutbad mit einer Vielzahl von Toten gekommen, sagte der Vorsitzende Richter Ottmar Breitling. Hamad war im Libanon gefasst und dort bereits zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Die Aussage des Angeklagten, er habe die Bomben bewusst so gebaut, dass sie nicht explodieren konnten, nannte Breitling eine "Schutzbehauptung" und den Versuch, "sich herauszureden". El-Hajdib hatte in dem nahezu einjährigen Verfahren erklärt, er habe aus Protest gegen die auch in deutschen Zeitungen veröffentlichten Mohammed-Karikaturen die Öffentlichkeit erschrecken wollen. Noch in seinem Schlusswort hatte er vergangene Woche seine Unschuld beteuert.

Bis auf das Fehlen von Sauerstoff in dem Gasgemisch seien die Sprengsätze funktionsfähig konstruiert gewesen und hätten zu der von den Tätern eingestellten Uhrzeit durchgezündet, stellte das Gericht dazu fest. Wer dagegen mit einer Bomben-Attrappe nur erschrecken wolle, brauche diese nicht so detailliert zu bauen.

"Deutschland ist lediglich aufgrund der technischen Fehleinschätzungen des Angeklagten einer Katastrophe entgangen", sagte der Vorsitzende Richter. Ansonsten wäre das Land von einem Anschlag erschüttert worden, der die Erinnerung an die "verheerenden" Attentate von Madrid im März 2004 und von London im Juli 2005 wachgerufen hätte.

Der Sache sowie der Motivation und Zielrichtung nach handelte es sich deshalb nach Überzeugung des Gerichts um eine "zutiefst terroristische" Tat. "Wer die heimtückische Tötung einer Vielzahl von Menschen aus Hass und Feindseligkeit und zudem mit gemeingefährlichen Mitteln plant und aus seiner Sicht alles für den Erfolg der Tat getan hat, der hat solche Schuld auf sich geladen, dass nur die Höchststrafe die gerechte Antwort des Gesetzes sein kann", begründete Breitling das hohe Strafmaß.

Aus Sicht des Gerichts handelte der Angeklagte aus einer "radikal-islamischen Grundeinstellung" und einem "von Hass geprägten Weltbild" heraus. Mehrfach habe el-Hajdib seine Bewunderung für den Chef des Terrornetzwerks Al-Qaida, Osama Bin Laden, und den inzwischen getöteten Al-Qaida-Führer im Irak, Abu Musab Al Zarqawi, zum Ausdruck gebracht. In den Mohammed-Karikaturen habe er einen nicht zu verzeihenden Angriff auf den Propheten gesehen, den er nicht tatenlos habe hinnehmen wollen. Daher habe er beschlossen, mit den Anschlägen möglichst viele "Ungläubige" zu töten.

In seiner Urteilsfindung stützte sich das Gericht auch auf die Aussagen und das Geständnis, das Hamad in seiner Vernehmung vor den libanesischen Behörden abgelegt hatte. Aus Sicht von el-Hajdibs Verteidigern wurde dieses Geständnis, das Hamad später wieder zurückzog, durch Folter erzwungen. Dafür sah das OLG keine Anhaltspunkte. "Der Senat sieht keinen Anlass, die Angaben Hamads in Zweifel zu ziehen", merkte Breitling an.

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